12.06.2017

Startups und Social Media – Beziehungsstatus: Erfolg versprechend!

Warum gerade Startups in der Kommunikation auf Social Media Kanäle setzen sollten und welchen Impact professionelles Social Media Marketing für diese haben kann - ein paar Gedanken in sechs Punkten.
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Mittlerweile wissen Startups wie auch Corporates: Ohne Social Media Kanäle lässt sich im Jahr 2017 nur schwer Marketing machen. Aus diesem Grund setzen weiterhin immer mehr Unternehmen einen Fokus in ihrem Marketing- und Kommunikations-Mix auf Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat, Pinterest und die diversen anderen sozialen Netzwerke.

  1. Potentielle Kunden und Partner in den Social Medias erreichen.

Als Beispiel: Mehr als 3,5 Millionen Österreicher sind auf Facebook registriert, etwa eine Million Österreicher nutzen Instagram, 770.000 registrierte LinkedIn Nutzer kommen aus Österreich und immerhin noch etwa 150.000 der Österreicher tummeln sich auf Twitter. Kommunikationsstrategie: B2B oder B2C? Diese Frage stellt sich bei solch hohen Nutzerzahlen nicht mehr. Als Startup kann man in den sozialen Netzwerken mit den richtigen Inhalten und einer kreativen Umsetzung all jene Menschen erreichen, die sich für das jeweilige Angebot, sei es eine App, eine Dienstleistung oder ein Produkt, interessieren. Durch professionelles Content- als auch Community Management, und das zu einem relativ geringen Kostenaufwand vor allem im Vergleich mit Werbeformen in den “klassischen Medien”.  

  1. Ohne großen Aufwand neue Produkte, Dienstleistungen und Angebote promoten.

Noch nie war es, auch für kleine Unternehmen, so einfach neue Produkte, Angebote oder Updates der App zu kommunizieren oder eine neue Dienstleistung aus dem Portfolio zielgerichtet unter die Leute zu bringen. Hierzu sollte man aber die Sprache der einzelnen Netzwerke sprechen, was die Darstellung der eigenen Inhalte angeht. Die Social Medias funktionieren nicht gleich, dessen muss man sich im vorhinein bewusst sein. Es empfiehlt sich für jedes Netzwerk eine eigene Content Strategie anhand der Zielsetzungen zu definieren.

Beispiel: Startup A launcht ein neues Produkt, setzt es kreativ in Szene und veröffentlicht dieses passend und auf die Social Medias zugeschnitten. Die schon davor aufgebaute Community wird darauf reagieren, es Liken, Sharen sowie auf den Beitrag anklicken der in den Online-Shop führt. Handelt es sich um eine starke Community so wird der eine oder andere Fan Feedback zum Produkt geben oder sich selbst mit diesem auf der (Facebook) Page verewigen, als auch natürlich auf dem privaten (Instagram) Channel, meist ungefragt, Werbung in Form von Postings, Markierungen oder dem Hashtag, für das Produkt machen. Stichwort: User Generated Content.        

  1. Trend: Bewegtbild. Hohe Reichweite durch Video Uploads.

Nicht nur auf Facebook werden Videos gerne von den Nutzern konsumiert, auch bei Instagram, LinkedIn oder Twitter erreicht das Bewegtbild Format sehr gute Impressions sowie im Idealfall viele Interaktionen. Genau diesen Trend gilt es auch für Startups zu nutzen. Videos für die Social Medias, lassen sich mit einem aktuellen Smartphone relativ einfach erstellen, sind schnell zur richtigen Zeit hochgeladen und schaffen bei dem nötigen Maß an Kreativität die gewünschte Awareness. Und darüber hinaus im besten Fall auch die vorher definierten Conversions, wie Klicks, Downloads oder Bestellungen. Auch Livestreams auf Facebook, Instagram und Twitter sollten in der Content Strategie berücksichtigt, in jedem Fall aber ein paar Mal vorab getestet werden. Mit einem aktuellen Smartphone, einer guten Internetverbindung sowie unter Berücksichtigung von ein paar wenigen weiteren Details, ist jedes Startup derzeit in der Lage spannenden Content LIVE in die Social Media Welt(en) zu streamen.       

  1. Interaktion und direktes Feedback durch die Fans und Follower.

Social Media Präsenzen eignen sich wunderbar um Feedback über das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung, durch die im Vorfeld aufgebaute Community einzuholen. Wo findet man am schnellsten und einfachsten Beta Tester für die neue App oder die Erweiterung des Online Shops? Die Chance ist hoch solche in der eigenen Facebook oder Twitter Community anzutreffen. Einfach Posting erstellen und einen direkten Link anbieten die Mehrzahl der Fans interessieren sich für das Angebot, sonst wären sie nicht Fans der Page geworden. Auch fungieren Fans und Follower durch jedes Like, jeden Share oder Retweet als Multiplikatoren der eigenen Inhalte und werden so zu “Brand Ambassadors” in deren eigener Community.

Tipp: Vorsichtig sein, auch Fans werden sich kritisch äußern oder schlechte Bewertungen abgeben, wenn sie mit der Performance nicht zufrieden sind. Darauf kann und muss man sich vorbereiten. Unabdingbar in diesem Fall: Laufendes Monitoring der eigenen Präsenzen bzw. generell der Social Medias.

  1. Social Media Ad Kampagnen funktionieren einfach besser mit starken Social Media Pages.

Mittlerweile ist Social Advertising fixer Bestandteil der unternehmerischen Marketing Strategie geworden. Alle größeren sozialen Netzwerke bieten Möglichkeiten an, auf der jeweiligen Plattform Werbung zu schalten. Das sollte selbstverständlich auch von Startups genutzt werden. Strategie, Zielsetzung und Kreativität sind hier die relevantesten Stichworte. Auch mit kleineren Ad Budgets können Erfolge gefeiert sowie gute Conversion Rates erzielt werden. Aber was nutzt eine Ad Kampagne bei Facebook, wenn die eigene Unternehmens-Facebook Page schlecht oder gar nicht betreut und gepflegt wird? Nicht die Ad Kampagnen stehen im Vordergrund – diese sind gezielt und bewusst einzusetzen – sondern die täglichen organischen Postings als auch die professionelle Betreuung der eigenen Community.   

Tipp: Sponsert nicht Beiträge die schon organisch schlecht performt haben, das hat nämlich wahrscheinlich auch seinen Grund. Setzt stattdessen Budget auf die Postings die auch ohne Bezahlung von den Fans und Followern positiv auf- und wahrgenommen werden. Der Impact wird in der Gesamtbetrachtung ein größerer sein.   

  1. Buzzword: Influencer Marketing.

Nicht für jedes Startup macht diese Form des Marketings Sinn. Influencer engagieren im Bereich MedTech oder FinTech (einen Versuch wäre es vielleicht wert)? Es sind vor allem die Startups aus dem Lifestyle Bereich oder mit einem “stylishen” und herzeigbaren Produkt, bei denen sich eine solche Kampagne lohnen könnte. Influencer verfügen über viele Follower auf den diversen Channels. Kommunizieren sie glaubhaft und konnten eine sehr aktive Community aufbauen, wird eine Kooperation auch für Startups, gerade aus den erwähnten Bereichen, als zusätzliche und authentische “Werbeform” spannend.

Beispiel: Ein Startup hat eine innovative Travel App in den App Stores gelauncht. Hier würde es sich natürlich anbieten mit einem Influencer mit dem Fokus Reisen eine Zusammenarbeit einzugehen. Selbiger promoted über seine Channels die neue App und erreicht genau die User, die Interesse am Thema Reisen haben. Aber Vorsicht: Qualität vor Quantität – nicht jeder Influencer mit hunderttausenden Followern eignet sich für eine solche Kooperation.            

Das Thema Social Media geht selbstverständlich weit über diese sechs Punkte hinaus. Diese sollen nur als Orientierung verstanden werden, welche Möglichkeiten die sozialen Netzwerke für Startups bieten können.

Die Brutkasten Channels findet ihr hier: Facebook, Instagram, Twitter & LinkedIn.

Andreas Mittelmeier ist Social Media und Online Kommunikator bei „Social Competence – Digital Consulting„, unterstützt den Brutkasten in digitalen Agenden und schreibt regelmäßig Beiträge für die Plattform.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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