30.11.2020

Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

Mit der „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds werden insgesamt 50 Millionen Euro für Startups zur Verfügung gestellt.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Die Auswirkungen der Coronakrise haben die österreichischen Startups stark getroffen: Neben Verzögerungen in Produktion und Entwicklung, Umsatzeinbußen und Unsicherheiten in vielen Branchen stehen die Unternehmen vor allem aufgrund ihrer besonderen Art der Finanzierung vor Herausforderungen, heißt es von der aws: Nun soll durch die Ausschreibung von Kapitalgarantien für einen oder mehrere Venture Capital Fonds zusätzliches Risikokapital für Startups mobilisiert werden. Die Fonds sind wie auch der COVID-Start-up-Hilfsfonds Teil des COVID-Pakets für Startups, das von der österreichischen Bundesregierung vorgestellt wurde.

50 Millionen Euro für Startups

Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus. Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt. Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie. Dadurch sollen zusätzliche private Investments für Startups mobilisiert werden, heißt es von der aws.

Kriterien für die Kapitalgarantie

Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 21.01.2021, 12:00 Uhr. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.

Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont. Alle Details zur Ausschreibung sind unter diesem Link verfügbar.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

  • Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus.
  • Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt.
  • Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie.
  • Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben.
  • Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.
  • Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont.

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