30.11.2020

Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

Mit der „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds werden insgesamt 50 Millionen Euro für Startups zur Verfügung gestellt.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Die Auswirkungen der Coronakrise haben die österreichischen Startups stark getroffen: Neben Verzögerungen in Produktion und Entwicklung, Umsatzeinbußen und Unsicherheiten in vielen Branchen stehen die Unternehmen vor allem aufgrund ihrer besonderen Art der Finanzierung vor Herausforderungen, heißt es von der aws: Nun soll durch die Ausschreibung von Kapitalgarantien für einen oder mehrere Venture Capital Fonds zusätzliches Risikokapital für Startups mobilisiert werden. Die Fonds sind wie auch der COVID-Start-up-Hilfsfonds Teil des COVID-Pakets für Startups, das von der österreichischen Bundesregierung vorgestellt wurde.

50 Millionen Euro für Startups

Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus. Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt. Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie. Dadurch sollen zusätzliche private Investments für Startups mobilisiert werden, heißt es von der aws.

Kriterien für die Kapitalgarantie

Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 21.01.2021, 12:00 Uhr. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.

Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont. Alle Details zur Ausschreibung sind unter diesem Link verfügbar.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

  • Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus.
  • Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt.
  • Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie.
  • Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben.
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