17.10.2023

Startups mit Patentrechten erhalten zehnmal eher Investoren-Kapital als jene ohne

Eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt: Der Besitz von geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property) macht es Startups leichter, sich Finanzierungen zu sichern, vor allem in Hightech-Branchen mit höherem Kapitalbedarf. Österreich gehört zu den Ländern, die am häufigsten Marken und Patente anmelden.
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(c) Stock.Adobe/Olivier Le Moal - Österreich befindet sich im europäischen Spitzenfeld beim Schutzrecht.

Es sind viele Variablen, die über die Finanzierung eines Startups entscheiden. Ein gutes Pitch-Deck, ein solider Business-Plan oder Gründer:innen-Kompetenz bzw. deren Bereitschaft, die „Extra Mile“ zu gehen. Nun hat aber eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) belegt, wie sehr vor allem Patent- und Markenrechte den wirtschaftlichen Erfolg europäischer Startups beeinflussen können.

Dem Bericht zufolge ist es für Startups, die in der Gründungs- bzw. der frühen Wachstumsphase über solche Rechte verfügen, durchschnittlich über 10,2-mal wahrscheinlicher, sich eine Finanzierung von Investor:innen zu sichern.


Für die Erstellung dieser Studie mit dem Titel „Patente, Marken und die Startup-Finanzierung“ haben das EPA und das EUIPO nationale und europäische Patent- und Markenanmeldungen mit der Datenbank Crunchbase abgeglichen, um einen Überblick über die Beziehung zwischen den Aktivitäten von Startups im Bereich geistiges Eigentum und ihrer Finanzierung zu erhalten. Diese Studie ergänzt die Ergebnisse früherer EPA-EUIPO-Berichte, die sich auf die Beziehung zwischen dem Verhalten bei Rechten zum Schutz geistigen Eigentums einerseits und Umsatz und Wachstum andererseits konzentrierten.


Durchschnittlich haben 29 Prozent der europäischen Startups geistige Eigentumsrechte angemeldet, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen gibt: Der Biotechnologie-Sektor macht von diesen Schutzrechten am häufigsten Gebrauch: Fast 50 Prozent der neu gegründeten Unternehmen verfügen über Patente oder Marken.

Europaweites Patent als Vorteil

Weitere schutzrechtsintensive Felder sind Wissenschaft und Technik (25 Prozent Patentnutzer:innen, 38 Prozent Markennutzer:innen), das Gesundheitswesen (20 Prozent Patentnutzer:innen, 40 Prozent Markennutzer:innen) und das verarbeitende Gewerbe (20 Prozent Patentnutzer:innen, 36 Prozent der Markennutzer:innen).

Noch deutlicher ist der Vorteil von europaweit gültigen Patenten und Marken: Die Wahrscheinlichkeit in der Frühphase eine Finanzierung zu erhalten, ist hierbei mehr als fünfmal so hoch im Vergleich zu rein nationalen Rechten an geistigem Eigentum; 6,1-mal häufiger bei Marken und 5,3-mal häufiger bei Patenten.

„Startups sind dynamische Katalysatoren für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Sie haben das Potenzial, neue Lösungen zu entwickeln, mit denen wir die drängendsten Herausforderungen unserer Gesellschaft angehen können und die eine nachhaltigere Zukunft ermöglichen. Wir müssen also Wege finden, um unsere Startups weiter zu unterstützen. In diesem Jahr hat das EPA mit der Einführung des Einheitspatents einen bedeutenden Schritt gemacht. Mit dem EPO Deep Tech Finder wird unsere neue Beobachtungsstelle für Patente und Technologie nun ein wegweisendes Instrument einführen. Damit können potenzielle Investoren Startups mit bahnbrechenden oder vielversprechenden neuen Technologien identifizieren und bewerten. Wir bringen die kreativen Köpfe mit denjenigen zusammen, die über Mittel verfügen, um den Innovationsmotor am Laufen zu halten. Das könnte ein Gewinn für alle sein“, sagt António Campinos, Präsident des Europäischen Patentamts.

Österreich im Spitzenfeld europäischer Schutzrechte

Allerdings gibt es bei der Nutzung von geistigen Eigentumsrechten erhebliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern, wie die Studie zeigt. Finnland und Frankreich weisen mit jeweils 42 Prozent den höchsten Anteil an Startups auf, die ein Schutzrecht angemeldet haben. Startups aus Deutschland (40 Prozent), Österreich (40 Prozent), Italien (39 Prozent), Norwegen (37 Prozent), Schweden (34 Prozent), Dänemark (34 Prozent), der Schweiz (32 Prozent) und der Tschechischen Republik (31 Prozent) melden überdurchschnittlich oft Schutzrechte an.

Unternehmen aus diesen Ländern melden auch am häufigsten Marken und Patente an und bündeln diese beiden Schutzrechte. Dies gilt insbesondere für Startups aus Österreich, der Schweiz, Frankreich und den nordischen Ländern.

Europäisches Startup-Ökosystem wächst bei VC

Überhaupt verzeichnete das Startup-Ökosystem Europas in den letzten Jahren exponentielles Wachstum: Laut der OECD-Analyse „Financing SMEs and Entrepreneurs 2023“ erlebten alle Volkswirtschaften in Folge der COVID-19-Krise einen erheblichen Anstieg der Risikokapitalaktivitäten (VC).

Der Medianwert 2021 stieg hier um 58,6 Prozent an (gegenüber einem Wachstum von 4,18 Prozent im Jahre 2020). Die nationalen Risikokapitalverbände sagen jedoch im selben Bericht, dass der Anstieg der Venture Capital-Investitionen vor allem in der Spätphase und bei konsolidierten Unternehmen bemerkenswert war, während er in der Seed- und Frühphase weniger stark ausfiel.

Ein Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments – veröffentlicht im September 2023 – unterstreicht zudem, dass der Zugang zu Kapital nach wie vor eine große Hürde für Startups und Scaleups darstellt. Viele dieser Unternehmen hätten Schwierigkeiten, sich in der Frühphase Investitionen zu sichern, insbesondere Risikokapital und Wagniskapital.

Patent und Skalierung: EU-Initiativen sollen helfen

Verschiedene EU-Initiativen wurden daher auf den Weg gebracht, um diese Herausforderungen zu bewältigen. So zum Beispiel die Gründung des Europäischen Innovationsrats (EIC) als zentrale Anlaufstelle für die Ermittlung, Entwicklung und Skalierung neuer, tiefgreifender Technologien und bahnbrechender Innovationen.

Der Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum, João Negrão, sagt: „Immaterielle Vermögenswerte machen heute den größten Teil des Wertes eines Unternehmens aus. Formale Rechte an geistigem Eigentum, wie beispielsweise Marken, sind nicht nur ein rechtlicher Schutz für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, sondern auch der Schlüssel zu Finanzierungen und Kooperationen. Dies ist besonders wichtig für neu gegründete, innovative Unternehmen, die in der Regel in der Anfangsphase außer ihrem geistigen Kapital nur wenige Vermögenswerte besitzen.“

Und weiter: „Die aktuelle Studie zeigt, dass 27 Prozent der untersuchten Startups eine Marke angemeldet haben – mehr als jedes andere Schutzrecht. Deshalb ist die Unterstützung, die wir ihnen geben können, so wichtig: einerseits, um den ersten Schritt zu tun und ihr Recht auf geistiges Eigentum anzumelden. Hier ist der KMU-Fonds der EU- Kommission, der vom EUIPO zusammen mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU umgesetzt wird, ein wichtiger Baustein. Andererseits geht es im weiteren Verlauf um Initiativen wie die Bewertung von geistigem Eigentum und die Durchsetzung von IP-Scans. Wir sehen jedoch, dass Europa bei der Finanzierung von Unternehmensgründungen hinter anderen Regionen in der Welt zurückbleibt. Deswegen müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, um das geistige Eigentum als Instrument für den Zugang zu Finanzmitteln, Wachstum und nachhaltiger Entwicklung für Unternehmen in der EU insbesondere für KMU zu fördern. Damit unsere innovativen Startups florieren können.“

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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