17.10.2023

Startups mit Patentrechten erhalten zehnmal eher Investoren-Kapital als jene ohne

Eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt: Der Besitz von geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property) macht es Startups leichter, sich Finanzierungen zu sichern, vor allem in Hightech-Branchen mit höherem Kapitalbedarf. Österreich gehört zu den Ländern, die am häufigsten Marken und Patente anmelden.
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(c) Stock.Adobe/Olivier Le Moal - Österreich befindet sich im europäischen Spitzenfeld beim Schutzrecht.

Es sind viele Variablen, die über die Finanzierung eines Startups entscheiden. Ein gutes Pitch-Deck, ein solider Business-Plan oder Gründer:innen-Kompetenz bzw. deren Bereitschaft, die „Extra Mile“ zu gehen. Nun hat aber eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) belegt, wie sehr vor allem Patent- und Markenrechte den wirtschaftlichen Erfolg europäischer Startups beeinflussen können.

Dem Bericht zufolge ist es für Startups, die in der Gründungs- bzw. der frühen Wachstumsphase über solche Rechte verfügen, durchschnittlich über 10,2-mal wahrscheinlicher, sich eine Finanzierung von Investor:innen zu sichern.


Für die Erstellung dieser Studie mit dem Titel „Patente, Marken und die Startup-Finanzierung“ haben das EPA und das EUIPO nationale und europäische Patent- und Markenanmeldungen mit der Datenbank Crunchbase abgeglichen, um einen Überblick über die Beziehung zwischen den Aktivitäten von Startups im Bereich geistiges Eigentum und ihrer Finanzierung zu erhalten. Diese Studie ergänzt die Ergebnisse früherer EPA-EUIPO-Berichte, die sich auf die Beziehung zwischen dem Verhalten bei Rechten zum Schutz geistigen Eigentums einerseits und Umsatz und Wachstum andererseits konzentrierten.


Durchschnittlich haben 29 Prozent der europäischen Startups geistige Eigentumsrechte angemeldet, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen gibt: Der Biotechnologie-Sektor macht von diesen Schutzrechten am häufigsten Gebrauch: Fast 50 Prozent der neu gegründeten Unternehmen verfügen über Patente oder Marken.

Europaweites Patent als Vorteil

Weitere schutzrechtsintensive Felder sind Wissenschaft und Technik (25 Prozent Patentnutzer:innen, 38 Prozent Markennutzer:innen), das Gesundheitswesen (20 Prozent Patentnutzer:innen, 40 Prozent Markennutzer:innen) und das verarbeitende Gewerbe (20 Prozent Patentnutzer:innen, 36 Prozent der Markennutzer:innen).

Noch deutlicher ist der Vorteil von europaweit gültigen Patenten und Marken: Die Wahrscheinlichkeit in der Frühphase eine Finanzierung zu erhalten, ist hierbei mehr als fünfmal so hoch im Vergleich zu rein nationalen Rechten an geistigem Eigentum; 6,1-mal häufiger bei Marken und 5,3-mal häufiger bei Patenten.

„Startups sind dynamische Katalysatoren für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Sie haben das Potenzial, neue Lösungen zu entwickeln, mit denen wir die drängendsten Herausforderungen unserer Gesellschaft angehen können und die eine nachhaltigere Zukunft ermöglichen. Wir müssen also Wege finden, um unsere Startups weiter zu unterstützen. In diesem Jahr hat das EPA mit der Einführung des Einheitspatents einen bedeutenden Schritt gemacht. Mit dem EPO Deep Tech Finder wird unsere neue Beobachtungsstelle für Patente und Technologie nun ein wegweisendes Instrument einführen. Damit können potenzielle Investoren Startups mit bahnbrechenden oder vielversprechenden neuen Technologien identifizieren und bewerten. Wir bringen die kreativen Köpfe mit denjenigen zusammen, die über Mittel verfügen, um den Innovationsmotor am Laufen zu halten. Das könnte ein Gewinn für alle sein“, sagt António Campinos, Präsident des Europäischen Patentamts.

Österreich im Spitzenfeld europäischer Schutzrechte

Allerdings gibt es bei der Nutzung von geistigen Eigentumsrechten erhebliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern, wie die Studie zeigt. Finnland und Frankreich weisen mit jeweils 42 Prozent den höchsten Anteil an Startups auf, die ein Schutzrecht angemeldet haben. Startups aus Deutschland (40 Prozent), Österreich (40 Prozent), Italien (39 Prozent), Norwegen (37 Prozent), Schweden (34 Prozent), Dänemark (34 Prozent), der Schweiz (32 Prozent) und der Tschechischen Republik (31 Prozent) melden überdurchschnittlich oft Schutzrechte an.

Unternehmen aus diesen Ländern melden auch am häufigsten Marken und Patente an und bündeln diese beiden Schutzrechte. Dies gilt insbesondere für Startups aus Österreich, der Schweiz, Frankreich und den nordischen Ländern.

Europäisches Startup-Ökosystem wächst bei VC

Überhaupt verzeichnete das Startup-Ökosystem Europas in den letzten Jahren exponentielles Wachstum: Laut der OECD-Analyse „Financing SMEs and Entrepreneurs 2023“ erlebten alle Volkswirtschaften in Folge der COVID-19-Krise einen erheblichen Anstieg der Risikokapitalaktivitäten (VC).

Der Medianwert 2021 stieg hier um 58,6 Prozent an (gegenüber einem Wachstum von 4,18 Prozent im Jahre 2020). Die nationalen Risikokapitalverbände sagen jedoch im selben Bericht, dass der Anstieg der Venture Capital-Investitionen vor allem in der Spätphase und bei konsolidierten Unternehmen bemerkenswert war, während er in der Seed- und Frühphase weniger stark ausfiel.

Ein Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments – veröffentlicht im September 2023 – unterstreicht zudem, dass der Zugang zu Kapital nach wie vor eine große Hürde für Startups und Scaleups darstellt. Viele dieser Unternehmen hätten Schwierigkeiten, sich in der Frühphase Investitionen zu sichern, insbesondere Risikokapital und Wagniskapital.

Patent und Skalierung: EU-Initiativen sollen helfen

Verschiedene EU-Initiativen wurden daher auf den Weg gebracht, um diese Herausforderungen zu bewältigen. So zum Beispiel die Gründung des Europäischen Innovationsrats (EIC) als zentrale Anlaufstelle für die Ermittlung, Entwicklung und Skalierung neuer, tiefgreifender Technologien und bahnbrechender Innovationen.

Der Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum, João Negrão, sagt: „Immaterielle Vermögenswerte machen heute den größten Teil des Wertes eines Unternehmens aus. Formale Rechte an geistigem Eigentum, wie beispielsweise Marken, sind nicht nur ein rechtlicher Schutz für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, sondern auch der Schlüssel zu Finanzierungen und Kooperationen. Dies ist besonders wichtig für neu gegründete, innovative Unternehmen, die in der Regel in der Anfangsphase außer ihrem geistigen Kapital nur wenige Vermögenswerte besitzen.“

Und weiter: „Die aktuelle Studie zeigt, dass 27 Prozent der untersuchten Startups eine Marke angemeldet haben – mehr als jedes andere Schutzrecht. Deshalb ist die Unterstützung, die wir ihnen geben können, so wichtig: einerseits, um den ersten Schritt zu tun und ihr Recht auf geistiges Eigentum anzumelden. Hier ist der KMU-Fonds der EU- Kommission, der vom EUIPO zusammen mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU umgesetzt wird, ein wichtiger Baustein. Andererseits geht es im weiteren Verlauf um Initiativen wie die Bewertung von geistigem Eigentum und die Durchsetzung von IP-Scans. Wir sehen jedoch, dass Europa bei der Finanzierung von Unternehmensgründungen hinter anderen Regionen in der Welt zurückbleibt. Deswegen müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, um das geistige Eigentum als Instrument für den Zugang zu Finanzmitteln, Wachstum und nachhaltiger Entwicklung für Unternehmen in der EU insbesondere für KMU zu fördern. Damit unsere innovativen Startups florieren können.“

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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