27.07.2023

Was Startups beim Markenschutz beachten müssen

Gastbeitrag. Elisabeth Kutner, Martin Hanzl und Alexander Glaser von EY Law beleuchten, was Markenschutz für Startups bringt - und was diese dabei beachten müssen.
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Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash
Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash

Startups widmen sich rund um die Uhr ihrem Business, investieren bedeutende Ressourcen, um ihr Produkt zu entwickeln, ein kreatives Branding zu kreieren und sich einen Namen aufzubauen. Name und Logo sind damit in der Regel ein wichtiger Vermögenswert des Startups. Doch häufig wird vergessen diese Anstrengungen rechtlich abzusichern (etwa durch Markenregistrierungen). Dies fällt spätestens bei der ersten (größeren) Finanzierungsrunde auf. Daher ist Markenschutz für Startups wichtig – ihr solltet eure Kennzeichen bereits frühzeitig schützen. Andernfalls können böse Überraschungen drohen, etwa wenn Mitbewerber:innen oder andere Dritte die Logos eures Startups nutzen. 

What’s it all about?

Marken sind Immaterialgüterrechte (Recht des geistigen Eigentums). Dabei handelt es sich um Vermögensrechte an verselbstständigten geistigen Gütern, die das absolute Recht zur Verwertung des immateriellen Gutes (der Marke) vermitteln.

Markenregistrierung – aber warum?

Zum einen repräsentieren Marken das Unternehmen nach außen und sorgen bei potentiellen Kund:innen für Wiedererkennung. Zum anderen gibt der Markenschutz Auskunft über den Geschäftswert sowie den Brand-Value, der mit dem Unternehmen verbunden wird. Markenschutz sichert Startups langfristige Vorteile, etwa im Wettbewerb, bietet Werbevorteile, sorgt für Rechtssicherheit und ist letztlich auch für die weitere Kapitalbeschaffung nicht zu unterschätzen.

Markenschutz für Startups in Österreich – was bringt’s?

Marken von Startups sind deren Aushängeschild. Sie repräsentieren die dahinterliegende Institution, den Goodwill und den damit verbundenen Brand-Value. Vielfach weiß man schon bei einem kurzen Blick auf ein gewisses Logo (z.B. drei Streifen von Adidas) genau, um welche Marke und welches Unternehmen es sich handelt. Dieser Wiedererkennungswert sollte zum Vorteil gemacht und damit auch ausreichend geschützt werden. 

Marken erfüllen dabei häufig eine Herkunftsfunktion, Kennzeichungs- und Unterscheidungsfunktion, Vertrauens- und Qualitätsfunktion sowie eine Werbe- und Verteidigungsfunktion. 

Was kann geschützt werden?

  • Marken können Zeichen aller Art sein. Insbesondere umfasst das also Wörter, Abbildungen, Farben, Formen oder auch Klänge. Die Zeichen müssen geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und darüber hinaus in einer Form dargestellt werden können, sodass der Gegenstand und der Schutz klar bestimmbar ist.
  • Zur Eintragung ist es notwendig, dass der Schutzgegenstand eindeutig bestimmt werden kann. Das Zeichen muss in diesem Sinn eindeutig, präzise und leicht zugänglich dargestellt werden können, sodass für jede:n klar erkennbar ist, für welchen Gegenstand Schutz gewährt wird. 
  • Weiters benötigt ein Zeichen Unterscheidungskraft, um eintragungsfähig zu sein. Dabei ist stets der Gesamteindruck zu bewerten, es kommt darauf an, dass die Marke und die damit verbundenen Waren und Dienstleistungen von anderen Marken anderer Unternehmen unterschieden werden kann. Unterscheidungskraft wird unter anderem durch Phantasiewörter oder auffallende Bildelemente generiert. Jedenfalls keine Unterscheidungskraft liegt vor bei rein beschreibenden Zeichen (etwa eine Anmeldung eines Zeichens Nero für die Waren Tee/Kaffee oder APO 4 U für pharmazeutische Waren und Dienstleistungen) oder gebräuchliche Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen

Außerdem könnt ihr euch aus einer Reihe von möglichen Markenarten entscheiden; einen Auszug findet ihr in der nachstehenden Tabelle:

MarkenartMerkmaleBeispiel
WortmarkeBesteht aus Buchstaben/Zahlen/sonstigen ZeichenMETRO
BildmarkeWeiter Schutzumfang (Schutz in jeder Schriftart, Schreibweise)
Wort-Bild-MarkeGraphische Darstellung ohne Wortelemente
KlangmarkeAudiodateien, Noten, Ton bzw. Klang oder einer Ton- bzw. KlangfolgeUEFA-Champions-League-Intro
FormmarkeForm eines Produktes, dreidimensionale GestaltungMichelin-Männchen

Was sollte daher von Startups jedenfalls markenrechtlich geschützt werden? 

Eure Unternehmensbezeichnung, Domain-Namen, Logos oder auch die von euch vertriebenen Produkte und Services. 

Markenschutz für Startups – was bringts?

  • Eine registrierte Marke genießt einen besonderen Schutz. Als Markeninhaber:innen könnt ihr Dritten untersagen, Zeichen zu verwenden, die eurer Marke ähneln. Dabei kann das Zeichen in graphischer, klanglicher oder inhaltlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr mit eurer Marke auslösen.
  • Auch gegen Nachahmer seid ihr durch Markenschutz gut abgesichert. Rechtsschutz erlangt ihr als eingetragene:r Markeninhaber:in mittels verschuldensunabhängiger Ansprüche wie den Anspruch auf Unterlassung der Zeichennutzung durch Dritte, die Beseitigung der Zeichen aus dem geschäftlichen Verkehr oder auch durch die Leistung eines angemessenen Entgelts. Weiter kann sich ein:e Markeninhaber:in gegen verschuldete Inanspruchnahme der geschützten Marke mittels Schadenersatzes wehren. 
  • Startups können sich durch ihre Marken einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da der Wert von Marken auch mit der Bewertung von Startups steigt. Bei einer Produktdiversifizierung können Kund:innen das neue Produkt außerdem an der Marke erkennen, wodurch das Start-Up einen größeren Marktanteil gewinnen kann.
  • Auch für Fundraising kann ein Markenschutz für Startups das wesentliche Schlüsselkriterium darstellen, da auch Investor:innen die Bedeutung von Markenrechten bekannt ist. 

Step by Step zur eigenen Marke

  • Nationale Marken werden beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) zur Anmeldung gebracht. 
  • Zudem besteht die Möglichkeit, eure Brand als Unionsmarke zu schützen. Die Anmeldung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • Ausgehend von eurer nationalen Marke beim ÖPA oder eurer Unionsmarke beim EUIPO ist es darüber hinaus möglich, eine Internationale Marke beim WIPO (= World Intellectual Property Organization) anzumelden. Die internationale Markenanmeldung benötigt eine Basismarke, von der aus der Schutz in den jeweiligen anderen Jurisdiktionen erlangt werden kann. 

Nationale oder Unionsmarke? 

Neben der Anmeldung einer nationalen Marke beim Österreichischen Patentamt besteht die Möglichkeit, dass ihr eure Anmeldung beim EUIPO einbringt. Dadurch sichert ihr euch eine einheitliche, europaweit gültige Marke. Der Vorteil einer Unionsmarke liegt ganz klar im erweiterten Schutzbereich und den vergleichsweise niedrigen Kosten (EUR 850,- für eine Basisanmeldung mit Schutzumfang in 26 Mitgliedstaaten). Durch die Registrierung könnt ihr zum einen eure Marke auf dem gesamten Binnenmarkt einsetzen und vor unberechtigten Nutzungen schützen. 

Welche Markenart und welchen Schutzumfang ihr wählen solltet, liegt natürlich an euren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen.


Über die Autor:innen

Dr. Martin Hanzl ist Rechtsanwalt und Head of New Technologies bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH. Er betreut nationale und internationale Kryptodienstleister, FinTechs, Start-Ups sowie Finanz- und Versicherungsinstitute, insbesondere zum Einsatz von New Technologies, komplexen regulatorischen Fragestellungen und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen rundum Finanzierungsrunden und Exits. Überdies ist er Projektverantwortlicher des „Blockchain and Smart Contracts“-Projektes des European Law Institutes. Er ist Vortragender an der Anwaltsakademie, Fachhochschulen und Universitäten sowie Herausgeber und Autor mehrerer Handbücher sowie zahlreicher weiterer Fachartikel zu den Themen Digitalisierung, Smart Contracts, New Technologies und Gesellschaftsrecht.

Mag. Alexander Glaser ist Rechtsanwaltanwärter bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht sowie neue Technologien und betreut Mandant:innen insbesondere zu Fragen rund um Krypto-Assets (z.B. rechtliche Einordnung, Registrierung als CASP) sowie Schutz und Nutzung von IP (u.a. KI-Systeme, Softwarelizensierung).

Elisabeth Kutner LL.B. (WU) ist Juristin bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht und neue Technologien.

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Female Start-up Funding Index - vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten
vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten

Es ist wieder soweit: Die halbjährliche Trilogie der EY-Reports zur Startup-Finanzierung in Österreich wird mit der gewohnten Hiobsbotschaft komplettiert. Während die allgemeine Investment-Statistik Zyklen unterliegt, die sich in der langfristigen Betrachtung durchaus aufwärts bewegen, zeigt sich beim Female Startup Funding Index, den EY gemeinsam mit Female Founders und Fund F herausbringt, immer das gleiche Bild: Verbesserungen und Verschlechterungen passieren im Prozentpunkt-Bereich auf konstantem Keller-Niveau.

94,9 Prozent des Kapitals an rein männliche Teams

Die konkreten aktuellen Zahlen: Von den statistisch erfassten 472 Millionen Euro Risikokapital für österreichische Startups im ersten Halbjahr 2026 flossen 94,9 Prozent an rein männliche Founding-Teams, gemischte Teams erhielten 4,8 Prozent des Kapitals und rein weibliche Teams lediglich 0,3 Prozent; der Frauenanteil unter den Gründer:innen von Startups mit Investment im ersten Halbjahr liegt bei nur 13 Prozent; nur drei der 95 für den Index analysierten Startups mit Finanzierung haben ein ausschließlich weibliches Founding-Team; und bei Finanzierungen über zehn Millionen Euro gibt es kein einziges Gründungsteam mit weiblicher Beteiligung.

Fassl: „Der Aufschwung hat ein Geschlecht“

„2026 ist das Kapital zurück: 472 Millionen Euro Risikokapital für Österreichs Startups, mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr, und so viele Finanzierungsrunden wie nie zuvor. Bei Frauen ist davon nichts angekommen. Während rein männliche Teams fast das gesamte Volumen einsammelten, gingen 0,3 Prozent des Geldes an rein weibliche Teams – rund 1,4 Millionen Euro im gesamten Halbjahr. Damit ist klar: Der Aufschwung hat ein Geschlecht“, kommentiert Lisa-Marie Fassl, Managing Partner von Fund F und Co-Gründerin von Female Founders.

Dass die Schieflage auch in einem starken Marktumfeld bestehen bleibt, habe mehrere Gründe, analysieren die Studienautor:innen: Große Finanzierungsrunden würden häufig von etablierten Venture-Capital-Fonds getragen, die auf bestehende Netzwerke, frühere Investmenterfolge und bekannte Muster zurückgriffen. Gleichzeitig zeige sich seit Jahren, dass Gründerinnen insbesondere beim Zugang zu Investorennetzwerken und großen Wachstumsfinanzierungen häufiger auf Hürden stoßen. Genau diese späten Finanzierungsphasen hätten jedoch den größten Einfluss auf die Verteilung des investierten Kapitals. „Das Problem beginnt nicht erst bei der Finanzierung, wird dort aber besonders sichtbar“, kommentiert Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

Fürst: „Die Zahlen widerlegen ein bequemes Narrativ“

Wie oben erwähnt, liegt der Frauenanteil unter den Gründer:innen jener Startups, die erfolgreich eine Finanzierung erhalten haben, bei rund 13 Prozent (31 von insgesamt 248 Gründer:innen). Eine weitere Aufschlüsselung: Von den insgesamt 95 erfassten Startups mit Investment im ersten Halbjahr, deren Gründungsteam bekannt ist, haben 72 ein ausschließlich männliches Founding-Team (76 Prozent), weitere 20 ein gemischtes Team (21 Prozent) und lediglich drei ein rein weibliches Gründungsteam (3 Prozent). Dabei handelt es sich um Factorymaker, Faund Social Dating Club und Recruitiverse.

Natascha Fürst, CEO von Female Founders, leitet daraus ab: „Die Zahlen widerlegen ein bequemes Narrativ: Es gründen genug Frauen – das Problem ist, wer von ihnen ans Kapital kommt.“ Die Studie zeige kein Problem an der Gründungsbasis, sondern ein strukturelles Versagen des Kapitalmarkts. „Und das lässt sich nicht wegdiskutieren“, so Fürst.

Lisa-Marie Fassl legt nach: „Noch nie saßen so viele Frauen in finanzierten Gründungsteams wie jetzt: 13 Prozent. Und trotzdem floss fast das komplette Kapital an rein männliche Teams. Mehr Frauen am Tisch heißt offensichtlich nicht mehr Geld für Frauen. Wer glaubt, dass das der nächste Aufschwung von selbst reguliert, hat die letzten vier Jahre die Augen zugemacht. Es wird Zeit, dass wir aufhören, eine rationale, wirtschaftliche Diskussion emotional zu führen. Denn als Standort lassen wir Rendite auf dem Tisch liegen, nachweislich, Jahr für Jahr.“

Keine Frau in Gründungsteams mit Investments über 10 Mio. Euro

Konkret lag bei Startups mit Finanzierungen bis zu einer Million Euro der Gründerinnenanteil bei 17 Prozent. Bei Finanzierungen zwischen einer und zehn Millionen Euro waren acht der insgesamt 75 Gründer:innen Frauen (11 Prozent). Bei allen analysierten Finanzierungen über zehn Millionen Euro bestanden die bekannten Gründungsteams ausschließlich aus Männern.

„Dass Gründerinnen bei kleineren Runden sichtbar sind, bei größeren Tickets aber praktisch verschwinden, zeigt sehr deutlich, wo die größte Herausforderung liegt: beim Zugang zu Wachstumskapital. Dort entscheidet sich letztlich, welche Unternehmen zu internationalen Champions werden“, analysiert Florian Haas.

Health-Sektor sticht positiv heraus

Deutliche Unterschiede beim Gender Investment Gap zeigen sich übrigens auch im Branchenvergleich: Hier sticht vor allem der Health-Sektor heraus, in dem insgesamt 17 Startups eine Finanzierung erhielten. Dort lag der Frauenanteil bei knapp 23 Prozent. Unter den insgesamt 48 Gründer:innen dieser Unternehmen befanden sich elf Frauen. Demgegenüber weisen mehrere technologieintensive Bereiche keine einzige Gründerin unter den finanzierten Startups auf, darunter SpaceTech/NewSpace, FinTech/InsurTech, Education, DefenseTech sowie ClimateTech/GreenTech/CleanTech.

„Gerade der Bereich Health zeigt, welches Potenzial entsteht, wenn unterschiedliche Perspektiven in Gründungsteams zusammenkommen“, kommentiert Natascha Fürst. „Vielfalt ist kein Selbstzweck, sondern ein Innovationsfaktor. Unterschiedliche Erfahrungen und Blickwinkel führen zu besseren Produkten, neuen Märkten und nachhaltigeren Unternehmen.“

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