27.07.2023

Was Startups beim Markenschutz beachten müssen

Gastbeitrag. Elisabeth Kutner, Martin Hanzl und Alexander Glaser von EY Law beleuchten, was Markenschutz für Startups bringt - und was diese dabei beachten müssen.
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Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash
Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash

Startups widmen sich rund um die Uhr ihrem Business, investieren bedeutende Ressourcen, um ihr Produkt zu entwickeln, ein kreatives Branding zu kreieren und sich einen Namen aufzubauen. Name und Logo sind damit in der Regel ein wichtiger Vermögenswert des Startups. Doch häufig wird vergessen diese Anstrengungen rechtlich abzusichern (etwa durch Markenregistrierungen). Dies fällt spätestens bei der ersten (größeren) Finanzierungsrunde auf. Daher ist Markenschutz für Startups wichtig – ihr solltet eure Kennzeichen bereits frühzeitig schützen. Andernfalls können böse Überraschungen drohen, etwa wenn Mitbewerber:innen oder andere Dritte die Logos eures Startups nutzen. 

What’s it all about?

Marken sind Immaterialgüterrechte (Recht des geistigen Eigentums). Dabei handelt es sich um Vermögensrechte an verselbstständigten geistigen Gütern, die das absolute Recht zur Verwertung des immateriellen Gutes (der Marke) vermitteln.

Markenregistrierung – aber warum?

Zum einen repräsentieren Marken das Unternehmen nach außen und sorgen bei potentiellen Kund:innen für Wiedererkennung. Zum anderen gibt der Markenschutz Auskunft über den Geschäftswert sowie den Brand-Value, der mit dem Unternehmen verbunden wird. Markenschutz sichert Startups langfristige Vorteile, etwa im Wettbewerb, bietet Werbevorteile, sorgt für Rechtssicherheit und ist letztlich auch für die weitere Kapitalbeschaffung nicht zu unterschätzen.

Markenschutz für Startups in Österreich – was bringt’s?

Marken von Startups sind deren Aushängeschild. Sie repräsentieren die dahinterliegende Institution, den Goodwill und den damit verbundenen Brand-Value. Vielfach weiß man schon bei einem kurzen Blick auf ein gewisses Logo (z.B. drei Streifen von Adidas) genau, um welche Marke und welches Unternehmen es sich handelt. Dieser Wiedererkennungswert sollte zum Vorteil gemacht und damit auch ausreichend geschützt werden. 

Marken erfüllen dabei häufig eine Herkunftsfunktion, Kennzeichungs- und Unterscheidungsfunktion, Vertrauens- und Qualitätsfunktion sowie eine Werbe- und Verteidigungsfunktion. 

Was kann geschützt werden?

  • Marken können Zeichen aller Art sein. Insbesondere umfasst das also Wörter, Abbildungen, Farben, Formen oder auch Klänge. Die Zeichen müssen geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und darüber hinaus in einer Form dargestellt werden können, sodass der Gegenstand und der Schutz klar bestimmbar ist.
  • Zur Eintragung ist es notwendig, dass der Schutzgegenstand eindeutig bestimmt werden kann. Das Zeichen muss in diesem Sinn eindeutig, präzise und leicht zugänglich dargestellt werden können, sodass für jede:n klar erkennbar ist, für welchen Gegenstand Schutz gewährt wird. 
  • Weiters benötigt ein Zeichen Unterscheidungskraft, um eintragungsfähig zu sein. Dabei ist stets der Gesamteindruck zu bewerten, es kommt darauf an, dass die Marke und die damit verbundenen Waren und Dienstleistungen von anderen Marken anderer Unternehmen unterschieden werden kann. Unterscheidungskraft wird unter anderem durch Phantasiewörter oder auffallende Bildelemente generiert. Jedenfalls keine Unterscheidungskraft liegt vor bei rein beschreibenden Zeichen (etwa eine Anmeldung eines Zeichens Nero für die Waren Tee/Kaffee oder APO 4 U für pharmazeutische Waren und Dienstleistungen) oder gebräuchliche Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen

Außerdem könnt ihr euch aus einer Reihe von möglichen Markenarten entscheiden; einen Auszug findet ihr in der nachstehenden Tabelle:

MarkenartMerkmaleBeispiel
WortmarkeBesteht aus Buchstaben/Zahlen/sonstigen ZeichenMETRO
BildmarkeWeiter Schutzumfang (Schutz in jeder Schriftart, Schreibweise)
Wort-Bild-MarkeGraphische Darstellung ohne Wortelemente
KlangmarkeAudiodateien, Noten, Ton bzw. Klang oder einer Ton- bzw. KlangfolgeUEFA-Champions-League-Intro
FormmarkeForm eines Produktes, dreidimensionale GestaltungMichelin-Männchen

Was sollte daher von Startups jedenfalls markenrechtlich geschützt werden? 

Eure Unternehmensbezeichnung, Domain-Namen, Logos oder auch die von euch vertriebenen Produkte und Services. 

Markenschutz für Startups – was bringts?

  • Eine registrierte Marke genießt einen besonderen Schutz. Als Markeninhaber:innen könnt ihr Dritten untersagen, Zeichen zu verwenden, die eurer Marke ähneln. Dabei kann das Zeichen in graphischer, klanglicher oder inhaltlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr mit eurer Marke auslösen.
  • Auch gegen Nachahmer seid ihr durch Markenschutz gut abgesichert. Rechtsschutz erlangt ihr als eingetragene:r Markeninhaber:in mittels verschuldensunabhängiger Ansprüche wie den Anspruch auf Unterlassung der Zeichennutzung durch Dritte, die Beseitigung der Zeichen aus dem geschäftlichen Verkehr oder auch durch die Leistung eines angemessenen Entgelts. Weiter kann sich ein:e Markeninhaber:in gegen verschuldete Inanspruchnahme der geschützten Marke mittels Schadenersatzes wehren. 
  • Startups können sich durch ihre Marken einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da der Wert von Marken auch mit der Bewertung von Startups steigt. Bei einer Produktdiversifizierung können Kund:innen das neue Produkt außerdem an der Marke erkennen, wodurch das Start-Up einen größeren Marktanteil gewinnen kann.
  • Auch für Fundraising kann ein Markenschutz für Startups das wesentliche Schlüsselkriterium darstellen, da auch Investor:innen die Bedeutung von Markenrechten bekannt ist. 

Step by Step zur eigenen Marke

  • Nationale Marken werden beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) zur Anmeldung gebracht. 
  • Zudem besteht die Möglichkeit, eure Brand als Unionsmarke zu schützen. Die Anmeldung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • Ausgehend von eurer nationalen Marke beim ÖPA oder eurer Unionsmarke beim EUIPO ist es darüber hinaus möglich, eine Internationale Marke beim WIPO (= World Intellectual Property Organization) anzumelden. Die internationale Markenanmeldung benötigt eine Basismarke, von der aus der Schutz in den jeweiligen anderen Jurisdiktionen erlangt werden kann. 

Nationale oder Unionsmarke? 

Neben der Anmeldung einer nationalen Marke beim Österreichischen Patentamt besteht die Möglichkeit, dass ihr eure Anmeldung beim EUIPO einbringt. Dadurch sichert ihr euch eine einheitliche, europaweit gültige Marke. Der Vorteil einer Unionsmarke liegt ganz klar im erweiterten Schutzbereich und den vergleichsweise niedrigen Kosten (EUR 850,- für eine Basisanmeldung mit Schutzumfang in 26 Mitgliedstaaten). Durch die Registrierung könnt ihr zum einen eure Marke auf dem gesamten Binnenmarkt einsetzen und vor unberechtigten Nutzungen schützen. 

Welche Markenart und welchen Schutzumfang ihr wählen solltet, liegt natürlich an euren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen.


Über die Autor:innen

Dr. Martin Hanzl ist Rechtsanwalt und Head of New Technologies bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH. Er betreut nationale und internationale Kryptodienstleister, FinTechs, Start-Ups sowie Finanz- und Versicherungsinstitute, insbesondere zum Einsatz von New Technologies, komplexen regulatorischen Fragestellungen und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen rundum Finanzierungsrunden und Exits. Überdies ist er Projektverantwortlicher des „Blockchain and Smart Contracts“-Projektes des European Law Institutes. Er ist Vortragender an der Anwaltsakademie, Fachhochschulen und Universitäten sowie Herausgeber und Autor mehrerer Handbücher sowie zahlreicher weiterer Fachartikel zu den Themen Digitalisierung, Smart Contracts, New Technologies und Gesellschaftsrecht.

Mag. Alexander Glaser ist Rechtsanwaltanwärter bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht sowie neue Technologien und betreut Mandant:innen insbesondere zu Fragen rund um Krypto-Assets (z.B. rechtliche Einordnung, Registrierung als CASP) sowie Schutz und Nutzung von IP (u.a. KI-Systeme, Softwarelizensierung).

Elisabeth Kutner LL.B. (WU) ist Juristin bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht und neue Technologien.

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V. li.: Martin Graf und Werner Ressi, Vorstand der Energie Steiermark | Foto: Energie Steiermark

Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Artikels.


Die Energiewende hat sich von der politischen Vision zum industriellen Kraftakt gewandelt: Bis 2030 soll Österreich bilanziell zu hundert Prozent erneuerbaren Strom beziehen, Europa peilt die Klimaneutralität 2050 an. Für regionale Energieversorger bedeutet das nicht nur Netzausbau, sondern radikale Innovation auf allen Ebenen. Die Energie Steiermark beschleunigt ihre Transformation daher mit vier klaren „Big Bets“ für 2025: großskalige Batteriespeicher, eine Wärmewende, vollständig digitalisierte Netze und erst Wasserstoff-Demoprojekte. „Die Energie Steiermark investiert bis 2035 rund 5,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Netze und erneuerbarer Energien; entscheidend für regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit“, betont Vorstandsdirektor Werner Ressi.

Die smarte Wärmewende

Während Strom längst im Mittelpunkt der Wende steht, rückt nun die Wärme ins Zentrum. „Die Wärmewende gilt als schlafender Riese, und wir haben bereits mehrere Pilotvorhaben in Betrieb sowie weitere in der Pipeline, um diesen Riesen zu wecken“, erklärt Ressi. Niedertemperatur Fernwärmetrassen und industrielle Abwärmenutzung sollen fossile Spitzenkessel ersetzen. Ab Juni testet das Plug-and-play-Klimasystem TerraBreeze in Grazer Büros sein Potenzial, bis zu 40 Prozent Strom einzusparen; die All-in-one-Plattform Twenty40 beschleunigt parallel die Dekarbonisierung von Gebäudeportfolios. Kreislaufwirtschaft bildet dabei das Leitprinzip: Rohstoffe, Abwärme und Daten bleiben länger im Kreislauf, senken CO2, Kosten und Importabhängigkeiten.

Damit flexible Netze Schritt halten, entsteht ein Speichernetz aus stationären Großbatterien und digitalen Schwarmspeichern. „Wir verfolgen einen Co-Location-Ansatz, bei dem Speicher gemeinsam mit Erzeugungsanlagen errichtet werden, sowohl mit als auch ohne Netzdienlichkeit“, erläutert Vorstandsdirektor Martin Graf. Erste Standorte in Passail und Dobl gehen 2026 in Betrieb; Echtzeit-daten steuern Lade- und Entladezyklen sekunden – genau. Parallel digitalisiert der Konzern seine Netze komplett; Lastprognosen, Redispatch und Wartung werden von Algorithmen orchestriert.

KI als Taktgeber

Künstliche Intelligenz gibt dabei den Takt vor. „KI ist ja der große Changemaker unserer Zeit“, so Graf. Algorithmen spüren Markttrends auf, erstellen virtuelle Kraftwerkszwillinge, optimieren Speicherfahrpläne und prognostizieren Netzengpässe. Agentenmodelle finden Recyclingpotenziale, verkürzen Entwicklungszyklen und bringen neue Services rasch in den Markt. Entscheidungen fallen datenbasiert, die Innovationsgeschwindigkeit steigt beträchtlich.

Offen für frische Ideen bleibt der konzerneigene next-incubator, der ab Kalenderwoche 22 den zweimonatigen Startup-Call „cells4.energy“ gestartet hat: Junge Unternehmen aus dem D-A-CH-Raum können Lösungen einreichen, die mit Echtzeitdaten, Energiegemeinschaften oder Ladepunkten zusätzlichen Kundennutzen bei geringerem CO2-Ausstoß schaffen. Drei bis sechs Finalist*innen ziehen im September in ein Bootcamp ein und testen ihre Ansätze im Reallabor Stegersbach: Quartiersspeicher zwischen 150 und 200 kWh, Niedertemperatur-Fernwärme und sektorgekoppelte Netze bilden dort eine praxisnahe Umgebung. Ein Banner im brutkasten-Ökosystem verlinkt ab Call-Start direkt auf die Landingpage.

Die Finanzierung

Finanziert wird die Agenda über ein robustes Green-Finance-Fundament. Nach dem europaweit zweiten Green-Loan-Deal der Europäischen Investitionsbank 2019 plant die Energie Steiermark, ab 2026 erstmals taxonomiekonforme grüne Bonds zu begeben. Förderprogramme wie die FTI Initiative „100 % Erneuerbare Reallabore“ beschleunigen darüber hinaus die Skalierung, weil sie Forschung, Industrie und Kommunen in flexible Test-Set-ups einbinden. Enge Kooperationen mit Universitäten und Industriekunden verkürzen die „time to market“, da neue Lösungen unter realen Bedingungen erprobt werden.

Bis 2030 will die Energie Steiermark das volle Potenzial in Strom, Wärme und Mobilität heben: Großbatterien verschieben erneuerbare Spitzen in die Nacht, Wärmenetze nutzen Abwärme, KI steuert Assets vorausschauend und Startups liefern agile Speziallösungen – vom bidirektionalen Laden im Projekt Car2Flex bis zu Datenplattformen für Energiegemeinschaften. Gemeinsam entsteht ein regionales, kreislauffähiges Energiesystem, das Versorgungssicherheit erhöht, Emissionen senkt und nachhaltiges Wachstum ermöglicht.

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