08.04.2016

Startups: Gesund mit dem Smartphone

Das Angebot an Gesundheits-Apps wächst stetig. Mehr als 100.000 Health-Anwendungen buhlen um die Gunst der Patienten. Allein in den USA steckten Investoren rund 1,4 Mrd Dollar in Health Startups – ein Trend, der nun auch Österreich erreicht hat.
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Wer körperlich und mental fit ist, fühlt sich besser und leistet mehr. So lautet das Motto der „Quantified Self“-Bewegung aus Amerika, die nun auch in Europa Fuß fasst. Der berühmte Apfel pro Tag scheint auf Dauer als Gesundheitsvorsorge nicht mehr zu reichen. Jeder zweite Deutsche habe laut einer Bertelsmann Studie das Smartphone schon bewusst für seine Gesundheit eingesetzt. Konkret geht es bei den digitalen Produkten für Gesundheit und Sport um Erkenntnisse aus personen- und umweltbezogenen Daten, die mittels Smartphones und Wearables gesammelt und ausgewertet werden.

Mündige Patienten

Digitale Gesundheitsdaten stärken den Wissensvorsprung der Patienten bei der Vorsorge und helfen Medizinern dabei, die richtige Therapieempfehlung zu finden. Christoph Sauermann, Geschäftsführer von Mediclass und Experte für Gesundheitspolitik, betont die steigende Bedeutung des Smartphones im Dienste der Gesundheit: „Ärzte werden durch die Informationen, die sie von ihren Patienten bekommen, bessere Diagnosen und Therapieempfehlungen treffen“, sagt Sauermann. „Das führt zu einer Kosteneffizienz.“ Dadurch wird das Smartphone zu einem wichtigen Werkzeug – ob durch Information, Austausch mit anderen oder ein verbessertes Selbstmanagement. Nicht umsonst sei das „Gesundheitswesen unter den Top 3 Branchen für Investoren der Digital Disruption“, so Sauermann.

Entscheidende Hilfe

Der Mediziner Lukas Zinnagl hat das mobile Arzneimittelverzeichnis „Diagnosia“ erfunden, das in einer Datenbank die Wechselwirkungen von Medikamenten ausweist. „Das soll den medikamentösen Entscheidungsprozess für Mediziner erleichtern“, sagt Zinnagl. Die Idee dazu hatte er während seiner Arbeit in einem Wiener Spital. „Wir geben keine Medikamentenempfehlungen ab, sondern machen die Fachliteratur für Ärzte verfügbar und bewerten die Evidenz“, erklärt der Jungunternehmer. Umso mehr war Zinnagl über den Gegenwind überrascht: Vor knapp einem Jahr kam das Startup ins Visier des Pharmakonzerns Sanofi-Aventis, das Diagnosia Ruf- und Kreditschädigung vorgeworfen hat. „Damit hätten wir in der Konzeptionsphase überhaupt nicht gerechnet“, hofft Zinnagl auf einen Einzelfall.

Zurückblickend auf seine persönliche Anfangszeit rät Zinnagl jungen Unternehmern viel fachliches Know-how durch Arbeitspraxis zu sammeln und nicht zu viele Co-Founder einzubinden. „Fünf waren definitiv zu viel“, erinnert sich Zinnagl an die Startschwierigkeiten. Als Startup müsse man sich genau den Markt, die Branche und die regulativen Vorgaben überlegen. „Ich hätte mir nicht gedacht, dass wir als App-Entwickler fünf Jahre später mit dem Gesundheitsministerium zusammensitzen“. Mit im Diagnosia-Schiff sitzt seit 2011 auch Business Angel Hansi Hansmann, der in Diagnosia investiert hat.

Vorsorge durch Dokumentation

Andere Startups im Health Bereich wollen die Rolle des Patienten mit Wissen über ihre Gesundheits- und Krankengeschichte stärken. Auf der Suche nach einer geeigneten Dokumentations-App für Diabetes, kam Frank Westermann die Idee für „MySugr„. Die App wird mit den Daten aus Blutproben und Ernährung gespeist, wertet diese aus und übermittelt sie auf Wunsch an den behandelnden Arzt. Der Betriebswissenschafter Westermann schöpft neben seiner eigenen Betroffenheit viel Motivation aus dem Feedback. In den rund 8.000 Userkommentaren schreiben manche von den lebensrettenden Folgen von MySugr. „Das ist ein Megaantrieb“, schwärmt Westermann. Das war aber nicht immer so. Zu Beginn der Gründungsphase hatte Westermann einen „guten Job, der Spaß gemacht hat“ und damit Zweifel, ob er das aufgeben solle. Jetzt steht Westermann gemeinsam mit drei Co-Founder, alle vier Diabetiker, an der Spitze eines 30-köpfigen Unternehmens. Dieses Beispiel aus Österreich mit insgesamt 600.000 registrierten Diabetikern – davon 50% in Europa und 50% in den USA – zeigt, was passieren kann, wenn die Krankenkassen die Kosten für die Nutzung erstatten.

Fehlender Rahmen für Apps

Die Skepsis der Krankenkassen bei Kostenübernahmen von digitalen Health-Produkten erklärt Clemens Martin Auer, Sektionschef des Gesundheitsministeriums, mit einer fehlenden Klassifizierung: Notwendig wäre hier eine Ordnung, wo „in einem gemeinsamen Profil gewisse Standards und Normen definiert werden“. Nach Auer sei hierfür der Staat verantwortlich. „Wenn die Applikationen diesem Rahmen entsprechen, ist eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen realistisch“.

Datenschutz an erster Stelle

Bei Digital Health Anwendungen trommelt das Gesundheitsministerium (BMG) in erster Linie für den Datenschutz. „Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der Patienten verwendet und über verschlüsselte Server übermittelt werden“, unterstreicht Auer. Zudem stehe im Gesundheitswesen oft das Problem der Interoperabilität der IT Systeme im Weg. „Oft können Akteure, wie Apotheken, Spitäler oder Ärzte nichts mit den Infos der Partner anfangen“, sagt der BMG Sektionschef. Big Data in der Health-Branche sei für Auer ein „spannendes Thema mit viel Potential, das mit neuen Algorithmen sinnvoll genützt werden soll“.

In Sachen Digital Health Anwendungen sind sich Investoren und Gesundheitsexperten in einem Punkt einig: Auch wenn Österreich im Vergleich zu Deutschland oder den USA hinterherhinkt – die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist nicht mehr aufzuhalten.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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