26.02.2016

Startups scharen sich um die Blockchain

Die Blockchain ist eine Art Kontoauszug für Bitcoin-Transaktionen. Mit ihr können digitale Informationen verifiziert werden, das System läuft dezentral und gilt als betrugssicher. Innovative Startups gehen einen Schritt weiter und nutzen das Prinzip etwa, um Urheberrechte zu schützen, Identitäten zu prüfen und die Herkunft von Diamanten zurückzuverfolgen.
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Die Blockchain ist das Transaktions-Journal der digitalen Währung Bitcoin. arinahabich - Fotolia.com

Die digitale Währung Bitcoin hat vor allem mit wilden Kursausschlägen und Tumulten rund um dessen vermeintlichen Erfinder Craig Wright Schlagzeilen gemacht. Weniger ist allgemein über die dahinterstehende Technologie bekannt – aus gutem Grund, schließlich ist sie vermutlich nur einem kleinen Kreis von IT-Experten verständlich. Ein zentraler Baustein des Systems – die sogenannte „Blockchain“ – könnte jedenfalls weit über die eigentliche Funktion als digitaler Kontoauszug für Bitcoin-Transaktionen hinaus Bedeutung erlangen.

Ein Erklärungsversuch: In der Blockchain werden alle Bitcoin-Transaktionen aufgezeichnet, wie in einem Journal. Sie werden zusammengefasst, mit einer Prüfsumme versehen und in einen Block „gegossen“. Neue Blöcke werden laut Wikipedia in einem rechenintensiven Prozess geschaffen – dem sogenannten „mining“.

Süddeutsche.de bietet eine gute Zusammenfassung: „Die Blockchain ist ein digitaler Kontoauszug für Transaktionen zwischen Computern, der jede Veränderung genau erfasst, sie dezentral und transparent auf viele Rechner verteilt speichert. Damit ist die Information nicht (oder nur mit ungeheurem Aufwand) manipulierbar und verifiziert.“

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Die Wahrheit über Diamanten

Das im Vorjahr gegründete Startup Everledger wendet das Blockchain-Prinzip an, um die Herkunft von Diamanten zu verifizieren und damit Versicherungsbetrug zu verhindern. Laut der Gründerin Leanne Kemp werden alle verfügbaren Identifizierungsmerkmale des Diamanten – eingravierte Seriennummer, Schliff, Klarheit und Dutzende weitere – in der Blockchain unveränderbar gespeichert. Bisher seien diese Informationen auf Papier festgehalten worden und daher einfacher zu fälschen, so Kemp. Sie will sich mit ihrem Unternehmen mittelfristig jedoch nicht auf Edelsteine begrenzen – sondern das Prinzip auf andere Luxusgüter wie hochpreisige Uhren, Designermode und Kunstwerke anwenden.

„Das Internet erzeugt riesige Mengen an ‚Waisen‘ – wir haben keine Ahnung von wem ein Werk kommt und wen wir bezahlen sollen“

Der in London ansässige Autor und Unternehmer Alan Graham will sich die Blockchain für die Revolutionierung des Urheberrechts zu Nutze machen. Das Problem: Laut Graham werden heute jeden Tag Milliarden von Musiktiteln, Videos und Texten aus verschiedenen Quellen zusammengestückelt, wobei die Urheber nur mit enormen Aufwand identifiziert werden können – sie würden meistens durch die Finger schauen. „Das Internet erzeugt riesige Mengen an ‚Waisen‘ – wir haben keine Ahnung von wem ein Werk kommt und wen wir bezahlen sollen“, sagt Graham.

Hilfe für Urheber

Das von Graham mitgegründete Startup OCL (OneClickLicense) arbeitet an einer Softwarelösung, die Informationen über die Urheber in der Blockchain nicht manipulierbar speichert und diese mit dem jeweiligen Werk unzertrennlich verlinkt. Der Nutzer wisse so, unter welchen Bedingungen er das Werk nutzen darf und wen er allenfalls bezahlen muss; der Urheber könne verfolgen, was mit seinem Schaffen passiert.

In eine ähnliche Richtung zielt das Startup Ascribe: Mithilfe der Blockchain soll es Künstlern ermöglicht werden, einzigartige Werke zu schaffen, die zwar ge- und verkauft, aber nicht kopiert werden können. Mit dem Konzept hat das Unternehmen im Vorjahr über zwei Millionen Euro an Startkapital aufgestellt.

Investoren zeigen Interesse

CitizenSafe ist ein privates Unternehmen das den Auftrag erhalten hat, die Identitätsprüfung für alle Online-Services der britischen Regierung durchzuführen. Auch hier kommt die Blockchain zum Einsatz: Dort werden digitale „Fingerabdrücke“ der User gespeichert, die sich aus biometrischen Daten zusammensetzen – letztere bleiben jedoch auf dem Gerät gespeichert; nur der digitale Abdruck wird mit dem in der Blockchain abgeglichen. Das US-Startup ShoCard verfolgt ein ähnliches Modell – will mit der digitalen Verifizierung aber vor allem die Identifikation mit Kreditkarten angreifen.

Bisher wurde rund 1,5 Milliarden Euro in Unternehmen mit Bitcoin- oder Blockchain-Bezug investiert

Dass das Thema Blockchain auch bei Investoren auf immer größeres Interesse stößt, zeigen die Zahlen: Laut dem Portal Weusecoins wurden bisher rund 1,5 Milliarden Euro in Unternehmen mit Bitcoin- oder Blockchain-Bezug investiert. Im Vorjahr waren es insgesamt knapp 500 Millionen Euro – 2012 bloß 1,5 Millionen.

+++ Zum Weiterlesen: Bitcoin-Odyssee: Die digitale Währung auf dem Prüfstand +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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