26.02.2016

Startups scharen sich um die Blockchain

Die Blockchain ist eine Art Kontoauszug für Bitcoin-Transaktionen. Mit ihr können digitale Informationen verifiziert werden, das System läuft dezentral und gilt als betrugssicher. Innovative Startups gehen einen Schritt weiter und nutzen das Prinzip etwa, um Urheberrechte zu schützen, Identitäten zu prüfen und die Herkunft von Diamanten zurückzuverfolgen.
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Die Blockchain ist das Transaktions-Journal der digitalen Währung Bitcoin. arinahabich - Fotolia.com

Die digitale Währung Bitcoin hat vor allem mit wilden Kursausschlägen und Tumulten rund um dessen vermeintlichen Erfinder Craig Wright Schlagzeilen gemacht. Weniger ist allgemein über die dahinterstehende Technologie bekannt – aus gutem Grund, schließlich ist sie vermutlich nur einem kleinen Kreis von IT-Experten verständlich. Ein zentraler Baustein des Systems – die sogenannte „Blockchain“ – könnte jedenfalls weit über die eigentliche Funktion als digitaler Kontoauszug für Bitcoin-Transaktionen hinaus Bedeutung erlangen.

Ein Erklärungsversuch: In der Blockchain werden alle Bitcoin-Transaktionen aufgezeichnet, wie in einem Journal. Sie werden zusammengefasst, mit einer Prüfsumme versehen und in einen Block „gegossen“. Neue Blöcke werden laut Wikipedia in einem rechenintensiven Prozess geschaffen – dem sogenannten „mining“.

Süddeutsche.de bietet eine gute Zusammenfassung: „Die Blockchain ist ein digitaler Kontoauszug für Transaktionen zwischen Computern, der jede Veränderung genau erfasst, sie dezentral und transparent auf viele Rechner verteilt speichert. Damit ist die Information nicht (oder nur mit ungeheurem Aufwand) manipulierbar und verifiziert.“

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Die Wahrheit über Diamanten

Das im Vorjahr gegründete Startup Everledger wendet das Blockchain-Prinzip an, um die Herkunft von Diamanten zu verifizieren und damit Versicherungsbetrug zu verhindern. Laut der Gründerin Leanne Kemp werden alle verfügbaren Identifizierungsmerkmale des Diamanten – eingravierte Seriennummer, Schliff, Klarheit und Dutzende weitere – in der Blockchain unveränderbar gespeichert. Bisher seien diese Informationen auf Papier festgehalten worden und daher einfacher zu fälschen, so Kemp. Sie will sich mit ihrem Unternehmen mittelfristig jedoch nicht auf Edelsteine begrenzen – sondern das Prinzip auf andere Luxusgüter wie hochpreisige Uhren, Designermode und Kunstwerke anwenden.

„Das Internet erzeugt riesige Mengen an ‚Waisen‘ – wir haben keine Ahnung von wem ein Werk kommt und wen wir bezahlen sollen“

Der in London ansässige Autor und Unternehmer Alan Graham will sich die Blockchain für die Revolutionierung des Urheberrechts zu Nutze machen. Das Problem: Laut Graham werden heute jeden Tag Milliarden von Musiktiteln, Videos und Texten aus verschiedenen Quellen zusammengestückelt, wobei die Urheber nur mit enormen Aufwand identifiziert werden können – sie würden meistens durch die Finger schauen. „Das Internet erzeugt riesige Mengen an ‚Waisen‘ – wir haben keine Ahnung von wem ein Werk kommt und wen wir bezahlen sollen“, sagt Graham.

Hilfe für Urheber

Das von Graham mitgegründete Startup OCL (OneClickLicense) arbeitet an einer Softwarelösung, die Informationen über die Urheber in der Blockchain nicht manipulierbar speichert und diese mit dem jeweiligen Werk unzertrennlich verlinkt. Der Nutzer wisse so, unter welchen Bedingungen er das Werk nutzen darf und wen er allenfalls bezahlen muss; der Urheber könne verfolgen, was mit seinem Schaffen passiert.

In eine ähnliche Richtung zielt das Startup Ascribe: Mithilfe der Blockchain soll es Künstlern ermöglicht werden, einzigartige Werke zu schaffen, die zwar ge- und verkauft, aber nicht kopiert werden können. Mit dem Konzept hat das Unternehmen im Vorjahr über zwei Millionen Euro an Startkapital aufgestellt.

Investoren zeigen Interesse

CitizenSafe ist ein privates Unternehmen das den Auftrag erhalten hat, die Identitätsprüfung für alle Online-Services der britischen Regierung durchzuführen. Auch hier kommt die Blockchain zum Einsatz: Dort werden digitale „Fingerabdrücke“ der User gespeichert, die sich aus biometrischen Daten zusammensetzen – letztere bleiben jedoch auf dem Gerät gespeichert; nur der digitale Abdruck wird mit dem in der Blockchain abgeglichen. Das US-Startup ShoCard verfolgt ein ähnliches Modell – will mit der digitalen Verifizierung aber vor allem die Identifikation mit Kreditkarten angreifen.

Bisher wurde rund 1,5 Milliarden Euro in Unternehmen mit Bitcoin- oder Blockchain-Bezug investiert

Dass das Thema Blockchain auch bei Investoren auf immer größeres Interesse stößt, zeigen die Zahlen: Laut dem Portal Weusecoins wurden bisher rund 1,5 Milliarden Euro in Unternehmen mit Bitcoin- oder Blockchain-Bezug investiert. Im Vorjahr waren es insgesamt knapp 500 Millionen Euro – 2012 bloß 1,5 Millionen.

+++ Zum Weiterlesen: Bitcoin-Odyssee: Die digitale Währung auf dem Prüfstand +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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