10.04.2018

Startupland Vorarlberg: Initiative von Startups für (mehr) Startups launcht

Die Initiative kam von der Wirtschaftskammer Voralberg. Umgesetzt wird "Startupland Vorarlberg", das die Attraktivität des Standorts für Startups verbessern will, von Startups.
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Startupland Vorarlberg: Initiatoren und Unterstützer der Initiative
(c) Startupland Vorarlberg: Initiatoren und Unterstützer der Initiative

„Unsere Mission ist es Motor und Sprachrohr der regionalen Startup-Szene zu sein“, sagt Thomas Gabriel. Der Vorarlberger ist Gründer des Startups Küchenfinder und hat nun, gemeinsam mit anderen Foundern, die Initiative „Startupland Vorarlberg“ gelauncht. „Im internationalen Kontext haben andere Regionen einen erheblichen Vorsprung in Sachen Startup-Kultur“, sagt er. Das soll sich jetzt ändern. „Wir sind Themenführer und Drehscheibe für Entrepreneure und Startups. Wír unterstützen durch unser Netzwerk Entrepreneure dabei, erfolgreiche Unternehmen zu entwickeln, die Arbeitsplätze schaffen, Innovationen vorantreiben und andere durch ihre Vorbildwirkung inspirieren. Wir bieten lokalen Startups eine Bühne und sorgen als aktive Kraft für regen Austausch untereinander“. So umschreibt Gabriel bereits zum Launch selbstbewusst die Aufgabenbereiche der neuen Initiative.

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„Noch ist Vorarlberg kein Startupland“

Gerade etwas über 40 Startups gibt es derzeit im Ländle. Beispiele sind, neben Gabriels Küchenfinder, Crate.io, Webgears, Texible, Senitec, Limomacher, Angelbird, Senseforce, myRobotcenter, Die Koje, stappone und Kesselfuchs – also durchaus einige klingende Namen. Dennoch: „Noch ist Vorarlberg kein Startupland – aber wir Startups wollen es gemeinsam zu dem machen“, sagt Gabriel. Deshalb habe man sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man in Vorarlberg ein lebendiges Startup Ökosystem, aus dem zukunftsweisende, überwiegend digitale, Innovationen hervorgehen, entwickeln und etablieren könne. Insgesamt soll auch die Zahl der Startups dadurch ordentlich erhöht werden. Die Initiative für „Startupland Vorarlberg“ kam von der regionalen Wirtschaftskammer, umgesetzt wird das Projekt nun aber von Startups selbst. Als Kooperationspartner wurden unter anderem Speedinvest Studio (Sitz in Dornbirn) und N26 gewonnen.

Offizielles Promotion-Video:

4,15 auf einer Skala von 0 bis 7

Anlass zur Initiative gab auch eine Erhebung: Der „Vorarlberger Startup-Barometer“. Befragt wurden Gründerinnen und Gründer, Interessierte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Startups und Investorinnen und Investoren. Das Ergebnis: Auf einer Skala von null (= sehr schlecht) bis sieben (= sehr gut) in der Gesamtbeurteilung, wurde Vorarlberg als Gründungsstandort mit durchschnittlich 4,15 bewertet. Als Vorteile, in Vorarlberg zu gründen, wurden der starke Wirtschaftsstandort, die zentrale Lage, die hohe Lebensqualität und gut vernetzte Player genannt. Als großes Problem für Founder hat sich die Finanzierungssituation in Vorarlberg herausgestellt. Schwachstellen sind der Fachkräftemangel (insbesondere in der IT), zu wenig unternehmerisches Mindset und ein kleines Ökosystem mit wenig Risikokapital.

Vom Industrie- und Tourismusland zum Startupland Vorarlberg

„Vorarlberg hat riesiges Startup-Standort-Potential – davon sind wir überzeugt. Wir wollen die zahlreichen Vorteile, auf die wir in Vorarlberg aufbauen können, nutzen und weiterentwickeln“, sagt Gabriel. „Vorarlberg ist Industrie- und Tourismusland – gemeinsam wollen wir es auch zum Startupland machen“, sagt auch Peter Flatscher, Projektleiter von Startupland Vorarlberg. Die Initiative wolle sowohl Unternehmen, die gerade in der Gründungsphase stecken, als auch solchen die sich im Wachstum befinden, ein Netzwerk und eine Lobby bieten.

⇒ Zur Page der Initiative

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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