07.06.2019

Schon 800 Anmeldungen für das Startupgeflüster

Rund 800 Gäste haben sich bereits für das Startupgeflüster angemeldet, das am 12.6. im P1 Club in München stattfindet. Außerdem unterstützen zahlreiche Corporates das Event.
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Die Terrasse des P1 ist einer der chilligsten Orte der Stadt. (c) P1
kooperation

Die Organisatoren des Startupgeflüster, das am 12. Juni im P1 Club in München stattfinden wird, freuen sich schon jetzt über eine beeindruckend hohe Teilnehmerzahl: Rund 800 Gäste haben sich bereits für das Event angemeldet, außerdem haben 50 Partnerunternehmen ihre Kooperation zugesagt.

Beim Startupgeflüster treffen die unterschiedlichsten Persönlichkeiten mit dem gemeinsamen Ziel aufeinander, große Dinge zu verwirklichen und die Welt zu verändern, heißt es von den Veranstaltern Hannes Brellochs und Martin Johann Fröhlich: „Unser Programm soll dabei die Initialzündung für spannende Begegnungen und gelingende Kooperationen darstellen.“

Programm

19:00 Doors Open
19:15 Eröffnung des Events
19:30 Speed Pitching
35 Startups, Corporates und VCs in kurzen Pitches blitzschnell hintereinander.
21:00 Business Speed Dating
5-minütige Tête-à-Têtes mit unseren Partnern für das nächste Businessmatch.
21:45 Podiumsdiskussion
Startup meets Corporate DNA.
22:45 Konzert Pari San
23:30 Afterparty

Deutsche Telekom ist mit TechBoost dabei

Unter anderem ist TechBoost, das Startup-Programm der Deutschen Telekom, beim Startupgeflüster dabei. Mit TechBoost unterstützt die Deutsche Telekom Technologie-Startups mit einem cloudbasiertem Geschäftsmodell und Sitz in Deutschland. Unterschieden wird dabei zwischen den Programmen TechBoost Seed und TechBoost Grow.

Mit TechBoost Seed unterstützt die Deutsche Telekom Early-Stage-Startups mit 15.000 Euro Guthaben für die Open Telekom Cloud, mit Rabatten für Mobilfunk, Internet und Festnetz, IT-Angeboten und Support bei Kommunikation und Marketing.

Mit TechBoost Grow erhalten Later-Stage-Startups 100.000 Euro Guthaben für IT-Ressourcen aus der Open Telekom Cloud, sowie Zugang zum Geschäftskundennetzwerk der Telekom mit potenziellen Kunden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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