19.11.2018

startup300 übernimmt Conda

Weitere Übernahme im österreichischen Startup-Ecosystem. Die startup300 AG übernimmt den Crowdinvesting-Anbieter Conda für einen nicht genannten Kaufpreis.
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startup300 conda
(c) startup300/Conda: Michael Eisler (Vorstand startup300 AG), Daniel Horak (Vorstand Conda AG), Hannes Schlager (Brandl & Talos), Bernhard Lehner (Vorstand startup300), Martin Kollar (Brandl & Talos), Paul Pöltner (Vorstand Conda AG) und Hans Zavesky (Aufsichtsratsvorsitzender Conda AG) freuen sich nach erfolgtem Deal-Signing 2018.

Was die Linzer startup300 AG und der Wiener Crowdinvesting-Anbieter Conda bereits bislang gemeinsam hatten, sind große Pläne. Insofern kommt es für einige Beobachter der heimischen Startup-Szene vielleicht überraschend, dass startup300 nun Conda übernimmt. Ein Kaufvertrag sei bereits unterschrieben, heißt es in einer Aussendung. Gezahlt werde teils in Cash, teils in Aktien der startup300 AG. Die Conda-Gründer Daniel Horak und Paul Pöltner würden das Unternehmen als eigenständige Tochter weiterführen. Sie würden zudem zusätzliche Aufgaben bei strategisch relevanten Themen der startup300 AG übernehmen.

+++ Pioneers Ventures: Marke zu startup300, Portfolio und Team zu Speedinvest +++

Einkaufstour

startup300, das kommendes Jahr über das neue KMU-Instrument an die Wiener Börse will, setzt damit seine Einkaufstour fort. Erst vor wenigen Tagen war bei einer Kapitalerhöhung der AG um rund drei Millionen Euro verlautbart worden, dass man das Geld zur Akquisition weiterer Unternehmen nutzen will. Im Frühling hatte startup300 die JFDI GmbH übernommen, die hinter dem Pioneers Festival steht. An Startup Live hält die AG inzwischen 75 Prozent.

Conda-Technologie als neuer „Backbone“ für startup300

„Conda hat skalierbare Technologie, die wir in der startup300 Gruppe als Backbone für Startup-Investments integrieren werden. Technologie, die für Crowdinvesting, aber auch für alternative Finanzierungsinstrumente sowie als SaaS/White-Label-Lösung und für Investoren-Clubs zum Einsatz kommt und die auch für Blockchain-Anwendung mit Krypto-Token für Securities/Anteile bereit ist“, kommentiert Michael Eisler, Co-Founder und Vorstand der startup300 AG.

„Durchgängige Kette für Finanzierungen“

Gemeinsam wolle man nun „eine durchgängige Kette für Finanzierungen bauen“. „Es braucht vom ersten Preisgeld – etwa bei einem Startup Live-Programm – bis zu Risikokapital-Fonds wie capital300 oder Speedinvest einen soliden Mittelbau aus Business-Angels und der Crowd“, sagt Eisler. „Wir haben in den letzten Jahren mit der Conda nicht nur ein europaweites Netzwerk an digitalen Plattformen und Communities für alternative Finanzierungen von innovativen Ideen gebaut, sondern auch konkrete Produkte entwickelt, die zukünftige Finanzierungsinstrumente mit Technologien wie etwa der Blockchain abbilden können. Diese Entwicklung wollen wir weiter beschleunigen. Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ecosystem von startup300 bietet sich hier natürlich an“, kommentiert Daniel Horak, Co-Founder und Vorstand der Conda AG.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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