16.03.2018

startup300 kauft 25 Prozent von Startup Live

Startup Live gehört damit nun zu je einem Viertel startup300, Conda, JFDI (Pioneers) und den Foundern Tanja Sternbauer und Georg Kuttner.
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Startup Live
(c) Startup Live: Michael Eisler, Georg Kuttner, Tanja Sternbauer und Bernhard Lehner

„Mit startup300 holen wir uns ein zwar noch recht junges, aber dafür sehr aktives und dynamisches Netzwerk an Bord. Uns eint die Überzeugung, dass wir gemeinsam das Startup-Ecosystem weiter professionalisieren wollen und können. Startup Live und startup300 ergänzen sich hervorragend, wir werden nicht nur Synergien nutzen, sondern auch neue Angebote entwickeln“, sagt Tanja Sternbauer, Geschäftsführerin von Startup Live. Wie nun bekanngegeben wurde, hat das Investorennetzwerk mit Sitz in Linz 25 Prozent des Unternehmens erworben. Über die Beteiligungssumme wurde Stillschweigen vereinbart.

+++ Live von der Pressekonferenz zum neuen later-stage Venture Fonds von Startup300 +++

Csendes: „Stärkt Fundament im internationalen Wettbewerb“

Wenn Sternbauer von einem „jungen Netzwerk“ spricht, spielt sie darauf an, dass es Startup Live bereits deutlich länger gibt. Es wurde bereits 2009 von Pioneers ins Leben gerufen. Das Unternehmen dahinter, die JFDI, hält in der neuen Konstellation ebenfalls ein Viertel des Unternehmens. „Mit diesem Schritt vernetzen sich wesentliche Player des österreichischen Startup-Ecosystems. Das wird sich positiv auf das Angebot für Gründer auswirken und stärkt das Fundament im internationalen Wettbewerb“, sagt Pioneers-Chef Oliver Csendes.

Video-Interview mit Tanja Sternbauer und Georg Kuttner:

Eisler: „Wichtiger nächster Schritt“

Ein weiteres Viertel des Unternehmens gehört dem Crowdinvesting-Unternehmen Conda. „Das strategische Zusammenrücken von startup300 und Startup Live wird spannende Dynamiken auslösen, die nur positiv für die Entwicklung der österreichischen Startup-Szene sein können“, kommentiert Conda-Gründer Daniel Horak. Und startup300-Chef Michael Eisler sagt: „Wir sind als Business Angel-Netzwerk gestartet und entwickeln uns in Richtung Service-Anbieter im Startup-Ecosystem. Das hilft uns dabei, die Portfolio-Companies von startup300 noch besser unterstützen zu können. Wir arbeiten mit vielen Playern im Startup-Ecosystem sehr eng zusammen, die Beteiligung an Startup Live ist ein wichtiger nächster Schritt für uns“.

Nächstes Startup Live-Programm im April

Natürlich geht es bei Startup Live wie gehabt weiter. Das nächste Programm in Wien findet bereits vom 13. bis 15. April im Headquarter von Austrian Standards statt. Startup-Projekte haben noch bis 31. März Zeit, mit ihrer Idee einzureichen. Neben Business Modeling Coaching und Pitchtraining erwartet die Teilnehmer Zugang zu einem internationalen Experten- und Mentorennetzwerk. Die besten Projekte bekommen die Möglichkeit, vor renommierten europäischen Investoren zu pitchen, als Hauptpreis wartet u.a. ein 10.000 Euro-Investment von startup300, Zutritt zum jährlichen Pioneers Festival uvm. (PA/red)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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