13.10.2020

startup300 Gruppe: Weniger Umsatz, aber trotzdem ein Gewinn

Die startup300 Gruppe hat in den ersten neun Monaten weniger Umsatz gemacht als im Vorjahr. Dennoch erzielte man erstmals ein positives EBITDA.
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Michael Eisler und Bernhard Lehner haben Startup300 gegründet © startup300
Michael Eisler und Bernhard Lehner haben Startup300 gegründet © startup300

Die börsennotierte startup300 Gruppe, die zahlreiche Marken der österreichischen Startup-Community unter ihrem Dach vereint, hat am 12. Oktober ihre Zahlen für die ersten drei Quartale des Jahres 2020 vorgelegt. Demnach ist das EBT ebenso wie das EBITDA der Gruppe positiv.

EBT und EBITDA bei startup300

Konkret wird nun ein EBT von 267 TEUR zum 3. Quartal 2020 nach -1,735 MEUR ausgewiesen, das bedeutet eine Verbesserung um 2,002 Millionen Euro. Das EBITDA der startup300 Gruppe ist zum 3. Quartal 2020 mit 2,4 TEUR überhaupt erstmals positiv und hat sich zum Vorjahr laut dem Unternehmen „massiv verbessert“ (-1494 TEUR). 

Zugleich sind der Umsatz und die Betriebsleistung in den vergangenen neun Monaten im Vergleich zum Vorjahr gesunken, wie die folgende Tabelle zeigt: Der Umsatz sank demnach von knapp 5,2 Millionen auf knapp 3 Millionen Euro. Die Betriebsleistung und sonstigen betrieblichen Erträge für die Gruppe belaufen sich zum 3. Quartal 2020 auf 3,751 MEUR (5,386 MEUR). 

Tabelle: Finanzzahlen von startup300

startup300 (Gruppe KJ)20202019
in TEUR01-0901-09
Umsatzerlöse 29935178
Betriebsleistung 30405293
Sonstige betriebliche Erträge 71193
EBITDA 2-1494
EBIT -99-1588
EBT 267-1735
Ergebnis nach Steuern 267-1744

Turnaround nach M&As

„Dieser Turnaround ist das Ergebnis der konsequenten Konsolidierung und Neuausrichtung der Gruppe nach den M&A-Aktivitäten und wurde trotz der anhaltenden Herausforderungen des COVID-19 Krisenjahres erzielt“, heißt es in einem Statement der startup300-Gruppe. Unter anderem hatte startup300 das Pioneers Festival gestrichen und Kurzarbeit angemeldet.

Ausblick für das Gesamtjahr 2020

Der Vorstand ist nach dem 3. Quartal 2020 weiter zuversichtlich, das GJ 2020 als startup300 Gruppe mit einer Betriebsleistung und sonstigen betrieblichen Erträgen im Korridor von 4,5 bis 4,9 MEUR und einem positiven EBT abschließen zu können, heißt es weiter: „Auf dieser stabilen, operativen Basis wird startup300 sein Start-Up Portfolio ausbauen und seine Investment-Tätigkeit weiter verstärken. So soll künftig weiter ein nachhaltig positives EBT erreicht und an die bereits realisierten drei Beteiligungs-Exits angeschlossen werden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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startup300 Gruppe: Weniger Umsatz, aber trotzdem ein Gewinn

  • Die börsennotierte startup300 Gruppe, die zahlreiche Marken der österreichischen Startup-Community unter ihrem Dach vereint, hat am 12. Oktober ihre Zahlen für die ersten drei Quartale des Jahres 2020 vorgelegt.
  • Demnach ist das EBT ebenso wie das EBITDA der Gruppe positiv.
  • Konkret wird nun ein EBT von 267 TEUR zum 3. Quartal 2020 nach -1,735 MEUR ausgewiesen, das bedeutet eine Verbesserung um 2,002 Millionen Euro.
  • Zugleich sind der Umsatz und die Betriebsleistung in den vergangenen neun Monaten im Vergleich zum Vorjahr gesunken, wie die folgende Tabelle zeigt: Der Umsatz sank demnach von knapp 5,2 Millionen auf knapp 3 Millionen Euro.
  • Die Betriebsleistung und sonstigen betrieblichen Erträge für die Gruppe belaufen sich zum 3. Quartal 2020 auf 3,751 MEUR.

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