17.12.2021

Darum zieht sich Startup300 von der Wiener Börse zurück

Knapp drei Jahre nach den Börsengang hat die Startup300 AG nun ein Delisting angekündigt. Der Rückzug von der Wiener Börse soll im März erfolgen. Die Performance der Aktie war für Anleger:innen wenig zufriedenstellend.
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Bernhard Lehner und Michael Eisler haben Startup300 gegründet © Startup300
Bernhard Lehner und Michael Eisler haben Startup300 gegründet © Startup300

Startup300 hat in Linz ein Ökosystem aus unterschiedlichen Startup-Playern aufgebaut und ist damit im Jänner 2019 an die Wiener Börse gegangen. Knapp drei Jahre später zieht sich die AG nun aus dem Segment „direct market plus“ wieder zurück. Der Vorstand habe sich „im Interesse des Unternehmens“ zu dem Schritt entschlossen, teilte Startup300 in der Ad-hoc-Meldung mit. Die Gesellschaft finanziere sich derzeit nicht über den Kapitalmarkt und auch das Handelsvolumen der Aktien sei in jüngerer Vergangenheit eher gering gewesen.

Damit verbunden war auch ein geringes Interesse von institutionellen Investoren: Erhebliche Kurssprünge bei geringen Handelsvolumen und der große Spread hätte es dem Unternehmen unmöglich gemacht, diese zu überzeugen, argumentiert Startup300. Inbesondere zu Beginn des Listings hätten Verkäufe von Bestandsaktionären, die kiener Lock-up-Periode unterlagen, den Kurs deutlich belastet. Dies habe es dann auch nötig gemacht, die Kapitalerhöhung im August 2019 für 5 Euro pro Aktie durchzuführen – rund 50 Prozent unter dem Referenzpreis vom Börsengang. Dies sei „natürlich nicht goutiert“ worden, heißt es in der Ad-Hoc-Meldung weiter.

Daneben verweist das Unternehmen auch auf den hohen administrativen und finanziellen Aufwand, der aufgrund der Regularien notwendig sei. Aus wirtschaftlicher Sicht sei dieser nicht mehr zu rechtfertigen: „Die Kosten stehen somit insgesamt nicht in Relation zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens“. Startup300 räumt in der Mitteilung auch ein, dass sich „die erwünschten Ergebnisse“ zuletzt nicht eingestellt hätten: In den Jahresabschlüssen 2019 und 2020 habe man hohe operative Verluste ausgewiesen. Diese seien überwiegend auf Übernahmen und Wertberechtigungen von Beteiligungen zurückzuführen gewesen. Das Vertrauen in die Aktie sei dadurch nicht verbessert worden, schreibt das Untenrehmen in der Mitteilung.

Aktie von 10 Euro auf zuletzt 2,38 Euro gefallen

An der Wiener Börse notierte die Aktie zuletzt mit 2,38 Euro. Der Ausgabepreis im Jänner 2019 ist noch bei 10 Euro gelegen – ein Minus von über 75 Prozent. Für die meisten Anleger dürfte die Aktie somit kein gutes Investment gewesen sein. Der Börsenwert der AG liegt aktuell bei 6,8 Mio. Euro. Aus Sicht des Startup300-Vorstands liegt dieser „deutlich unter dem tatsächlichen Wert der aktuellen Assets“.

Der letzte Handelstag an der Wiener Börse ist laut der Mitteilung voraussichtlich der 18. März 2022. Der Vorstand prüfe aber, „inwieweit in Zukunft außerbörsliche Handelsplattformen eine Option zum Handel der Aktien der startup300 AG sein könnten, wie das auch andere Aktiengesellschaften auf eigenen Webseiten machen, um dort Angebot und Nachfrage zu matchen“. Nach dem Delisting wird der Vorstand bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aber jedenfalls beantragen, dass die Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt werden und im Aktienbuch der Gesellschaft zu führen sind.

Aktuell bei rund 30 Startups investiert

Startup 300 ist aktuell bei rund 30 Startups investiert. Zu den weiteren Assets zählen Beteiligungen am Risikokapital-Fonds capital300, der CONDA Unternehmensgruppe, der Pioneers Innovation GmbH sowie dem Geschäftsbereich factory300 in der Tabakfabrik Linz. Daneben hält das Unternehmen laut eigenen Angaben kleinere Bestände von Kryptowährunge sowie weitere strategische Beteiligungen in kleinerem Umfang.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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