17.12.2021

Darum zieht sich Startup300 von der Wiener Börse zurück

Knapp drei Jahre nach den Börsengang hat die Startup300 AG nun ein Delisting angekündigt. Der Rückzug von der Wiener Börse soll im März erfolgen. Die Performance der Aktie war für Anleger:innen wenig zufriedenstellend.
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Bernhard Lehner und Michael Eisler haben Startup300 gegründet © Startup300
Bernhard Lehner und Michael Eisler haben Startup300 gegründet © Startup300

Startup300 hat in Linz ein Ökosystem aus unterschiedlichen Startup-Playern aufgebaut und ist damit im Jänner 2019 an die Wiener Börse gegangen. Knapp drei Jahre später zieht sich die AG nun aus dem Segment „direct market plus“ wieder zurück. Der Vorstand habe sich „im Interesse des Unternehmens“ zu dem Schritt entschlossen, teilte Startup300 in der Ad-hoc-Meldung mit. Die Gesellschaft finanziere sich derzeit nicht über den Kapitalmarkt und auch das Handelsvolumen der Aktien sei in jüngerer Vergangenheit eher gering gewesen.

Damit verbunden war auch ein geringes Interesse von institutionellen Investoren: Erhebliche Kurssprünge bei geringen Handelsvolumen und der große Spread hätte es dem Unternehmen unmöglich gemacht, diese zu überzeugen, argumentiert Startup300. Inbesondere zu Beginn des Listings hätten Verkäufe von Bestandsaktionären, die kiener Lock-up-Periode unterlagen, den Kurs deutlich belastet. Dies habe es dann auch nötig gemacht, die Kapitalerhöhung im August 2019 für 5 Euro pro Aktie durchzuführen – rund 50 Prozent unter dem Referenzpreis vom Börsengang. Dies sei „natürlich nicht goutiert“ worden, heißt es in der Ad-Hoc-Meldung weiter.

Daneben verweist das Unternehmen auch auf den hohen administrativen und finanziellen Aufwand, der aufgrund der Regularien notwendig sei. Aus wirtschaftlicher Sicht sei dieser nicht mehr zu rechtfertigen: „Die Kosten stehen somit insgesamt nicht in Relation zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens“. Startup300 räumt in der Mitteilung auch ein, dass sich „die erwünschten Ergebnisse“ zuletzt nicht eingestellt hätten: In den Jahresabschlüssen 2019 und 2020 habe man hohe operative Verluste ausgewiesen. Diese seien überwiegend auf Übernahmen und Wertberechtigungen von Beteiligungen zurückzuführen gewesen. Das Vertrauen in die Aktie sei dadurch nicht verbessert worden, schreibt das Untenrehmen in der Mitteilung.

Aktie von 10 Euro auf zuletzt 2,38 Euro gefallen

An der Wiener Börse notierte die Aktie zuletzt mit 2,38 Euro. Der Ausgabepreis im Jänner 2019 ist noch bei 10 Euro gelegen – ein Minus von über 75 Prozent. Für die meisten Anleger dürfte die Aktie somit kein gutes Investment gewesen sein. Der Börsenwert der AG liegt aktuell bei 6,8 Mio. Euro. Aus Sicht des Startup300-Vorstands liegt dieser „deutlich unter dem tatsächlichen Wert der aktuellen Assets“.

Der letzte Handelstag an der Wiener Börse ist laut der Mitteilung voraussichtlich der 18. März 2022. Der Vorstand prüfe aber, „inwieweit in Zukunft außerbörsliche Handelsplattformen eine Option zum Handel der Aktien der startup300 AG sein könnten, wie das auch andere Aktiengesellschaften auf eigenen Webseiten machen, um dort Angebot und Nachfrage zu matchen“. Nach dem Delisting wird der Vorstand bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aber jedenfalls beantragen, dass die Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt werden und im Aktienbuch der Gesellschaft zu führen sind.

Aktuell bei rund 30 Startups investiert

Startup 300 ist aktuell bei rund 30 Startups investiert. Zu den weiteren Assets zählen Beteiligungen am Risikokapital-Fonds capital300, der CONDA Unternehmensgruppe, der Pioneers Innovation GmbH sowie dem Geschäftsbereich factory300 in der Tabakfabrik Linz. Daneben hält das Unternehmen laut eigenen Angaben kleinere Bestände von Kryptowährunge sowie weitere strategische Beteiligungen in kleinerem Umfang.

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

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Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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