21.03.2022

Startup300: So geht es nach dem Börsen-Delisting weiter

Startup300 hatte bereits den letzten Handelstag an der Wiener Börse und ist nun wieder ein privates Unternehmen. Was bedeutet das für die Aktionär:innen?
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Michael Eisler und Bernhard Lehner haben Startup300 gegründet © startup300
Michael Eisler und Bernhard Lehner haben Startup300 gegründet © startup300

Es war ein Paukenschlag, als Startup300 gegen Ende 2021 ankündigte, sich von der Wiener Börse zurückzuziehen. Der Linzer Startup-Ökosystem-Player war vor rund drei Jahren im „direct market plus“ an die Börse gegangen – konnte sich zuletzt aber kaum über den Kapitalmarkt finanzieren und das Handelsvolumen blieb hinter den Erwartungen, wie Startup300 mitteilte. Seit Freitag, 18. März 2022, ist das Vorhaben Realität: Das Unternehmen ist nicht mehr an der Börse gelistet, das Delisting abgeschlossen.

Für Anteilseigner:innen bedeutet das, dass das Papier nun nicht mehr über die Börse gehandelt werden kann. Derzeit kann ein Handel privat unter Aktionär:innen oder per Mail an Startup300 organisiert werden, erklärt Co-Founder Bernhard Lehner dem brutkasten. Wer Anteile verkaufen oder kaufen will, kann sich also direkt an Startup300 wenden – ist ein Handelspartner gefunden, können die Anteile direkt in das Depot auf der jeweiligen Bank übertragen werden. Der Preis ist dabei Verhandlungssache zwischen den beiden Handelspartnern.

Umstellung auf Namensaktien

Ende Mai will Startup300 schließlich die Inhaberaktien auf Namensaktien umstellen und selbst Buch führen. Um in das Aktienbuch aufgenommen zu werden, müssen sich Aktionär:innen aktiv melden. Lehner geht davon aus, dass ein Teil der Aktionäre anonym bleiben wird und bezeichnet das als etwas, das sich als Gründer komisch anfühle, aber völlig normal sei. Je nachdem wie stark die Nachfrage nach Handel ist, überlegt Startup300 zudem, eine eigene Handelsplattform zur Verfügung zu stellen – die könnte beispielsweise über die Startup300-Beteiligung Conda umgesetzt werden.

Startup300 am letzten Handelstag

An der Wiener Börse notierte die Aktie am letzten Handelstag mit 2 Euro und war zwischenzeitlich sogar deutlich unter 2 Euro gerutscht. Der Ausgabepreis im Jänner 2019 ist noch bei 10 Euro gelegen – ein Minus von 80 Prozent. Für die meisten Anleger dürfte die Aktie somit kein gutes Investment gewesen sein. Der Börsenwert der AG lag am Freitag bei 5,7 Mio. Euro. Aus Sicht des Startup300-Vorstands liegt dieser „deutlich unter dem tatsächlichen Wert der aktuellen Assets“. In einem Brief an die Aktionär:innen, der brutkasten vorliegt heißt es zudem: „Aus unserer Sicht liegt der aktuelle Nettovermögenswert der startup300 AG Aktie aktuell bei rund 4,2 Euro pro Aktie“.

Entschuldigung des Vorstands

„Es gibt hier sicherlich viele, die sich, wie auch wir, eine bessere Entwicklung erwartet hätten. Es war sicherlich ein Fehler unsererseits mit den rund 150 Aktionären, die vor Oktober 2018 zu 10 Euro pro Aktie investiert haben, keine entsprechende Lock-up-Periode zu vereinbaren“, schrieb Startup300-Vorstand Michael Eisler in einem Gastbeitrag für den brutkasten, in dem er sich bei den Aktionär:innen entschuldigte.

Startup 300 ist aktuell bei rund 30 Startups investiert. Zu den weiteren Assets zählen Beteiligungen am Risikokapital-Fonds capital300, der Conda Unternehmensgruppe, der Pioneers Innovation GmbH sowie dem Geschäftsbereich factory300 in der Tabakfabrik Linz. Daneben hält das Unternehmen laut eigenen Angaben kleinere Bestände von Kryptowährungen sowie weitere strategische Beteiligungen in kleinerem Umfang.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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