21.01.2019

startup300-Aktie schließt am ersten Tag mit 5,5 Prozent Minus ab

Die startup300-Aktie schließt am ersten Tag mit einem Minus von 5,5 Prozent ab. Im Vorfeld des heutigen Starts im direct market plus Segment der Wiener Börse hatte der zuvor veröffentlichte Jahresabschluss noch für Gesprächsstoff gesorgt. Wir sprachen dazu mit startup300-Co-Founder Bernhard Lehner.
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Michael Eisler: Feierstimmung knapp nach dem Börsenstart der startup300-Aktie
(c) Michael Eisler: Feierstimmung knapp nach dem Börsenstart der startup300-Aktie 2019

Das Läuten der Börsenglocke durfte heute Früh startup300-Aufsichtsrat und -Aktionär Hansi Hansmann übernehmen. Für das Linzer Startup-Netzwerk war heute der große Tag. Um 8:55 Uhr startete der Handel der startup300-Aktie im neuen KMU-Segment direct market plus der Wiener Börse – der brutkasten hatte im Vorfeld berichtet. Mit 19 Millionen Euro war der Börsenwert der startup300 AG festgelegt worden. Dabei wurden rund 1,9 Mio. Aktien zum Referenzwert von zehn Euro zum Handel freigegeben.

startup300-Aktie: Unternehmensbewertung sinkt am Tag 1 um 0,9 Mio. Euro

Gleich nach Start war die startup300-Aktie kurzzeitig auf den Tageshöchststand von 10,40 Euro gestiegen. Knapp vor Mittag war der Tages-Tiefpunkt von 8,20 Euro erreicht. Ab dem frühen Nachmittag stieg die Aktie wieder moderat. Nach dem Börsenschluss um 17:34 wissen wir: Die Aktie ging am ersten Tag nicht durch die Decke. Sie stürzte aber auch nicht zu stark ab. Sie schloss mit einem Minus von 5,5 Prozent bei 9,45 Euro ab. Das bedeutet aber immerhin eine Korrektur der Unternehmensbewertung um 900.000 Euro nach unten auf 18,1 Mio. Euro.

Lehner: „hatten keine Erwartung bezüglich der Preisentwicklung“

„Wir hatten ehrlich gesagt keine Erwartung bezüglich der Preisentwicklung. Wir haben natürlich einen Preis und eine Bewertung festgelegt, an die wir glauben. Der Referenzkurs ist ernsthaft, aber auch sportlich. Wir wussten aber nicht, ob der Kapitalmarkt es auch so sieht wie wir“, sagte startup300-Co-Founder Bernhard Lehner knapp vor Börsenschluss im Gespräch mit dem brutkasten. Nun sehe man sich bestätigt.

Einmaleffekt sorgte für Bilanzgewinn

Dabei hatte im Vorfeld der Jahresabschluss der startup300 AG und des gesamten Konzerns noch für Gesprächsstoff gesorgt. Dieses war gerade rechtzeitig vor dem Börsenstart veröffentlicht worden. Ausgewiesen ist darin für das Vorjahr ein Bilanzgewinn von 113.485 Euro im Gegensatz zu einem Minus von 338.300 Euro im Jahr 2017. Das Finanzergebnis 2018 beträgt 703.590 Euro. Dieses sei aber auf einen Einmaleffekt durch den konzerninternen Verkauf von 26 Startup-Beteiligungen zustande gekommen. Konkret wurden die Beteiligungen von der Muttergesellschaft startup300 AG für 1,09 Mio. Euro an die Tochter Pioneers Ventures verschoben.

„Herausputzen der Braut“ vor dem Börsengang?

Die etwa in einem Beitrag der Oberösterreichischen Nachrichten geäußerte Vermutung, dass es sich dabei um ein „Herausputzen der Braut“ vor dem Börsengang handle, weist Bernhard Lehner zurück. „Das war eine organisatorische Umschichtung, da wir die Beteiligungen nicht in der Muttergesellschaft haben wollten. Es ist ein buchhalterischer Effekt, dass dabei dieses Ergebnis herauskommt. Wir wollten es dadurch aber in keinster Weise beschönigen. Man sieht ja auch am Jahresergebnis für den gesamten Konzern, wo wir die Eckdaten schon veröffentlicht haben, dass wir ein Minus haben. Da haben wir nichts zu verbergen“.

Konzern-Minus durch Akquisitionen

Der Konzern-Jahresabschluss soll in zwei Wochen gesondert veröffentlicht werden. startup300 kommunizierte dazu vorab, von einem Umsatz von etwas über vier Millionen Euro auszugehen. Insgesamt komme man auf ein Ergebnis von rund Minus 1,4 Mio. Euro bei einem EBITDA von rund minus 840.000 Euro. Das zusätzliche Minus sei auf die Akquisitionen, etwa den Kauf der JFDI (Pioneers) und von Conda und die damit verbundenen Abschreibungen zurückzuführen, erklärt Bernhard Lehner. „Wir sind aber eben nicht auf das heutige Datum, sondern auf langfristiges Wachstum ausgerichtet“.

Fehlende Planungsrechnungen bei Conda

Dabei wurden von der Conda AG bislang nur rund elf Prozent Anteile erworben. Man sei vertraglich gebunden, die restlichen rund 89 Prozent Anteile im Jahr 2019 zu erwerben, heißt es auf der Page der startup300 dazu. Die Conda sorgte im vorliegenden Jahresabschluss auch für eine Einschränkung. KPMG, das die Prüfung des Jahresabschlusses durchführte, versah diesen mit einem „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“. Grund dafür sei, dass „auf Grund von nicht vorliegenden Planungsrechnungen der Conda AG und deren fünf Tochtergesellschaften die Prüfer keine ausreichenden Prüfnachweise über die Werthaltigkeit dieser Beteiligung bzw. allfällig notwendiger Rückstellungen für schwebende Verluste im Zusammenhang mit dem Erwerb der restlichen Anteile erlangen“ hätten können.

„Einfach nicht schaffbar für uns“

„Wir mussten innerhalb weniger Wochen eine Planung für 2019 machen. Das war im Fall der fehlenden Planungsrechnungen für Conda einfach nicht schaffbar für uns“, räumt Lehner ein. Daher habe man den „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ in Kauf nehmen müssen. „Spätestens im Halbjahr werden wir aber die komplette Planung vorlegen können“. Dann dürfte wohl auch bezüglich des tatsächlichen Marktwerts der startup300-Aktie mehr Klarheit herrschen.

⇒ Zur startup300-Page

Archiv: Michael Eisler und Bernhard Lehner im Video-Talk

Live-Talk mit Startup300

Fireside-Chat Live: Michael Eisler und Bernhard Lehner, die Vorstände und Co-Founder von Startup300, im Hintergrundgespräch über die Strategie hinter den letzten Akquisitionen von Startup Live, Pioneers und CONDA, über deren Wirtschaftlichkeit, die Post-Merger Phase, die Kapitalerhöhung, den geplanten Börsengang uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 20. November 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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