21.01.2019

startup300-Aktie schließt am ersten Tag mit 5,5 Prozent Minus ab

Die startup300-Aktie schließt am ersten Tag mit einem Minus von 5,5 Prozent ab. Im Vorfeld des heutigen Starts im direct market plus Segment der Wiener Börse hatte der zuvor veröffentlichte Jahresabschluss noch für Gesprächsstoff gesorgt. Wir sprachen dazu mit startup300-Co-Founder Bernhard Lehner.
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Michael Eisler: Feierstimmung knapp nach dem Börsenstart der startup300-Aktie
(c) Michael Eisler: Feierstimmung knapp nach dem Börsenstart der startup300-Aktie 2019

Das Läuten der Börsenglocke durfte heute Früh startup300-Aufsichtsrat und -Aktionär Hansi Hansmann übernehmen. Für das Linzer Startup-Netzwerk war heute der große Tag. Um 8:55 Uhr startete der Handel der startup300-Aktie im neuen KMU-Segment direct market plus der Wiener Börse – der brutkasten hatte im Vorfeld berichtet. Mit 19 Millionen Euro war der Börsenwert der startup300 AG festgelegt worden. Dabei wurden rund 1,9 Mio. Aktien zum Referenzwert von zehn Euro zum Handel freigegeben.

startup300-Aktie: Unternehmensbewertung sinkt am Tag 1 um 0,9 Mio. Euro

Gleich nach Start war die startup300-Aktie kurzzeitig auf den Tageshöchststand von 10,40 Euro gestiegen. Knapp vor Mittag war der Tages-Tiefpunkt von 8,20 Euro erreicht. Ab dem frühen Nachmittag stieg die Aktie wieder moderat. Nach dem Börsenschluss um 17:34 wissen wir: Die Aktie ging am ersten Tag nicht durch die Decke. Sie stürzte aber auch nicht zu stark ab. Sie schloss mit einem Minus von 5,5 Prozent bei 9,45 Euro ab. Das bedeutet aber immerhin eine Korrektur der Unternehmensbewertung um 900.000 Euro nach unten auf 18,1 Mio. Euro.

Lehner: „hatten keine Erwartung bezüglich der Preisentwicklung“

„Wir hatten ehrlich gesagt keine Erwartung bezüglich der Preisentwicklung. Wir haben natürlich einen Preis und eine Bewertung festgelegt, an die wir glauben. Der Referenzkurs ist ernsthaft, aber auch sportlich. Wir wussten aber nicht, ob der Kapitalmarkt es auch so sieht wie wir“, sagte startup300-Co-Founder Bernhard Lehner knapp vor Börsenschluss im Gespräch mit dem brutkasten. Nun sehe man sich bestätigt.

Einmaleffekt sorgte für Bilanzgewinn

Dabei hatte im Vorfeld der Jahresabschluss der startup300 AG und des gesamten Konzerns noch für Gesprächsstoff gesorgt. Dieses war gerade rechtzeitig vor dem Börsenstart veröffentlicht worden. Ausgewiesen ist darin für das Vorjahr ein Bilanzgewinn von 113.485 Euro im Gegensatz zu einem Minus von 338.300 Euro im Jahr 2017. Das Finanzergebnis 2018 beträgt 703.590 Euro. Dieses sei aber auf einen Einmaleffekt durch den konzerninternen Verkauf von 26 Startup-Beteiligungen zustande gekommen. Konkret wurden die Beteiligungen von der Muttergesellschaft startup300 AG für 1,09 Mio. Euro an die Tochter Pioneers Ventures verschoben.

„Herausputzen der Braut“ vor dem Börsengang?

Die etwa in einem Beitrag der Oberösterreichischen Nachrichten geäußerte Vermutung, dass es sich dabei um ein „Herausputzen der Braut“ vor dem Börsengang handle, weist Bernhard Lehner zurück. „Das war eine organisatorische Umschichtung, da wir die Beteiligungen nicht in der Muttergesellschaft haben wollten. Es ist ein buchhalterischer Effekt, dass dabei dieses Ergebnis herauskommt. Wir wollten es dadurch aber in keinster Weise beschönigen. Man sieht ja auch am Jahresergebnis für den gesamten Konzern, wo wir die Eckdaten schon veröffentlicht haben, dass wir ein Minus haben. Da haben wir nichts zu verbergen“.

Konzern-Minus durch Akquisitionen

Der Konzern-Jahresabschluss soll in zwei Wochen gesondert veröffentlicht werden. startup300 kommunizierte dazu vorab, von einem Umsatz von etwas über vier Millionen Euro auszugehen. Insgesamt komme man auf ein Ergebnis von rund Minus 1,4 Mio. Euro bei einem EBITDA von rund minus 840.000 Euro. Das zusätzliche Minus sei auf die Akquisitionen, etwa den Kauf der JFDI (Pioneers) und von Conda und die damit verbundenen Abschreibungen zurückzuführen, erklärt Bernhard Lehner. „Wir sind aber eben nicht auf das heutige Datum, sondern auf langfristiges Wachstum ausgerichtet“.

Fehlende Planungsrechnungen bei Conda

Dabei wurden von der Conda AG bislang nur rund elf Prozent Anteile erworben. Man sei vertraglich gebunden, die restlichen rund 89 Prozent Anteile im Jahr 2019 zu erwerben, heißt es auf der Page der startup300 dazu. Die Conda sorgte im vorliegenden Jahresabschluss auch für eine Einschränkung. KPMG, das die Prüfung des Jahresabschlusses durchführte, versah diesen mit einem „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“. Grund dafür sei, dass „auf Grund von nicht vorliegenden Planungsrechnungen der Conda AG und deren fünf Tochtergesellschaften die Prüfer keine ausreichenden Prüfnachweise über die Werthaltigkeit dieser Beteiligung bzw. allfällig notwendiger Rückstellungen für schwebende Verluste im Zusammenhang mit dem Erwerb der restlichen Anteile erlangen“ hätten können.

„Einfach nicht schaffbar für uns“

„Wir mussten innerhalb weniger Wochen eine Planung für 2019 machen. Das war im Fall der fehlenden Planungsrechnungen für Conda einfach nicht schaffbar für uns“, räumt Lehner ein. Daher habe man den „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ in Kauf nehmen müssen. „Spätestens im Halbjahr werden wir aber die komplette Planung vorlegen können“. Dann dürfte wohl auch bezüglich des tatsächlichen Marktwerts der startup300-Aktie mehr Klarheit herrschen.

⇒ Zur startup300-Page

Archiv: Michael Eisler und Bernhard Lehner im Video-Talk

Live-Talk mit Startup300

Fireside-Chat Live: Michael Eisler und Bernhard Lehner, die Vorstände und Co-Founder von Startup300, im Hintergrundgespräch über die Strategie hinter den letzten Akquisitionen von Startup Live, Pioneers und CONDA, über deren Wirtschaftlichkeit, die Post-Merger Phase, die Kapitalerhöhung, den geplanten Börsengang uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 20. November 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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