21.02.2022

Startup World Cup: Weltgrößter Pitch-Wettbewerb kommt wieder nach Österreich

Die aaia holt zusammen mit AustrianStartups und der Wirtschaftskammer den Startup World Cup zum zweiten Mal nach Österreich. Mit drei Pre-Events und einem Austrian Finale haben Bewerber:innen die Chance, am weltweiten Finale in San Francisco teilzunehmen.
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Hannah Wundsam (l.) und Laura Egg (r.) beim Startup World Cup Austria 2021. | © aaia
Hannah Wundsam (l.) und Laura Egg (r.) beim Startup World Cup Austria 2021. | © aaia

Initiiert von Pegasus Tech Ventures ist der Startup World Cup mit Teilnehmer:innen aus mehr als 50 Ländern der größte Pitch-Wettbewerb der Welt. Letztes Jahr brachten die Austrian Angel Investors Association und Austrian Startups den Contest zum ersten Mal nach Österreich. Mit der Unterstützung der Wirtschaftskammer findet dieses Jahr der Startup World Cup Austria im Mai 2022 im Rahmen der ViennaUp statt.

Ziel der internationalen Veranstaltung ist es, Teilnehmer:innen die Möglichkeit zu geben, Anerkennung für ihre Startups außerhalb von Österreich zu gewinnen und ein hochkarätiges, internationales Netzwerk aufzubauen. “Der Startup World Cup ist die ideale Gelegenheit für Startups, um sich zu positionieren, wertvolle Preise zu gewinnen und sich im besten Fall direkt ein Investment zu sichern”, sagt Hannah Wundsam, Managing Director von Austrian Startups. Das österreichische Gewinnerteam bekommt eine Reise zum Finale des Startup World Cup ins Silicon Valley, wo es im Pitch um eine Million US-Dollar Investment von Pegasus Tech Ventures geht.

Vorentscheidungen für das Startup World Cup Austria

Wie bereits im vergangenen Jahr können österreichische Startups, die bereits gegründet haben und über einen Prototyp verfügen, sich für einen der drei Pre-Events bewerben:

  • Team West (Vorarlberg, Tirol & Salzburg): 21.02. – 20.03.2022 
  • Team South (Kärnten, Steiermark & Burgenland): 07.03. – 03.04.2022 
  • Team North (Oberösterreich, Niederösterreich & Wien): 21.03. – 17.04.2022 

Das große Österreich-Finale findet am 30. Mai 2022 statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Bewerber:innen in einen der vier Kategorien – Digital Health & BioTech, Social & Climate Impact, Smart City und FinTech & InsurTech – tätig sind. 

Zur ersten Vorentscheidung kommt es schon am 6. April 2022 in Innsbruck. Potentielle Teilnehmer:innen können sich ab heute unter diesem Link bewerben.

Europäische Finale 2021 war in Prag

Letztes Jahr wurde das oberösterreichische Startup Kape Skateboards, das recyceltes Meeresplastik für die Herstellung seiner Skateboards verwendet, zum Gesamtgewinner des Startup World Cup Österreich gekürt. Durch den Sieg hat der Kape Gründer, Peter Karacsonyi, mehr Vertrauen und Anerkennung für sein Startup genossen. “Nach dem Sieg beim Startup World Cup Austria haben wir kurz darauf ein Investment von € 500.000 mit eQventure abgeschlossen. Die Verhandlungen dazu waren zwar davor schon am Laufen, aber ich denke, dass es sich als positiv für das finale Signing erwiesen hat”, sagt der Kape Gründer. 

Die Teilnahme beim Startup World Cup Austria 2021 öffnete auch dem eSquirrel-Gründer Michael Maurer Türen für weitere Wettbewerbe und erweiterte seine Präsenz in Österreich. “Letztendlich hat uns der Pitch beim Startup World Cup sicher auch geholfen, das Finale des Global EdTech Startups Awards (GESA) für die DACH-Region zu gewinnen und uns dabei gegen 18 andere Startups, darunter GoStudent, durchzusetzen”, sagt Maurer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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