25.04.2025
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Startup World Cup: Diese 12 Startups ziehen ins Österreich-Finale

In vier Vorentscheidungen wurden je drei Finalisten-Startups für das Österreich-Finale des Startup World Cup ermittelt, das am 12. Mai im Rahmen der ViennaUP ausgetragen wird.
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Siegerfoto des Startup World Cup Austria 2024 | (c) Luisa Schiffke
Siegerfoto des Startup World Cup Austria 2024 | (c) Luisa Schiffke

Am 12. Mai ist es wieder soweit: Wie bereits in den vergangenen Jahren wird im Rahmen der ViennaUP jenes österreichische Startup ermittelt, das am globalen Finale des Startup World Cup teilnehmen wird. Dieses wird am 17. Oktober in San Francisco ausgetragen – es winkt ein Investment über eine Million US-Dollar durch Veranstalter Pegasus Tech Ventures. Doch auch beim Österreich-Finale im Mai ist für das Sieger-Startup bereits einiges zu holen, etwa Mentoring, Workshops, die Reisekosten zum globalen Finale und diverse Gutscheine.

Vier Vorentscheidungen in ganz Österreich

Dem Österreich-Finale gingen seit Ende März vier Vorentscheidungen voraus: In Linz („Team North“), Wien („Team Vienna“), Graz („Team South“) und Innsbruck („Team West“). Dort wurden jeweils drei Finalisten-Startups ermittelt, die am 12. Mai in der Wirtschaftskammer-Zentrale in Wien gegeneinander antreten. Gehostet wird die Österreich-Ausscheidung von invest.austria und AustrianStartups.

„Jedes Jahr zeigt der Startup World Cup, wie viel Potenzial in allen Regionen Österreichs steckt. Das Finale ist ein starkes Zeichen für Unternehmertum, Diversität und Innovationsgeist – und ein Sprungbrett für Startups, die international durchstarten wollen“, kommentiert AustrianStartups-Co-Managing-Director Hannah Wundsam.

Startup World Cup 2025: Jury mit bekannten Namen

Beim Finale gibt es dann ein Rahmenprogramm mit Networking und 1:1-Meetings. Im Zentrum steht aber natürlich der Pitch der zwölf Finalisten-Startups. Das Sieger-Team ermittelt eine Jury mit mehreren bekannten Namen aus der heimischen Startup-Community: Werner Müller (FFG), Nina Wöss (Fund F), Patrick Pirchegger (A1), Kambis Kohansal-Vajargah (WKÖ), Kal Deutsch (Silicon Valley in Your Pocket) und Gregory Gorman (Seed2Exit).

Das sind die zwölf Finalisten-Startups

„Team North“

RNAnalytics: Das niederösterreichische BioTech-Startup hat eine Analyse-Methode für Lipid-Nanopartikel entwickelt, die mit bestehenden Geräten genutzt werden kann und in der Forschung und Entwicklung RNA-basierter Therapeutika zum Einsatz kommen soll.

Carbony: Das Startup aus Steyr, Oberösterreich, arbeitet an CO2-Removal-Projekten in Europa, die in einem B2B-Modell angeboten werden. Dazu nutzt das Unternehmen Pulver aus bestimmten Gesteinen, die das Treibhausgas auf Jahrtausende binden können.

Tumbleweed: Das SpaceTech-Startup aus Niederösterreich entwickelt unter anderem leichtgewichtige Rover für zukünftige Mars-Missionen.

„Team Vienna“

Smiling Food: Das Wiener Startup entwickelt einen Zuckerersatz, der nicht nur genau wie Saccharose schmecken, sondern auch genauso eingesetzt können werden soll – jedoch ohne die bekannten Nachteile.

Social Cooling: Das Wiener Startup entwickelt eine Plug&Play-Klimaanlage ohne Abluftschlauch, die 90 Prozent weniger Energie verbrauchen soll als herkömmliche Modelle.

Minimist: Die Plattform des Wiener Startups nutzt Machine Learning für Objekterkennung und Preisvorschläge, um den Verkaufsprozess von Second-Hand-Plattformen zu optimieren.

„Team South“

Must Visibility: Das System des Grazer Startups kann in bestehende industrielle Maschinen integriert werden und soll Materialfehler bereits direkt während des Produktionsprozesses erkennen und anzeigen.

together: Das steirische Startup entwickelt eine Social-App für das Teilen von Fotos, die mithilfe von AI automatisiert funktioniert.

byeagain: Das Startup bietet ein Refurbishment-Service für Händler an, mit dem diese Retouren, B-Ware und Ausstellungsstücke besonders effizient wiederaufbereiten können sollen.

„Team West“

ComCom: Das Salzburger Startup baut ein Video-Callcenter für Gebärdensprach-Dolmetscher, Schriftdolmetscher und weitere für ganz Österreich auf.

21Energy: Das Innsbrucker Startup bietet Bitcoin-Miner als Elektroheizungen an, die die Stromkosten für das Heizen über Mining abfedern sollen.

benmo: Das Vorarlberger Startup bietet eine App, die – verbunden mit einem Wearable – Nutzer:innen für je zehn Minuten Bewegung mit einem Euro Guthaben bei Partnern belohnt – im B2C-Abo und auch als B2B-Modell.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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