03.06.2022

Neue Startup-Strategie in Deutschland: Vorlage für Österreich?

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) präsentierte eine neue 28-seitige Startup-Strategie. Einige der Ansätze wären auch für Österreich interessant.
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Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor
Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor | © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wer glaubt, die in Österreich gewohnte Dauer-Unzufriedenheit der Szene mit der Startup-Politik ist eine Eigenheit des Landes, der irrt. Auch beim großen Nachbarn Deutschland konnten die Regierenden die Startup-Welt bislang nie so recht überzeugen. Wie auch hier liegen mehrere Forderungen seit Jahren unerfüllt oder gar unbearbeitet am Tisch. Doch ein halbes Jahr nach dem Regierungswechsel auf Rot-Grün-Gelb kommt in Europas größter Volkswirtschaft wieder mehr Bewegung in das Thema. Wirtschaftsminister Robert Habeck präsentierte nun seine neue 28-seitige Startup-Strategie – ein Entwurf, der erst mit den anderen Ministerien abgestimmt erden muss. Die angedachten Maßnahmen sind teilweise auch als Vorlage für Österreich interessant. Denn für die selben Ziele werden mitunter andere Maßnahmen angedacht, die man ebenfalls in Erwägung ziehen könnte. Das sind die Eckpunkte:

Spätphasenfinanzierung: Risikokapital-„Mindestinvestitionsquote“ für Versicherer und Pensionskassen

Wie auch hierzulande sieht man in Deutschland eine Lücke in der Spätphasenfinanzierung – sprich: Die wirklich großen Investments kommen zumeist aus dem Ausland. Ähnlich zum seit Jahren in Österreich vorgebrachten „Dachfonds“-Vorschlag will Habeck es institutionellen Investoren wie Versicherern und Pensionskassen ermöglichen, über Umwege in Startups und Scaleups zu investieren. Und der deutsche Wirtschaftsminister geht in der Startup-Strategie sogar noch einen Schritt weiter: Es soll eine „Mindestinvestitionsquote“ in Risikokapital-Fonds geben.

„INVEST“ – Zuschuss für Business Angels als Pendant zum Beteiligungsfreibetrag

Erneuert werden soll das bereits bestehende Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ über das Investor:innen 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 25.000 Euro an Startups beteiligen. Zudem gibt es im Rahmen des Programms auch einen Exit-Zuschuss, über den Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden. Ziel dieses Instruments ist die Steigerung der Anreize für kleinere Investments, typischerweise von Business Angels. Die heimische Startup-Szene fordert hier mit dem Beteiligungsfreibetrag eine Maßnahme, die zwar an einem anderen Punkt, nämlich der Versteuerung, ansetzt, aber eine ähnliche Auswirkung hätte.

Mitarbeiterbeteiligung: Deutsche Startup-Strategie sieht Änderung bei Besteuerung vor

Ebenso wie in Österreich ist auch in Deutschland eine bessere Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung eine Dauer-Forderung der Startup-Szene. Hier sieht die Startup-Strategie nun eine Umsetzung vor. Dazu soll es Verbesserungen im Einkommensteuerrecht geben. So sollen künftig tatsächlich erst Erlöse aus Gewinnen und Exits besteuert werden, und nicht bereits die reine Beteiligung am Unternehmen. Juristische Details zur angedachten Ausgestaltung liegen in dem Papier aber naturgemäß noch nicht vor.

Talente: Geringere Hürden für Ausländer:innen, mehr Informatik-Unterricht für Inländer:innen

Und noch ein hierzulande nur allzu bekanntes Thema steht in Habecks Strategie: Weitere Anreize und Erleichterungen für ausländische Talente. Man wolle das Einwanderungsrecht weiterentwickeln, bestehende Hürden sollen sinken, insbesondere bei der Anerkennung von Abschlüssen, heißt es. Die Themenlage ist also nicht anders, als bei der geplanten Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Außerdem will Habeck ausländische Studierende mit Angeboten zum Spracherwerb locken. Und auch im Inland will man mehr Startup-relevante Kompetenz schaffen – so sieht der Entwurf eine verpflichtende Einführung des Informatikunterrichts ab der Sekundarstufe I vor.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gründerinnen in der Startup-Strategie

Ganz konkrete Maßnahmen will Habeck auch bei einem globalen Startup-Painpoint setzen: dem niedrigen Anteil an Gründerinnen. Dazu soll die neue Förderlinie „EXIST Women“ eingeführt werden, mit der man künftig gezielt Gründerinnen ansprechen will. unter anderem sollen Professorinnen an Hochschulen einen finanziellen Anreiz bekommen, sich als Mentorin einzubringen. Auch in Österreich gibt es in diesem Bereich übrigens zumindest rudimentäre Ansätze.

Mehr Förderungen, leichtere IPOs und weitere Maßnahmen

Generell will Habeck den Zugang von Startups zu Förderungen weiter verbessern. Zudem sollen auch Börsengänge erleichtert werde, wobei dieser Punkt noch nicht konkret ausgeführt ist. Bessere Förderungen sieht die Startup-Strategie auch im Bereich Klimaschutz und GreenTech vor. Zudem ist im Papier die Rede von einem geplanten „Start-up Summit Germany“ und einem „Netzwerk von Kontaktstellen“ für Gründer:innen.

Fazit: Startup-Strategie ist nur teilweise eine Vorlage für Österreich

Beim großen Nachbar Deutschland hat die Startup-Szene mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, wie hierzulande. Entsprechend sind auch die Forderungen an die Politik erstaunlich ähnlich. Einige Dinge werden in Deutschland bereits besser umgesetzt als in Österreich, bei anderen hat die Alpenrepublik aktuell die Nase vorne. Die Ansätze in Habecks Startup-Strategie unterscheiden sich von ihren österreichischen Pendants teilweise stark, obwohl sie die selben Ziele verfolgen. Genau das macht das Papier auch als Beispiel für die heimische Politik interessant. Vielleicht ist die eine oder andere Maßnahme ja leichter umzusetzen, als das, was man sich hierzulande dazu überlegt hat. Bei anderen Vorschlägen scheint Österreich dagegen bereits weiter zu sein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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