29.12.2021

Startup-Stimmen zum Jahreswechsel: „mein bestes Jahr bisher – trotz Politik“

Am Ende des bislang spektakulärsten Jahrs der heimischen Startup-Geschichte haben wir Stimmen von Key-Playern der Szene mit einem Rück- und Ausblick eingefangen.
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Startup-Stimmen 2021: Wir haben zum Jahreswechsel Stimmen aus der Startup-Szene eingefangen
Wir haben zum Jahreswechsel Stimmen aus der Startup-Szene eingefangen

Wenn Hansi Hansmann von „wohl seinem besten Jahr bisher“ spricht (siehe unten), dann hat das was zu sagen. Generell geht ein für die Startup-Szene spektakuläres Jahr zu Ende. Die größten Investments des Landes bislang mit den ersten zwei Unicorns gab es ebenso 2021, wie den bisher größten Exit. Und neben diesen Big News gab es eine riesige Zahl an „kleineren“ Millioneninvestments und Exits. Zuviel Jubelstimmung ist dennoch nicht angesagt, wie auch die Statements von Key-Playern der Startup-Szene, die wir eingeholt haben, zeigen. Nach wie vor Kritik gibt es an den Rahmenbedingungen für Startups in Österreich und an den politisch Verantwortlichen. Das drückt den für die Szene typischen Optimismus für das kommende Jahr aber nicht zu sehr. Gut so!


Hansi Hansmann, Business Angel

Hansi Hansmann © Maximilian Rosenberger
Hansi Hansmann | © Maximilian Rosenberger

2021 war ein tolles Jahr mit einem Riesen-Schub, auch für die heimische Szene. Es gab viel – vielleicht sogar zu viel – Geld am Markt, vor allem US-Geld, das nach Europa drängt und auch Österreich „erwischt“. Die zwei Unicorns sind toll für uns, auch die zehn bis 20 großen Finanzierungsrunden mit mehr als zehn Millionen Euro Volumen. Das kaschiert die strukturelle Schwäche unseres Ökosystems. Es sollten eben zehn mal so viel sein (und das Potenzial dafür hätten wir).

Die Politik hat sich durch ein weiteres Jahr sensationelle Untätigkeit ausgezeichnet. In den wesentlichen Bereichen (siehe Katalog von aaia, AustrianStartups und AVCO) ging, wie immer, überhaupt nichts weiter, was mich zwar nicht mehr überrascht, aber trotzdem grauslich ist. Leider hat sich noch immer nicht „nach oben“ durchgesprochen, dass es nicht um ein paar Startup-Nerds geht, sondern darum, ob wir beim unglaublichen Innovationsschub, der in den nächsten Jahren durch Startups entstehen wird, vorne dabei oder bloß Zuschauer sein wollen. Stichwort: Abstieg von der zweiten Liga in die dritte.

Persönlich war es für mich ein Hammer-Jahr. Mit sechs Exits, davon mit Busuu und durchblicker zwei richtig große, und drei großen Finanzierungsrunden im Portfolio – Anyline, Tractive und storebox – und ein paar coolen neuen Co-Investments war es wohl mein bestes Jahr bisher – trotz Politik.

Hannah Wundsam, Managing Director AustrianStartups

Hannah Wundsam | (c) Moore

Für AustrianStartups war 2021 das Jahr der Entrepreneurial Education. Über 1800 Schüler:innen konnten das bei einer Youth Entrepreneurship Week in diesem Jahr Gründen hautnah erleben, und gleichzeitig sind die ersten Alumni unseres Entrepreneurial Leadership Programs mit ihren Startups so richtig durchgestartet. Großartig zu sehen ist auch, dass mit der Landkarte für Entrepreneurship Education ein Fahrplan für die nachhaltige Integration von Entrepreneurship in den Schulalltag vorgelegt wurde. Jetzt geht es wie immer um die Execution.

Herausfordernd waren die umfassenden Diskussionen zu weiteren Forderungen, die schon seit Jahren aus dem Ökosystem kommen. Von einem sehr fortschrittlichen Vorschlag für eine neue Rechtsform mussten immer mehr Abstriche gemacht werden. Die „Mitarbeiterbeteiligung“, die im Zuge der Steuerreform präsentiert wurde, ist weit weg von der Realität der Startup-Szene und die instabile politische Lage hat den Start weiterer Maßnahmen erheblich gebremst. Dadurch sind viele unserer Empfehlungen im Policy Tracker, welcher den Fortschritt auf politischer Ebene visualisiert, auf rot geblieben.

Von 2022 erwarten wir uns, dass in die Umsetzung gegangen wird und unsere Policy-Ampel endlich auf grün schaltet. Die wirtschaftlich und ökologisch herausfordernde Lage wird einer breiteren Bevölkerung zeigen, dass Innovation und Entrepreneurship einer der wenigen krisenfesten Wachstumsmotoren sind.

Paul Klanschek, Co-Founder Bitpanda

Paul Klanschek | (c) Bitpanda

2021 war ein deutlich besseres Jahr als erwartet. Sowohl für Bitpanda als auch für die gesamte Wirtschaft in Österreich. Es war das Jahr der Megafundings in Österreich und hat gezeigt, dass man es auch aus Österreich heraus auf die Internationale Bühne schaffen kann.

Viel Geld im Markt hat die gesamte Risikokapitalszene angetrieben und zu sehr viel Konkurrenz in den Cap-Tables der Startups geführt, was für Startups gut ist, aber natürlich auch Risiken mit sich bringt. Das viele Geld hat auch das Interesse in die Kapitalmärkte und Crypto-Märkte stark erhöht und somit Fintechs massives Wachstum beschert.

2022 wird ein spannendes Jahr. Die Auswirkungen der massiven Geldpolitischen Entscheidungen werden sich erst langsam zeigen, können jedoch massiven Wirbel in die durch Covid und andere Events nervösen Märkte bringen. Wie immer wird es aber auch hier Gewinner und Verlierer geben und sich smart zu positionieren wird viel helfen.

Laura Egg, Managing Director aaia

Laura Egg, Managing Director der aaia.
Laura Egg, Managing Director der aaia | © aaia

Das Jahr 2021 war stark geprägt von den zwei Unicorns und der generellen Intensität von Finanzierungsrunden. Dies hat zusätzliche Aufmerksamkeit auf die österreichische Startup-Szene und auch speziell auf Angel Investments gelenkt. Zudem herrschte große Kooperationsbereitschaft auf allen Ebenen des Ökosystems und es wurden Synergien, anstatt zusätzlichem Wettbewerb, geschaffen. 

Covid und die unklare politische Situation haben allerdings auch stark das Jahr geprägt und trotz intensiven Stimmen aus der Community wurde wenig an den aktuellen Rahmenbedingungen für Startups verändert. Hier war die ökosoziale Steuerreform besonders enttäuschend. 

Nächstes Jahr erwarten uns in jedem Fall weitere Finanzierungsrunden und Exits und höchst wahrscheinlich weitere Unicorns. Wir arbeiten mit gezielten Maßnahmen weiterhin stark daran, den privaten Kapitalmarkt in der Frühphase zu stärken und 2022 auch gezielt weibliche Angel Investorinnen auszubilden. Zudem wäre das Gründer:innen Paket natürlich ein großer Meilenstein.

Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup-Services WKO

Kambis Kohansal Vajargah, | (c) Christoph Steinbauer

2021 erlebten wir, wie stark sich heimische Startups über längere Zeit auch auf schwierige Marktsituationen anpassen können und sich darauf aufbauend sogar erfolgreicher aufgestellt haben. Mit über zwei Dritteln Green Startups erkennt man, wie sehr Nachhaltigkeit im Fokus des Geschäftsmodells steht. Wir nahmen an ersten Unicorn-Events teil und sahen, wie unsere Unternehmer Österreich auf die globale Startup-Landkarte katapultiert haben. Bei der Wirtschaftskammer konnten wir darüber hinaus unsere neuen Flagship-Initiativen înno up und Born Global Academy starten.

Aber Startups benötigen mehr zielgerichtete, rechtspolitische Maßnahmen, die sie im Wachstum unterstützen. Bei den Themen neue Rechtsform, Mitarbeiterbeteiligung, Beteiligungsfreibetrag und Rot-Weiß-Rot Karte sind wir noch nicht dort, wo wir hinwollen. Die Umsetzung bleibt eine Herausforderung und ist eine unserer wichtigsten Aufgaben im Jahr 2022.

2022 sollten wir genau dort weitermachen, wo wir 2021 aufgehört haben: mehr Startups in der Quantität und Qualität, mehr Initiativen für Entrepreneurship Education, mehr Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell und Österreich für Startups attraktiver gestalten.

Conny Hörl, Business Angel, CK Venture Capital

Katja Ruhnke und Conny Hörl investieren mit CK Venture Capital in Startups © brutkasten/bittner
Katja Ruhnke und Conny Hörl investieren mit CK Venture Capital in Startups © brutkasten/bittner

Ich bin sehr glücklich, dass alle unsere elf Startups das Jahr gut überstanden haben. Medikura war für mich ein besonderes Highlight. Die haben heuer einen Pivot gemacht zu XO Life. Die Gründerin hat sich von ihrem Mitgründer getrennt und das neue Geschäftsmodell hat dann voll eingeschlagen und bringt jetzt wirklich starke Umsätze. Ein weiteres Highlight war für uns die Beteiligung YourGrow, bei der wir stark in den Prozess des go to market involviert waren.

Für 2022 haben fast alle unsere Startups die Series A-Runde vor sich. Das ist für uns ein großer Schritt und wenn der erledigt ist, ist das auch für uns als Investorinnen eine gute Sache. Ich will in diesem Jahr auch unbedingt noch in ein österreichisches Startup investieren – da sind wir mit einigen im Gespräch.

Johannes Braith, Co-Founder Storebox

Johannes Braith | (c) Storebox

2021 war geprägt von großen Finanzierungsrunden und Exits. Die österreichische Startup-Szene wurde gefühlt etwas erwachsener und entwickelte sich in eine spannende Richtung. Durch COVID-19 wurden viele Bereiche weiter digitalisiert und innoviert. D2C Businesses, E-Commerce und Click & Collect Lösungen erleben einen wahren Boom, von dem Storebox stark profitiert. Ich erwarte, dass das Finanzierungsvolumen im Jahr 2022 weiter steigen wird und die großen institutionellen Investoren vermehrt auf Österreich blicken werden.

Berthold Baurek-Karlic, Investor

Berthold Baurek-Karlic, Venionaire Capital | (c) Rene Wallentin

Rückblickend war das letzte Jahr wirtschaftlich für uns sehr erfreulich. Wir haben unser Team ausgebaut und haben eine super Stimmung im Office. Das freut mich riesig. Wir planen im nächsten Jahr weitere fünf bis zehn Talente an Bord zu holen, die uns bei der Umsetzung neuer Fonds unterstützen werden.

Unsere Startups haben sich sehr gut entwickelt, was sicherlich nicht leicht war im gegebenen Marktumfeld. Der starke Exit unserer Beteiligung Kompany hat international Wellen geschlagen, was viele Augen auf Österreichs Startup-Sektor richtet.

Vollkommen versagt hat leider die Politik. Der Standort Österreich hätte eine große Chance gehabt, stärker aus der Krise zu kommen. Diese Chance hat man verspielt. Die heurigen Erfolge sind trotz der Blockaden und Widrigkeiten des Standorts umso bemerkenswerter, ich traue mich gar nicht daran zu denken was möglich wäre, wenn die Politik endlich ihren Worten Taten folgen lassen würde.

Martin Klässner, Gründer has·to·be und Business Angel

has.to.be
has.to.be-CEO Martin Klässner | © has.to.be

Für mich selbst war die positivste Entwicklung natürlich der erfolgreiche Verkauf von has·to·be an ChargePoint als bisher größter Exit in Österreich. Dies nicht (nur) wegen dem guten Deal, sondern vielmehr aus der Tatsache heraus, dass wir zeigen konnten, dass auch Österreich Markt- und Innovationsführer erfolgreich hervorbringen kann. Die Startup-Landschaft in unserem Land wird vielfach noch unterschätzt. Ich bin mir aber sicher, dass wir in den nächsten Jahren noch einige Erfolgsgeschichten sehen werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns auch im kommenden Jahr noch stark beschäftigen. Natürlich ist dies in vielen Bereichen negativ, jedoch darf man auch nicht die Chancen vergessen, die die neue Lebens- und Arbeitswelt mit sich bringt. Ich denke, dass insbesondere die Reduktion von Reisen einen positiven Effekt auf die Umwelt nehmen wird. Auch glaube ich, dass vor allem vernetzte Systeme und Dienste entstehen werden, die ein verteiltes Arbeiten noch einfacher und effektiver machen. In diesem Bereich liegen vermutlich die nächsten Hidden Champions.

Fakt ist: 2022 wird ein spannendes, in vielerlei Hinsicht aber sicher auch ein herausforderndes Jahr werden! Ich freue mich darauf!

Carina Margreiter, Head of Entrepreneurship & Creative Industries at Austria Wirtschaftsservice (aws)

Carina Margreiter | (c) aws

2021 war erneut geprägt von Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie und für die österreichische Wirtschaft kein leichtes Jahr. Die Erstfinanzierungsrunden bei Startups haben sich eher seitwärts als steil nach oben bewegt, wie Erhebungen zeigen. Beim Angebot an Risikokapital gibt es in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ähnlicher Größe noch Luft nach oben.

Wir konnten aber dennoch beobachten, dass die Zahl der Neugründungen gestiegen ist. Innovative Ideen etwa im Bereich der Digitalisierung oder auch der Life Sciences sind besonders gefragt. Auch der Unternehmer:innen-Geist wurde nicht gebremst. Wir sehen das durch das große Interesse für unsere Programme und Wettbewerbe für junge Gründer:innen, wie Jugend Innovativ oder aws First Inkubator. Hier konnten wir 2021 viele am Weg zum Unternehmertum begleiten.

Besonders freut uns, dass bei unseren Förderungsprogrammen aws Creative Impact oder Seedfinancing die Themen Social-Impact und Nachhaltigkeit in den Vordergrund rücken. Auch bei den Vernetzungsservices von aws Connect zwischen Startups, Investor*innen und Corporates sehen wir positive Entwicklungen.

Die Pandemie hat gezeigt, dass es Innovationen für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel braucht. Wir sehen unter anderem Impact Startups als Keyplayer und adaptieren unsere Förderungsprogramme laufend nach den Bedürfnissen des Marktes. Wir haben viel vor 2022 und freuen uns auf viele spannende Unternehmensprojekte.

Herbert Gartner, Investor

Herbert Gartner | (c) Martin Wiesner

Ich hatte einige Highlights dieses Jahr, etwa die acht- bis neunstellige Exit (abhängig vom Earn-Out) von Xaleon an Teamviewer, die hohen Wachstumsraten bei vielen unserer Portfoliounternehmen wie z.B. Finmatics, ilvi, App Radar, Greenwood-Power, Fauna, etc, der Durchbruch bei unserem großen Pro-bono-Projekt „Wildnisgebiet Lassingtal“ nach fast 10 Jahren Engagement, tolle Neuinvestments wie z.B. in die Material-Science-Firma Kape, die 30 Millionen US-Dollar-Finanzierungsrunde bei USound und die erfolgreiche zweite Spin-off Austria-Konferenz mit fast 1.000 Teilnehmern.

Gleichzeitig sehe ich weiter großen Handlungsbedarf seitens der Politik. Ich hoffe, dass das Regierungsprogramm 2022 endlich umsetzt wird und hier vor allem einige relevante Punkte. Erstens die Mitarbeiterbeteiligung. Die Beteiligung für Mitarbeiter muss steuerlich der Beteiligung für Investoren gleichgestellt sein. Ich verstehe nicht, warum der Staat Mitarbeiter bei Beteiligungen doppelt so hoch besteuert wie Investoren. Zweitens die Rot-Weiß-Rot-Card. Wir müssen hochqualifizierten Hightech-Mitarbeitern aus Drittstaaten den roten Teppich ausrollen, anstatt sie zu behindern. Volkswirtschaftlich ist das sehr unvernünftig, wie wir uns hier verhalten. Drittens der Beteiligungsfreibetrag. Das würde der Innovationslandschaft und damit der Zukunft Österreichs einen großen Schub geben. Und dann noch die Pflichtveröffentlichungen in der Wiener Zeitung: Wenn diese nicht bald Geschichte sind, sollte man zu einem landesweiten Boykott aufrufen.

Mahdis Gharaei, Co-Founder the female factor

Mahdis Gharaei und Tanje Sternbauer haben the female factor gegründet © Tamás Künsztler
Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer haben the female factor gegründet © Tamás Künsztler

2021 war eindeutig ein gutes Jahr für die österreichische Startup Szene – ein starker Anstieg an (internationalem) Kapital, die ersten Unicorns und internationale Aufmerksamkeit!

Was (wie jedes Jahr) gefehlt hat ist Diversität. Zwar haben sich die ersten VCs zur Förderung von Diversität in Gründer:Innen Teams ausgesprochen, aber es bleibt abzuwarten ob nur Marketing oder wirklich strukturelle Maßnahmen dahinterstehen. Schlagzeilen und Cover waren geprägt von weißen Männern, die die nächste Finanzierungsrunde aufgestellt haben. Mein Wunsch für 2022 ist, dass sich dies endlich ändert und dass sich nicht nur VCs sondern auch Medien ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden.

Mehr wachsende Startups in Österreich bedeutet ein höherer Bedarf an Talenten. Glückerweise sprechen sich dabei immer mehr Startup-Gründer:innen für Diversität im Hiring aus und erklären dies früh zur Priorität. Die Anfragen für unsere in-house Talent Search Services sind daher immens gestiegen und die Daten unserer Job-Plattform für weibliche Talente zeigen ganz klar das Interesse der Gen Y&Z an Jobs in Startups – dies wird 2022 weiter steigen.

Ob Österreich daher international im “War for Talents” 2022 mithalten kann, liegt meiner Meinung nach an zwei Dingen: Priorisierung von Diversität in der Unternehmenskultur zur Sicherung der Arbeitgeberattraktivität und Verbesserung von Prozessen zum Hiring von internationalen Talenten (Stichwort Rot-Weiß–Rot Karte, remote work policies, Bürokratie bei der Anstellung von Talenten, die im Ausland leben).

Die lange Prozedur hinter der Rot-Weiß-Rot Karte zur Anstellung von dringend notwendigen Talenten aus dem Ausland ist in meinen Augen weiterhin eine der größten Challenges für heimische Startups & Scaleups und ein klarer Nachteil für den Standort Österreich.

Startups bilden essentielle Arbeitsplätze und benötigen im globalen Wettbewerb auch globale Talente. Das gilt es 2022 zu fördern anstatt Steine in den Weg zu legen.

Clemens Wasner, Co-Founder EnliteAI und AI Austria

Clemens Wasner ist CEO von Enlite AI und diskutiert im Podium zum Thema "Künstliche Intelligenz: Die Welt in fünf Jahren" auf der VIP night.
Clemens Wasner, Co-Founder EnliteAI und AI Austria | (c) Clemens Wasner

Neben der anhaltend positiven Entwicklung des AI-Ökosystems wird 2021 vor allem für richtungsweisende Entscheidungen auf EU Ebene in die Geschichtsbücher eingehen. Ob und wie ein europäischer Weg in AI aussehen kann liegt – wie so oft – in der Hand von Entrepreneur:innen.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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