14.04.2022

Startup Salzburg: Das sind die Siegerteams der Factory Investors Lounge 2022

Bei der Startup Salzburg Investors Lounge hatten am vergangenen Donnerstag neun innovative Gründerteams der Startup Salzburg Factory die Gelegenheit, ihre Geschäftsmodelle einem qualifizierten Publikum zu präsentieren. Dabei zeigte sich, dass sich Salzburg immer stärker zum Hotspot für Gaming Gründungen entwickelt.
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(c) Foto Neumayr
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Bereits seit sechs Jahren wird das Salzburger Startup Ökosystem vom Netzwerk Startup Salzburg maßgeblich mitgestaltet. Der Inkubator bildet den Dreh- und Angelpunkt für innovative Gründer:innen in Salzburg und wird von der Innovation Salzburg (ehem. ITG), der WKS, der FH und der Universität Salzburg mit Förderung des Landes getragen. Die Träger:innen können dabei auf über 600 beratene Startup-Ideen, über 260 unterstützte Gründungen und eine Vielzahl an Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungsmaßnahmen zurückblicken.

Abschluss des aktuellen Factory Programms bei der Investors Lounge

2021/2022 wurde der bereits sechste Durchgang des go-to-market Inkubationsprogramms mit der bisher größten Teilnehmerzahl von neun Startups durchgeführt. Dieses Jahr wurde das Programm mit der sogenannten Factory Investors Lounge und einem Pitch vor Investor:innen, Unternehmer:innen und Interessenten abgeschlossen. Sie ging am vergangenen Donnerstag mit fast 100 Besucher:innen im Messezentrum Salzburg über die Bühne. Das Publikum konnte sich dabei überzeugen, wie im Rahmen der Factory aus guten Ideen tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt wurden. Zu den neun Teams zählten:

Alle neun Teams stellten sich bei der Pitchveranstaltung einer Jury, die mit Andreas Spechtler, Gründer und Geschäftsführer von Silicon Castles, Dusan Todorovic, Leiter aws i2 Business Angels sowie Leiter aws Industry-Startup.Net und Kambis Kohansal Vajargah, Leiter Startup Services WKÖ, hochrangig besetzt war.

Gaming-Startup gewinnt die Jury-Wertung

Bei den Juroren setzte sich schließlich das Team von Flat Head Studio durch, das mit Spieleentwicklung für Virtual Reality punktete. „Für uns ist das ein riesiger Motivationsschub. Denn wenn die Juroren an uns glauben, sollten auch wir noch mehr an uns glauben und noch viel größer denken“, sagte Melanie Bartl von Flat Head Studio nach der Siegerehrung. Das Team darf sich über die Teilnahme bei der renommierten Startup Executive Academy 2022 von Silicon Castles freuen, an der auch EA Games Co-Founder Jeff Burton teilnehmen wird.

Die Sieger der Jurywertung Melanie Bartl, Philipp Sigl, Arnold Holler und Daniel Wiendl (alle Flat Head Studio) mit Martin Edelsbrunner vom Sieger der Publikumswertung EDELWORKS.

Damit bestätigt sich, dass sich Salzburg immer stärker zu einem Hotspot für Gaming Gründungen entwickelt. Neben Flat Head Studio war auch das Team von Forbidden Folds Teil der aktuellen Factory. Zudem gab es bereits in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Gründungen in diesem Bereich. Unter anderem haben Salt Castle Studio und Polycular ebenfalls die Factory absolviert. Maßgeblich vorangetrieben wird die Entwicklung in der Salzburger Gaming Branche übrigens auch von der FH Salzburg und ihrem Studiengang MultiMedia Art. Seit 2021 trifft sich die Szene beim neuen Gaming Festival Level Up.

Publikum „investierte“ virtuell in die besten Teams

Neben dem Jury-Preis gab es im Rahmen der Investors Lounge zudem auch einen Publikumspreis. Das Besondere: Das Publikum konnte virtuell investieren und über ein elektronisches Abstimmungstool bewerten, ob man sich am jeweilige Startup finanziell beteiligen würde. Dabei sicherte sich EDELWORKS vor flocke und LiveVoice die Gunst des Publikums.

Das Siegerteam hat eine magnetische Skitourenbindung entwickelt, die aktiv beim Aufstieg unterstützt. „Wir waren total überrascht. Auch die anderen Teams haben ebenfalls tolle Präsentationen abgeliefert. Für uns ist das der Beweis, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, der Richtige ist“, meinte Gründer Martin Edelsbrunner von EDELWORKS.

Martin Edelsbrunner von EDELWORKS (2. v.l.) mit Factory Leiter Lorenz Maschke, Ernst Novak und Natasa Deutinger (v.l.n.r.) vom Team Startup Salzburg | (c) Neumayr

Das Team erhält ein Coaching und Matchmaking der Austrian Angel Investors Association. Die drei Erstplatzierten in der Publikumswertung und das Siegerteam der Jurywertung dürfen sich außerdem beim Startup Salzburg Demo Day im Rahmen des Innovationsfestivals salz21 von 11. bis 12. Mai im Messezentrum Salzburg einem internationalen Publikum präsentieren.

Neues Innovationsfestival „salz21“

Das Netzwerkformat salz21 in Salzburg verbindet unter dem Motto – Zukunft am Fluss – heimische Betriebe, Startups und Investor:innen mit international tonangebenden Unternehmen. Das Innovationsforum salz21 richtet die Scheinwerfer auf Zukunftsthemen und holt durch Expert:innen ausgewählte Startups vor den Vorhang. So werden alle Factory Startups und viele weitere Startups aus Österreich und Bayern in der Startup Expo dabei sein.

Die Programmpunkte drehen sich bei salz21 um Themen wie Metaverse, Artificial Intelligence, New Mobility, Life Science, Green-Tech und New Tourism. Ein Schwerpunktbereich um Business Innovation & Networking vermittelt Kompetenzen zur Weiterentwicklung des Humankapitals in klein- und mittelständischen Unternehmen.

Zahlreiche Programmpunkte, die Vernetzung systematisch fördern sollen, stehen bei der Startup-Expo salz21 in Salzburg auf der Agenda: Seien es Business-Matchmaking, Coachings, Workshops und ein Open Space. Zusätzlich bietet das Workshop-Programm Strategie-Spiele und zahlreiche andere Formate, die Raum zur persönlichen Entwicklung, Trainings für Mitarbeiter ebenso wie für Führungskräfte eröffnen. salz 21 in Salzburg bietet Ihnen die Gelegenheit, neueste Trends und Entwicklungen der Wirtschaft in kompakter Form erleben zu können.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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