17.11.2021

Startup-Politik: Die ewige Enttäuschung

Die meisten politischen Forderungen der heimischen Startup-Community sind so alt wie die Szene selbst. Ein neues Gründer:innen-Paket soll bald kommen. Die Erwartungen sind mitunter nicht hoch.
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Nationalrat - Startup-Politik
© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wenn heimische Organisationen aus dem Startup-Umfeld gemeinsam Forderungen an die Politik stellen, erleben aufmerksame Beobachter:innen regelmäßig ein Déjà Vu. So auch im Mai dieses Jahrs, als Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), Junge Wirtschaft (JW) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zwar erstmals in dieser Konstellation, aber doch zum Großteil wieder die bekannten Punkte zur Startup-Politik vorbrachten. Was viele vorsichtshalber nicht öffentlich sagen, brachte Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann vor Kurzem im brutkasten-Interview auf den Punkt: „Ich bin schwer enttäuscht, was die Regierungen in den letzten fünf Jahren auf die Wege gebracht haben. Das war mehr oder weniger nichts“.

Gute Noten in 3 von 34 Punkten

Den Versuch einer Quantifizierung der heimischen Startup-Politik wagte – ebenfalls im Mai – AustrianStartups mit seinem „Policy Dashboard“. In diesem wird der Fortschritt bei Forderungen aus einem der Vorgänger des oben erwähnten Papiers aus 2019 beurteilt. Das Ergebnis: Die Bewertung „gute Weiterentwicklung“ erreichten nur drei von 34 Themen. Immerhin 14 Punkte kategorisierte AustrianStartups mit „zurzeit im Gespräch / etwas Fortschritt“. Acht Forderungen fielen in die Kategorie „im Regierungsprogramm / Wille zur Veränderung bekannt gegeben aber noch wenig umgesetzt“. Bei neun wurde „keine Veränderung“ attestiert. Das Bild ist einmal mehr: Es wird zwar immer wieder etwas angekündigt, zur Umsetzung kommt es aber selten.


Und was sind die großen Forderungen in der Startup-Politik? Der aktuelle Forderungskatalog aus fokussiert auf fünf Punkte:

  1. Eine unbürokratische Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung, um Schlüsselkräfte inzentivieren zu können.
  2. Eine neue Rechtsform für Startups, in der etwa die Übertragung von Anteilen und Kapitalerhöhungen vereinfacht werden.
  3. Ein Beteiligungsfreibetrag, konkret eine Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in.
  4. Die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds, der neues Eigenkapital verdoppelt – ähnlich wie der ausgelaufene Covid-Startup-Hilfsfonds aus 2020.
  5. Ein Dachfonds, der dank breiter Risiko-Streuung Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen für Startup-Investments aktivieren soll.

Henrike Brandstötter | (c) NEOS

Sehr ähnlich hören sich auch die Vorstellungen der NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter an. Die genannten Forderungen bezeichnet sie gegenüber dem brutkasten als „richtig und wichtig“. Lediglich beim Dachfonds bremst sie: „Zuvor müssen wir jedoch noch den massiven Reformstau abarbeiten, um den Finanzierungsmarkt in Österreich anzukurbeln“. Den Private Equity Markt in Österreich hält Brandstötter für „völlig unterentwickelt“. Neben neuen Rahmenbedingungen für Beteiligungsfonds – konkret ein Modell nach Luxemburger Vorbild, dem Investitionsfreibetrag und der Mitarbeiterbeteiligung bringt sie auch Steuersenkungen, insbesondere bei den Lohnnebenkosten und einen Bürokratie-Abbau, vor allem beim Verfahren für die Rot-Weiß-Rot Karte vor. „Die Regierung kennt die Vorschläge alle, tut aber viel zu wenig“, attestiert die Mandatarin.

Startup-Politik: Reizthema Rot-Weiß-Rot-Karte

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte spricht Brandstötter eines der großen Reizthemen der Startup-Szene an. Hansi Hansmann nimmt sich auch hier kein Blatt vor den Mund: „Dieses Thema haben wir schon tausendmal durchgenudelt – es ist mir wirklich peinlich, dass ich über die Rot-Weiß-Rot-Karte reden muss. Das ist so grauslich geregelt, das ist unglaublich. Sehr gute Startups, die sehr gute Leute aus dem nicht-europäischen Ausland holen wollen, können das nicht, obwohl sie ihnen jedes Gehalt zahlen würden“. Zu den „sehr guten Startups“, die der Business Angel anspricht, gehört wohl auch Österreichs erstes Unicorn Bitpanda. Dessen Gründer Eric Demuth hat bei dem Thema inzwischen gänzlich resigniert: „Nachdem wir es Jahre lang versucht haben, haben wir aufgegeben“, sagte er kürzlich im brutkasten-Talk.

Petra Oberrauner | (c) SPÖ
Petra Oberrauner | (c) SPÖ

Etwas anders gelagert sind die Vorstellungen von SPÖ Digitalisierungs- und Innovationssprecherin Petra Oberrauner zum Thema. „Die Rot-Weiß-Rot Karte sollte aus unserer Sicht dahin gehend vereinfacht werden, dass sie wirklich nur bei Schlüsselkräften sowie Hoch- und Höchstqualifizierten zur Anwendung gelangt“, kommentiert sie auf Anfrage des brutkasten. Generell sieht sie die Forderungen der Szene skeptischer: „Mitarbeiter:innenbeteiligungen können einen angemessenen Lohn nicht ersetzen. Als zusätzlicher Anreiz sind sie jedoch eine gute Idee“, meint sie. Und zu Beteiligungsfreibetrag und Eigenkapital-Fonds sagt Oberrauner: „Bei diesen Instrumenten stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich Lenkungswirkungen entfalten können, oder bloße Steuergeschenke wären. Letzteres würden wir jedenfalls ablehnen“. Stattdessen führt die Abgeordenete die unter SPÖ-Kanzler Christian Kern geplante und dann nicht umgesetzte Risikokapitalprämie ins Treffen.

Der Idee des Dachfonds kann sie etwas abgewinnen. Generell haben aus Sicht der SPÖ-Mandatarin aber etwas andere Dinge höchste Priorität für die heimischen Startups: „Zu den relevanten Themen zähle ich unter anderem den flächendeckenden Breitbandausbau und Projekte zur Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, mit denen Startup-Gründungen erleichtert werden können. Hier sind dringend mehr finanzielle Mittel und politischer Umsetzungswillen nötig. Relevant sind auch die Fragen, wie wir Österreich interessanter für Investitionen machen und wie wir mehr qualifizierte Fachkräfte ausbilden können“. Für letzteres habe die SPÖ mit der Aufwertung der Lehre und dem Qualifizierungsgeld Neu im September Lösungsvorschläge eingebracht.

Wenig Optimismus beim Gründer:innen-Paket

Und wie geht es seitens der Regierung im Bereich Startup-Politik weiter? Nachdem Startups zur Enttäuschung der Szene in der angekündigten Steuerreform keine gesonderte Berücksichtigung gefunden haben, soll ein neues „Gründer:innen-Paket“ das Bild bald gerade rücken. Als Kooperation zwischen Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Justizministerium soll dieses jedenfalls die geforderte neue Gesellschaftsform (FlexKap) und eine auf Startups zugeschnittene Form der Mitarbeiterbeteiligung beinhalten. Zudem sollen einige bereits im Regierungsprogramm angekündigte Punkte umgesetzt werden – dort war übrigens etwa von einem Dachfonds-ähnlichen Modell die Rede. Ob das Thema Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte angegangen wird, ist noch nicht durchgesickert.

Die Erwartungshaltung darin ist nicht nur bei NEOS-Mandatarin Brandstötter niedrig: „Ich werde mir diese Pakete – wenn sie endliche geliefert werden – genau ansehen“, sagt sie. Hansi Hansmann kommentiert lapidar: „„Ich erwarte mir auch jetzt nicht viel“. Warum, sagt er an anderer Stelle im Interview: „Es ist der Politik leider nicht klar, dass es sich bei Startups nicht um eine kleine Nische handelt“.


Anmerkung des Redakteurs: Anfragen an die Büros von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Innovationsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sowie an FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer blieben trotz Nachhakens über Wochen hinweg unbeantwortet.


Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 „Generations“.

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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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