06.07.2016

Das bedeutet das Startup-Paket der Regierung im Detail

Die gestrige Nachricht über das Startup-Paket der Bundesregierung hat für ordentlich Wirbel gesorgt. 185 Millionen Euro sollen Österreich nun tatsächlich zum Gründerland Nummer 1 machen. Aber was bedeutet das Programm im Detail? 
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(c) fotolia-Rawpixel.com: Das neue Startup-Paket soll junge Unternehmer fördern und Österreich als Unternehmer-Land voran treiben.

Lange hat die Startup-Community darauf gewartet, dass sich auf dem politischen Parkett etwas bewegt. Zuletzt wurden die Forderungen nach dem Business-Angel-Freibetrag, sowie nach einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten immer lauter. Staatssekretär Harald Mahrer wurde in den letzten Monaten nicht müde zu betonen, dass es es zwar noch ein harter Weg sei, bis Österreich sich zur Gruppe der “Innovation Leader” zählen dürfe, aber, “wer sich mit dem Durchschnitt zufrieden gibt, wird es nie in die Champions League schaffen.”

Die Gründerlandstrategie, die vor über einem Jahr vorgestellt wurde, umfasste 40 Maßnahmen, die Österreich “Startup-fit” machen sollten und war ein erstes wichtiges Zeichen. Im Herbst zeichnete Mahrer im Interview ein zunächst vorsichtig-positives Resümee: So sei etwa kurz vor dem Gespräch das viel gewünschte Crowdfunding-Gesetz in Kraft getreten. Mahrer meinte damals allerdings auch: “Ich mache keinen Hehl daraus, dass mir manches noch zu langsam geht. Gute Ideen politisch umzusetzen, positive Veränderung herbeizuführen ist in Österreich noch schwieriger als ich angenommen hatte.”

Gründerlandstrategie und Startup-Paket

Nun bekam Mahrer in Neu-Kanzler Christian Kern einen Unterstützer auf der Startup-Front. Kern war der erste Kanzler, der dem Pioneers Festival einen Besuch abstattete und dort betonte, wie wichtig Startups für Österreich seien. Bereits da wurde angekündigt, dass Gründungen und die Finanzierung der jungen Unternehmen erleichtert werden würden.

Das Startup-Paket, das gestern im Ministerrat vorgestellt wurde, umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, auf dessen und Mahrers Initiative hin die Bundesregierung das Maßnahmen-Paket ausgearbeitet hat, betonte, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.

Das soll auch die Wirtschaft hierzulande ankurbeln. Das Startup-Paket sei der “Turbo für die heimische Startup-Szene” (O-Ton Harald Mahrer) Das frische Geld werde neue Jobs und bis 2020 50.000 neue Gründungen auslösen.

“Wir heben damit die Gründerland-Strategie ins ‚Next Level’“, Staatssekretär Harald Mahrer zum Startup-Paket.

Im Detail angeschaut

Dem Brutkasten liegt der detaillierte Vortrag im Ministerrat vor. Zentrale Frage: Was genau bedeutet das Startup-Paket, das in mehrere Themen-Gruppen unterteilt wurde, nun tatsächlich?

Förderungen

  • Uni-Spin-Offs. Spezielle Gründungs-Fellowships sollen Wissenschaftlern, aber auch Studenten mit innovativen Ideen die Gründung aus Universitäten und anderen Einrichtungen erleichtern. Mit dem Programm sollen einerseits Gehaltskosten finanziert, andererseits der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden. Damit soll sich der Forscher auf die Umsetzung seiner Idee konzentrieren können und das Institut dadurch keinen Nachteil davon tragen. Die Vergabe des Förderprogramms soll durch ein Board mit Wirtschaftsvertretern aus dem Risikokapitalbereich erfolgen. 5 Mio. € pro Jahr für eine Laufzeit von drei Jahren sollen aus dem Bund in das Programm fließen. Rund 50 Forscher können so ihre Projekte Wirklichkeit werden lassen.
  • Förderpilot. Die gemeinsame FFG-aws-Plattform www.foerderpilot.at soll gebündelt Information zu geeigneten bundesweiten Förderangeboten aufzeigen.
  • 24h-Quickcheck. Wartezeiten bei FFG und aws sollen durch diese Maßnahme reduziert werden. Vor allem Erstantragstellern soll damit geholfen werden. Antragsteller erhalten innerhalb von 24 Stunden eine verlässliche Rückmeldung in Form einer Vorab-Einschätzung zu ihrer Anfrage auf Basis der angeführten Informationen.
  • Neu-Dotierung des aws Business Angel Fonds. Jener im Jahr 2013 gegründete Fonds, der Investments ausgewählter Business Angels in Technologieunternehmen verdoppelt, und mit 22,5 Millionen Euro dotiert war, ist bereits erschöpft. Nun soll eine Aufstockung um 5 Millionen Euro für 2016 und 2017 aus frischen Bundesmitteln den Fonds neu aufleben lassen. Zusammen mit den Co-Investments durch die Business Angels stehen so weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Seed-Finanzierung. Die aws-PreSeed und aws-Seed Finanzierungen sind seit vielen Jahren eine große Unterstützung für heimische Startup-Gründer. Von 2016 bis 2018 sollen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • aws-Garantien. Die Stärkung des aws-Garantieangebotes soll insbesondere jenen zugute kommen, die aufgrund steigender Sicherheiten-Anforderungen von einer Ablehnung oder Kürzung des Kreditwunsches durch Banken betroffen waren, und dadurch Innovations- und Wachstumsprojekte nicht umsetzen konnten. Derzeit übernimmt die Förderbank des Bundes (aws), pro Jahr Garantien im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro. Dieses Volumen soll um 100 Millionen Euro erhöht werden. Dadurch werden Unternehmen zusätzliche Investitionen in Innovations- und Wachstumsprojekte in der Höhe von 350 Millionen Euro ermöglicht. Rund 9.000 neue bzw. gesicherte Arbeitsplätze sollen dadurch geschaffen werden. Die Stärkung soll ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

+++ Auch interessant: Förderungsbericht 2016: Soviel investiert Österreich in Startups +++

Geistiges Eigentum

  • Patentscheck für Startups. Auf verstärkten Schutz sollen Startups bzw. Gründer in Österreich mit ihren Ideen, Technologien, Marken und Produkten setzen können. Startups bekommen dazu eine Gutschrift von 10.000 Euro für Leistungen der Patentämter. Die Gutschrift entspricht dabei rund 80 Prozent der Leistung. Für die übrigen rund 2.500 Euro muss das Startup selbst aufkommen. Mit dem Gutschein sollen innerhalb von zwei Jahren Leistungen bezahlt werden, wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz überhaupt möglich ist, oder eine Beratung zur besten Schutzstrategie.
  • “Provisional Application” nach US-Vorbild. Startups sollen mit Startschuss 2016 beim Patentamt Ideen vorbringen können, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen. Dabei wird die Idee beim Patentamt „hinterlegt“, wodurch sich das Startup auf die weitere Entwicklung und die Vermarktungsmöglichkeiten konzentrieren kann. Eine Entscheidung über die Weiterverfolgung des Patents soll erst dann erfolgen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Idee erkennbar ist.

+++ Auch interessant: Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte +++

Risikokapital 

Klein und Mittelunternehmen: 

  • Die Finanz-und Wirtschaftskrise hat vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen zu einer Verschärfung der Vergabebedingungen für Bankkredite geführt. Ein KMU-Finanzierungspaket soll Abhilfe schaffen: Finanzierungsgesellschaften für Klein-und Mittelbetriebe sollen Gelder von Investoren bündeln und sich damit in Unternehmen einkaufen. Das KMU-Finanzierungspaket soll einen modernen und flexiblen steuerlichen Rahmen für KMU-Finanzierungsgesellschaften und deren Investoren schaffen. Die maximale Beteiligungshöhe wird von 1,5 auf 15 Millionen Euro pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum erhöht.
  • Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und -verlusten für den Finanzierungsbereich sowie eine Gebührenbefreiung wurden festgelegt. Für Investoren in die KMU-Finanzierungsgesellschaft wird eine Steuerbefreiung von 15.000 Euro für Ausschüttungen vorgesehen. Diese Maßnahme soll vorhandenes, aber noch nicht investiertes privates Kapital mobilisieren und jene Unternehmen erreichen, die wachsen und Arbeitsplätze schaffen wollen.

Innovative Startups:

  • Mit der Risikokapitalprämie und dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Startups sollen Unternehmen gefördert werden, die
    • jung sind und
    • mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sind und
    • ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen.
  • Alternativ liegt ein innovatives Start-up auch dann vor, wenn das Start-up,
    • jung ist und
    • in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat.
  • Dies trifft derzeit auf rund 1000 Neugründungen pro Jahr zu.
  • Die genaue Ausgestaltung der Definition und der Förderkriterien wird zwischen BMWFW, BMVIT und BMF vereinbart.

Risikokapitalprämie – Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups

Es ist kein Geheimnis: Im europäischen Vergleich hinkt der österreichische Risikokapitalmarkt hinterher. Somit gibt es hierzulande oftmals zu wenig Risikokapital für Startups.

Dies soll das neue Förderungsprogramm „Zuschuss Risikokapitalprämie“ zumindest verbessern. Das Förderprogramm, das rund 15 Millionen Euro kosten wird und durch die aws abgewickelt wird, fördert Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben.

Voraussetzungen:

  • Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis max. € 250.000 pro Jahr, wobei max. 20% des Beteiligungsbetrags an Investoren rückerstattet werden.
  • Die Einreichung erfolgt online über den aws-Fördermanager.
  • Bezugsfähig sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen Fonds.
  • Als Beteiligungen gelten hierbei Investitionen in das Eigenkapital.
  • Das investierte Kapital muss nicht zweckgebunden sein.

+++ Auch interessant: Studie unter heimischen Startups: Wie steht es um das Risikokapital? +++ 

Förderung von Lohnnebenkosten

Schon lange wurde dieser Wunsch von der hiesigen Startup-Community geäußert. Diese Maßnahme soll nicht nur den Gründern zugute kommen, sondern auch einen Meilenstein für Österreich als attraktiven Start-up-Standort darstellen. Startups schaffen bereits im ersten Jahr ihrer Gründung mehr als zwei Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen. In Zukunft werden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre  mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 100 Millionen Euro gefördert. Die Förderung verringert sich dabei jährlich um ein Drittel. 100 Prozent sind es nur im ersten Jahr. In Kraft tritt diese Maßnahme mit 1. Jänner 2017.

One-Stop-Shop Gründungsprozess 

Acht Tage dauert in Österreich die Gründung einer GmbH (laut EU-Kommission) und das Land liegt damit im EU-Vergleich auf den hinteren Plätzen (3,4 Tage dauert es in der EU im Durchschnitt). Um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, soll ein One-Stop Shop mit sämtlichen Behörden-Interaktionen im Gründungsprozess sowie einer Verlinkung von Behörden und Registern geschaffen werden. Ziel ist, dass Gründer nicht mehr mehrere Behördengänge erledigen müssen, sondern nötige Daten und Formulare über ein einheitliches Unternehmensserviceportal eingeben können. Dafür wurde eine eigene “Taskforce” eingerichtet, die auch beispielsweise Erleichterungen für Gründer in Bezug auf Formerfordernisse (Identifikation und Beglaubigung, Firmenbuch, Erlangung der UID-Nummer,etc.) erarbeiten soll.

 Start-up-Visum/Rot-Weiß-Rot-Karte

Die bereits bestehende Regelung für Selbständige soll nun auch für Startups gelten: Dabei erhalten Antragsteller eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit Verlängerungs-Option unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem im Startup-Paket enthalten, ist eine flexible Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems. Hier wird nun auch der Bedarf an Programmierern in die Mangelberufsliste aufgenommen.

Fazit

Es tut sich etwas! Wenngleich die Startup-Community auf das Startup-Paket lange warten musste und es an der ein- oder anderen Stelle wohl noch Verbesserungen und Nachschärfungen wird geben müssen – ein großer Meilenstein in Richtung “Gründerland” ist gesetzt worden. Interessant wird es, wenn es um die konkreten Ausformulierungen der einzelnen Maßnahmen geht. Denn wenn es beispielsweise darum geht, der Bürokratie den Garaus zu machen, ist dies zwar wünschenswert und bereits seit langer Zeit überfällig – einfach wird es aber nicht.

Der Brutkasten bleibt natürlich am Ball. Bei Fragen, Tipps, Feedback oder Anmerkungen schickt uns doch eine E-Mail an [email protected].

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Aurox Temprastones
Anwendung der "Temprastones" (c) Aurox

Das Grazer Startup Aurox erweitert seine Lifestyle-Palette und stellt seine sogenannten “Temprastones” vor – kleine Skincare-Devices, optisch ähnlich den Apple AirPods. Die elektrischen Augenpads sollen gezielt Wärme und Kälte auf die dünne Haut im Augenbereich anwenden lassen, was die Durchblutung und Hautstraffung fördert und damit einen Anti-Aging-Effekt erzeugt.

Laut Europäischem Patentamt meldete Aurox bereits im vergangenen Jahr ein neues thermoelektrisches Modul an. Die “Temprastones” könnten für Aurox eine Weiterentwicklung des 2019 vorgestellten Stirnbands sein (brutkasten berichtete).

Aurox: Steirische Anti-Aging-Innovation

“Temprastones setzt in puncto Anwendung und Wirkung neue Maßstäbe im Anti-Aging Bereich. Es ist exakt auf die Bedürfnisse der sensitiven Haut im Augenbereich abgestimmt”, sagt Geschäftsführer Christoph Schöggler.

(c) Aurox

Die Keramik-beschichtete Augenpads werden laut Unternehmen auf rund 44 °C erhitzt, um die Permeabilität der Haut zu erhöhen. Dagegen soll die kühlende Wirkung bei rund 14 °C, Schwellungen reduzieren. Laut Aurox sollen die “Temprastones” also Produkte für die Morgen- und Abendpflege vereinen.

Das Grazer Unternehmen hält mehrere Patente im Bereich Thermoelektrischer Kühlung und arbeitet mit Dermatologen zusammen. Im Februar dieses Jahres gewann das Startup den European Product Design Award. Die “Temprastones” sollen für rund 150 Euro erhältlich sein.

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