26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

“Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich”, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte “Unternehmenswert-Anteile” auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten “Anwaltsurkunde” eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. “Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert”, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: “Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.” Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer “Anwaltsurkunde” kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

“Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.”

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. “Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet”, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Christian Duguet | (c) nuvo

Die Plattform nuvo setzt KI ein, um aus einfachen Smartphone-Fotos hochwertige 3-D-Visualisierungen zu machen. Wir haben mit Gründer Cristian Duguet über die weiteren Wachstumsschritte gesprochen und warum sich Wien als Standort eignet, um ein Deep Learning Startup zu gründen.

Cristian Duguet war als Augmented-Reality- und Machine-Learning-Engineer unter anderem an der TU München, bei der Deutschen Raum- und Luftfahrt, bei Volkswagen oder in Zusammenarbeit mit der Nasa tätig. 

Mittlerweile ist der gebürtige Chilene in Wien ansässig und will nun ein Problem lösen, das die 3D-Kreativbranche betrifft: “Heutzutage braucht man immer noch fünf Jahre, um zu lernen, wie man ein 3D-Artist sein kann. Aus 2D-Grafiken – wie Fotos oder Skizzen – 3D-Objekte zu erstellen, ist teuer und äußerst zeitintensiv. Vor allem dann, wenn man es hochwertig machen will.” 

Hier setzt das Startup nuvo an, das CEO Cristian Duguet zusammen mit seinem CTO und Co-Founder Peter Meades 2023 gegründet hat. Unterstützt wurde nuvo in seiner Pre-Seed-Phase von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). 

“Günstiger und schneller als Agenturen” 

Ganz allgemein gesagt: Das Erstellen von 3D-Grafiken für Handel und Industrie ist ein aufwendiger Prozess, der meist einen langen Ausbildungsweg und spezifisches Know-How erfordert. 

Dies will Duguet gemeinsam mit Co-Founder Meades und einem bald zehnköpfigen Team ändern: Ihre SaaS-Lösung nuvo soll es ermöglichen, kosten- und zeiteffizient 3D-Grafiken auf Basis von Bild-, Video- oder Texteingaben zu erstellen. Die Basis dazu sind verschiedene KI-Algorithmen. 

Nuvo setzt künstliche Intelligenz ein, um aus Texteingaben oder Smartphone-Fotos  bzw. -Videos hochwertige 3D-Visualisierungen zu erstellen. Der Vorteil für User:innen: Nuvo ist günstiger und schneller als Agenturen. 

“Wir wollen eine zentrale KI-Plattform sein, die neben grafischen Inputs auch nur mit semantischen – also sprechenden oder schreibenden – Prompts arbeiten kann. Unser Ziel ist es, allen Menschen – auch jenen ohne technische Ausbildung – zu ermöglichen, hochwertige 3D-Modelle erstellen zu können”, sagt Duguet über die Vision von nuvo.

Die Zielgruppe von nuvo

Die Plattform richtet sich an Kund:innen aus dem E-Commerce- und Industrie-Bereich, die möglichst realistische Produkt- und Markenerlebnisse vermitteln wollen, ohne das Produkt physisch in Augenschein nehmen zu müssen. 

Außerdem legt nuvo einen besonderen Fokus auf die Oberflächen der 3D-Konstruktionen: Das Team rund um Duguet und Meades entwickelt eine Software für einen 3D-Scanner, der jede Art von Material und Objekten scannen kann – sei es Schmuck, Spielzeug oder Fahrzeuge. 

“Bislang finden 3D-Visualisierungen auf KI-Basis vor allem im E-Commerce Anwendung. Mit Sneakern zum Beispiel geht das ganz gut, weil deren Oberfläche meist matt ist – und das kann die KI gut abbilden. Sobald sich die Oberfläche aber ändert – also glänzt oder spiegelt – wird das 3D-Modell ungenau. Das wollen wir ändern”, meint Duguet zu nuvo.

Der Betrieb läuft seit 2023 in Form einer GmbH. Duguet setzt indes auf internationale Märkte wie Deutschland, England oder die USA. Ziel der Innovation sei es außerdem, einen virtuellen Don Draper zu erschaffen – sprich einer selbst-optimierenden kreativen KI, die Texte und Visuals entwickelt und die am besten geeigneten Versionen für den jeweiligen Einsatz auswählt. 

Langfristig wolle man die SaaS-Plattform nicht nur B2B-, sondern auch B2C-Kund:innen zur Verfügung stellen.

“Wien ist der beste Ort der Welt, um mit einem Deep Learning Startup zu starten”

Obwohl sich das Startup mit seinen Leistungen primär auf internationale Märkte fokussiert, sieht Duguet Wien als “besten Ort, um mit einem Deep Learning Startup anzufangen.” Grund dafür sei einerseits die hohe Lebensqualität, die ihm Österreich – konkret der Standort Wien – biete. 

“Hier gibt es für uns als DeepTech-Startup außerdem sehr gute Förderungen – wie jene der aws. Wenn es allerdings um private Eigenkapital-Investitionen geht, sind wir immer noch nicht ganz da, wo wir sein könnten. Ich denke, hauptsächlich wegen der Mentalität”, meint Duguet. 

Aus diesem Grund habe sich das Startup auf der Suche nach Eigenkapital-Investitionen mittlerweile ins Ausland – konkret nach England – begeben: “Wir haben hier in Wien angefangen, sind aber nach London expandiert, da unser Geschäftszweck mit der Investorenmentalität dort sehr kompatibel ist. Die USA wären optimal gewesen, aber England ist ein guter Zwischenschritt.”

“Ohne Förderung und Unterstützung der aws wäre uns dieser Schritt allerdings nicht möglich gewesen”, sagt Duguet im brutkasten-Gespräch. Mittlerweile zählt das Startup bereits einen britischen Investor. Aktuell befände es sich im Closing der Fundraising-Phase – ob und inwiefern internationale Investoren Potenzial in von nuvo sehen, wird sich in naher Zukunft zeigen. 


*Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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