26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

“Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich”, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte “Unternehmenswert-Anteile” auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten “Anwaltsurkunde” eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. “Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert”, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: “Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.” Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer “Anwaltsurkunde” kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

“Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.”

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. “Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet”, so der RPCK-Gründer abschließend.

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VR-Tennis, laola1
(c) VR-App Tennis ESports - Das erste VR-Tennisturnier Europas findet in Wien statt.

Nach den Erfolgen in den USA und Kanada bringt die Sportplattform mit der “Erste Bank Virtual Open” als Host das VR-Tennisturnier nach Europa. Die Spiele werden auf der VR-App “Tennis Esports” des österreichischen Spieleentwicklers VR Motion-Learning ausgetragen.

Die virtuellen Play-Offs finden bis zum 22. Oktober statt. Das Finale wird am 27. Oktober live am Heumarkt im Rahmen der Erste Bank Open ausgetragen. Zu gewinnen gibt es Tennispakete von Wilson, 1000 Euro in bar für den Sieger und 500 Euro für den Zweitplatzierten.

VR-Tennis startete in den USA

Was 2022 mit über 4.000 Tennisfans während der US Open begann, wurde im Sommer 2023 auf dem “Tennis Canada Virtual Reality Tournament” während der National Bank Open wiederholt. 850 Spielerinnen und Spielern aus 45 Nationen standen sich damals in über 10.000 Matches auf virtuellen Courts gegenüber.

Laola1 verantwortet hierzulande und heute neben der Organisation und Koordination des VR-Turniers auch die Vermarktung von Sponsorings und Werbung. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist es gemeinsam mit den Kooperationspartnern gelungen, die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG & Slamstr als Partner des Turniers zu gewinnen.

Laola1, e|motion und der ÖTV kooperieren dabei genauso wie die Veranstalter in den USA und Kanada mit der bereits erwähnten VR Motion-Learning GmbH, die mit ihrer VR-App den “A1-Innovationspreis” und den “Laval Award” in der Kategorie Sport erhalten hat.

Teilnehmerzahl offen

“Wir freuen uns, das erste VR-Tennisturnier in Europa im Rahmen der Erste Bank Open 2023 zu präsentieren. VR ermöglicht als innovative Technologie ein Tenniserlebnis der vollkommen neuen Art. Damit wollen wir nicht nur neue Zielgruppen für den Tennissport begeistern, sondern an unsere virtuellen Highlights im Rahmen unserer Metaverse-Präsenz anknüpfen und sie auf das nächste Level heben. Mit dem VR-Tennisturnier unterstreichen wir die Kompetenz von Laola1 als Innovationsträger und Pionier der Branche”, sagt Tom Berger, Head of Laola1.

Im Gegensatz zu echten Tennisturnieren können beim VR-Turnier beliebig viele Teilnehmer:innen mitspielen – egal wie alt, ob mit oder ohne körperliche Beeinträchtigung, Laie oder Profi. Die einzigen technischen Voraussetzungen sind: Eine VR-Brille Meta Quest 2 oder Pro, die Tennis Esports-App, eine Internetverbindung und eine Spielfläche von ca. 3m x 3m.

“Wir sind stolz, dass unsere VR-Tennis-App ‚Tennis Esports‘ für das erste VR-Tennisturnier in Europa – und ausgerechnet auch noch in unserem Heimatland Österreich – zum Einsatz kommt”, sagt Gregory Gettinger, CEO VR Motion-Learning. “Die App bietet ein realistisches und immersives Tenniserlebnis, das Tennisfans auf der ganzen Welt begeistern wird.“

VR-Finale wird gestreamt

Thomas Schweda, Geschäftsführer Österreichischer Tennisverband sieht in dieser Aktion vor allem die Möglichkeit, breitenwirksamer zu werden: “Wir sind stolz darauf, Teil dieses wegweisenden VR-Tennisturniers zu sein und sind sicher, dass es die Tennis-Community begeistern wird. Wir sehen in VR eine großartige Chance, unseren Sport einem noch größeren Publikum zugänglich zu machen.”

Das Finale am 27.10. findet um 18 Uhr auf dem Centercourt des Heumarktes statt und wird unter anderem auf laola1.at gestreamt.

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