08.01.2019

Warum der „Startup-Ökosystem“-Begriff Bullshit ist

Kommentar. Wer sich in der Startup-Welt bewegt, kommt nicht um den Ökosystem-Begriff herum. Doch eigentlich ist es ja so: Ein erfolgreiches Startup zerstört ein Ökosystem.
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Startup-Ökosystem
(c) fotolia.com - nataba

Der Begriff ist in der Startup-Welt allgegenwärtig: das „Startup-Ökosystem“. Doch wie kommt es dazu, dass gerade diese Metapher für die Startup-Welt genutzt wird? Wer schon einmal eine beliebige Natur-Doku gesehen hat, kann sich vielleicht an die dort gerne vorgebrachten Stehsätze erinnern: „Der ewige Kreislauf der Natur“ und dergleichen. Sie fassen auf einfache Art zusammen, was ein Ökosystem ausmacht: Es muss umfassend betrachtet werden, da eine Vielzahl an inneren und äußeren Einflüssen darauf einwirkt. Es funktioniert in Form eines Kreislaufs. Und es herrscht – wenn es funktioniert – ein Gleichgewicht.

+++ Quo vadis, Startup Ecosystem? +++

Das eigentliche Ökosystem

All das trifft auf das sogenannte „Startup-Ökosystem“ nicht zu. Es ist vielmehr die isolierte Betrachtung einer bestimmten Unternehmensgruppe (und ihrer Stakeholder), die das Ziel hat, exponentiell zu wachsen und damit ein etwaiges Gleichgewicht durcheinander zu bringen. Ganz daneben ist die Metapher dann doch nicht. Tatsächlich bewegen sich Startups in etwas, dass den Namen Ökosystem verdient. Es ist die Wirtschaft an sich, mit ihren großen und kleinen Fischen, ihren uralten Organismen und kurzlebigen Eintagsfliegen.

Disruption: Zerstörung statt Kreislauf

Exponentielles Wachstum gibt es in einem funktionierenden natürlichen Ökosystem immer nur zeitlich beschränkt. Jedes Jahr können wir etwa wieder den sprunghaften Anstieg der Gelsen-Population beobachten. Um im Herbst mitzuerleben, wie die kleinen Strandbad-Disruptoren wieder von Mutter Natur dahingerafft werden. Spezies, die exponentiell wachsen und sich dauerhaft behaupten können, zerstören das bestehende Ökosystem. In der Natur sind es die sogenannten invasiven Arten, denen das gelingt. Im Ökosystem Wirtschaft sind es die Startups, die genau danach trachten. Der Vorgang heißt dann Disruption.

Willkommen im „Startup-Glashaus“

Wollen wir für das Startup-System, wie es sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, tatsächlich eine botanische Metapher wählen, wäre die des Glashauses viel angebrachter. Das Zusammenspiel von Inkubatoren, Akzeleratoren, Förderstellen, Business Angels, Seed-Investment-Fonds und Konsorten hat den Zweck, möglichst viele der „Unternehmens-Samen“ (Stichwort: Seed) durchzubringen und die kleinen Pflänzchen fit für das harte Ökosystem da draußen zu machen

Grenzen des Wachstums im „Startup-Ökosystem“

Und an dieser Stelle sei angemerkt: Das perfekte Startup bringt seine eigenen Samen sehr schnell aus dem Glashaus heraus, auf dass seine Sprösslinge beginnen, die Welt zu überwuchern und alteingesessene Pflanzen nachhaltig zu verdrängen und zu vernichten. Denn wer im sogenannten „Startup-Ökosystem“, dieser geschützten Umgebung, bleibt, stößt schnell an die Grenzen des Wachstums. Das eigentliche Ökosystem ist da draußen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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