07.03.2018

Die Crux mit den passenden Startup-Mitarbeitern

Die richtigen Mitarbeiter für sein Startup zu finden ist nicht leicht. Sei es Qualifikation, Motivation oder Startup-Spirit - es muss alles passen. Rund 40 österreichische Jungunternehmen erhoffen sich, bei der Startup-Jobmesse im Rahmen von "Gründen in Wien" am 23. März fündig zu werden.
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Startup-Mitarbeiter
(c) Husar: Rund 40 Startups erhoffen sich, auf der Gründen in Wien-Jobmesse passende Mitarbeiter zu finden
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„Wir suchen aktuell Developer, was immer eine große Herausforderung ist. Für unseren Standort in Berlin haben wir in der Vergangenheit einige interessante Bewerbungen erhalten, in Wien war es bis jetzt schwieriger gute Kandidaten zu finden, die auch das richtige Startup-Mindset mitbringen“ sagt Petra Dobrocka vom Wiener Startup Byrd. Ähnlich geht es dem österreichischen Vorzeige-Startup Shpock. „Im Moment haben wir mehr als 30 Positionen in unterschiedlichen Bereichen ausgeschrieben. Eine besondere Herausforderung ist, neue Teammitglieder mit einem Spezialwissen, etwa Development und Marketing, zu finden, die im Idealfall sogar Vorerfahrung im digitalen sowie App-Business mitbringen. Für dieses Anforderungsprofil müssen wir oft international denken und über die Grenzen hinausblicken“, sagt Fabio Tiani von Shpock. Für ihn ist in Bezug auf Startup-Mitarbeiter klar: „Der Teamfit bleibt für uns das wichtigste Kriterium beim Hiring. Kandidatinnen und Kandidaten müssen den richtigen Spirit mitbringen“.

+++ Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend +++

Eigenbrödlerei und „nine to five“-Denken sind fehl am Platz

Es ist also eine ganze Fülle an Eigenschaften, die passende Startup-Mitarbeiter mitbringen müssen. Eigenbrödlerei und „nine to five“-Denken sind fehl am Platz. Johanna Kober von mySugr drückt es so aus: „Die Herausforderung besteht sicherlich darin, Leute zu finden, die in unser ganz besonderes Team passen, die darauf brennen, viele Aufgaben zu übernehmen und Spaß daran haben, mit innovativen Köpfen aus verschiedenen Disziplinen in einem dynamischen Startup-Umfeld in cross-funktionalen Teams zusammenzuarbeiten“. Für das Wiener Startup ToolSense stellt wiederum die Qualifikation die größte Herausforderung dar: „Einerseits suchen wir Top-Entwickler in den Bereichen Embedded, IT-Infrastruktur und Web Development und andererseits suchen wir sehr spezialisierte Machine Learning Ingenieure, die integriertes Wissen aus den Bereichen Embedded, Elektronik und Machine Learning mitbringen. Diese Leute sind sehr schwierig zu finden“, erzählt Gründer Alexander Manafi.

Startup-Mitarbeiter-Suche: „Nutzen eine Vielzahl von Kanälen“

Wie also die richtigen Startup-Mitarbeiter finden? „Wir schreiben Stellen in ganz unterschiedlichen Bereichen aus. Entsprechend nutzen wir auch eine Vielzahl von Kanälen“, sagt Petra Dobrocka. So nutze man bei byrd neben klassischen Ausschreibungen auch die Angebote von HR-Startups wie hokify oder jenes des Speedinvest-HR-Zweigs Speedinvest Heroes. Gemeinsam mit rund 40 weiteren Startups – auch die oben genannten Shpock, mySugr und ToolSense sind dabei – setzt byrd auch auf die Jobmesse im Rahmen von „Gründen in Wien“ am 23. März. „Von Gründen in Wien erwarten wir uns startupaffine Kandidaten, die uns helfen byrd auf das nächste Level zu bringen“, sagt Dobrocka. Auch Alexander Manafi ist zuversichtlich: „Wir sehen die Gründen in Wien-Jobmesse als eine sehr gute Gelegenheit, Leute für unsere spezialisierten Anforderungen zu finden“.

+++ Startup Jobs auf derbrutkasten.com +++


Über Gründen in Wien

100 Programmpunkte in 45 Locations stehen bei der vierten Auflage von Gründen in Wien für alle interessierten offen. 140 Jungunternehmen sind involviert. Co-working Spaces, Hubs, Initiativen, universitäre Einrichtungen und Förderstellen bieten 14 Stunden lang Workshops, Open Houses, Beratungen, Networking-Events, Grätzeltouren sowie Talks und Walks. Gründen in Wien ist damit die größte heimische Startup-Veranstaltung.

Die Jobmesse, die am 23. März ab 17:00 Uhr im ehemaligen Semperdepot (Atelierhaus der Akademie der bildenden Künste Wien, Lehargasse 6-8, 1060 Wien) stattfinden wird, gliedert sich in dieses umfassende Programm.

⇒ Zur Page von Gründen in Wien

⇒ Alle Startups bei der Jobmesse

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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