06.09.2016

“Startup-Milestones” – zweite Folge von Florian Kandlers Gründer-Podcast

Startup Milestonesheißt der neue Podcast von Florian Kandler. Er unterhält sich mit Gründern über Erfolge, Rückschläge und Erfahrungen in deren Zeit als Unternehmer. In der zweiten Folge ist Rudolf Ball von "Symvaro" zu Gast.
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(c) symvaro.com

Rudolf Ball, der mit seinem in Klagenfurt ansässigen Startup Symvaro Smart City-Lösungen für Wasser und Abfall entwickelt, sprach mit Florian Kandler darüber, dass er zunächst nicht wusste, wie ihm ein Accelerator-Programm helfen könne und wie er letztendlich doch vollends überzeugt wurde.

https://www.youtube.com/watch?v=q8Tacx6_PPw&feature=youtu.be

Eigentlich nicht an Accelerator interessiert

Als Bootstrapper baute Rudolf Ball sein Startup Symvaro mit seinem Team bis 2015 aus eigenen Kräften auf. Dann kontaktierte ihn ein Accelerator aus Ljubljana. „Ich dachte mir: wir sind auf einem guten Weg, wachsen schnell. Was sollten diese Leute uns beibringen können?“ erinnert sich Ball. Erst nach einer Einladung, sich das ganze einmal persönlich anzusehen, wurde der Klagenfurter Unternehmer überzeugt.

„Accelerator bedeutet Beschleuniger und tatsächlich hat das Programm das Wachstum schnell enorm beschleunigt“

300.000 Euro Kapital ohne Pitch

Und er bereute es nicht: „Accelerator bedeutet Beschleuniger und tatsächlich hat das Programm das Wachstum schnell enorm beschleunigt“, sagt er. Besonders wichtig sei das Mentorennetzwerk. Aus dem rekrutierte sich in seinem Fall auch gleich der erste von vier Business Angels. Insgesamt 300 000 Euro konnten letztendlich aufgestellt werden, ohne dafür pitchen zu müssen.

Redaktionstipps

Mit „proof of concept“ selbstbewusster in die Verhandlung

Bei all den Vorteilen, die Ball aus dem Accelerator herausholte, warnt er Founder trotzdem davor, zu früh an so einem Programm teilzunehmen: „Das Produkt sollte bereits am Markt, Kunden bereits vorhanden sein.“ Dasselbe gelte für die Investorensuche. Mit einem „proof of concept“ sei man schließlich viel selbstbewusster und in Verhandlungen besser aufgestellt.

„Einen Investor in der Firma zu haben, ist wie eine Beziehung zu führen. Mit jedem weiteren Investor wird es komplizierter.“

Meinung des Investors ist nur ein Vorschlag

Der Einstieg der Investoren habe dann bei Symvaro viel geändert. Denn plötzlich käme eine weitere Meinung dazu, die nicht unbedingt die eigene ist. Dann sei es wichtig, deren Erfahrung zu nutzen, aber trotzdem eigenständig zu entscheiden. „Sieh es als Vorschlag, aber nicht als Anweisung“, Sagt Ball. Denn: „Einen Investor in der Firma zu haben, ist wie eine Beziehung zu führen. Mit jedem weiteren Investor wird es komplizierter.“

+++Hier gehts zum ersten Podcast mit Michael Smida von Twisto Payment+++

Das wichtigste ist das Einverständnis des Partners

Dass Ball den Vergleich zwischen den weiteren Investoren und der Beziehung wohl nicht ganz wörtlich gemeint hat, kann man nach einem anderen Statement erahnen. Die (private) Beziehung sei nämlich die allerwichtigste Komponente für den Erfolg: „Wenn der Partner nicht damit einverstanden ist, dass man sich selbstständig macht, wird entweder das Startup, oder die Beziehung scheitern. Den Partner an Board zu bringen, ist die beste Investition, die man machen kann.“

„Verlasst eure Comfort Zone! Draußen können großartige Dinge geschehen, wie bei Herr der Ringe.“

Und Balls wichtigster Tipp für Early-Stage-Founder? „Verlasst eure Comfort Zone! Draußen können großartige Dinge geschehen, wie bei Herr der Ringe.“

+++Hier gehts zur dritten Podcast-Folge mit Olivièr Hamel von Prodibi+++

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Florian Kandler
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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