16.09.2016

„Startup-Milestones“ #6 & #7: Peter Buchroithner von Swell bei Florian Kandler

In der sechsten und siebten Folge von Florian Kandlers Podcast Startup Milestones ist der Wiener Peter Buchroithner vom Entscheidungs-App-Startup Swell (früher Dvel) zu Gast. Der Brutkasten hat die Doppelfolge zusammengefasst.
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(c) Swell: Peter Buchroithner

2015 als Dvel gegründet, legte das Wiener Startup Swell einen beachtlichen Start hin. Die App ermöglicht es, zwei Fotos zur Auswahl zu stellen. Freunde können so etwa abstimmen, welches Paar Schuhe man sich kaufen soll. Im Gespräch mit Florian Kandler erzählt Founder Peter Buchroithner warum der Name von „Dvel“ auf „Swell“ geändert wurde und warum Los Angeles für das Startup besser passt als San Francisco.

Folge # 6:

Weibliche User erfordern genug Frauen im Team

Buchroithner ist bei Swell als CEO und CPO für die Bereiche Product und Sales zuständig. Zugleich kümmert er sich um die Investorenakquise und die Produktentwicklung. Im Moment will das Team Swell dahingehend weiterentwickeln, dass man damit auch Expertenmeinungen einholen kann. Buchroithner sagt, er sei stolz, dass sein sieben Personen umfassendes Team fast zur Hälfte aus Frauen bestehe: „Unsere User sind zu 65 bis 70 Prozent Frauen, da ist es wichtig, dass sich das im Team widerspiegelt.“

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Idee aus „reiner Langeweile“ entstanden

Vor Swell lagen bereits zwei andere Startup-Versuche. „Das Problem war einfach, dass bei der Idee die intrinsische Motivation der User fehlte, mitzumachen“, erzählt Buchroithner über Versuch Nummer 2, mit dem immerhin schon mehrere Tausend Kunden gewonnen wurden. Für dieses Startup tourten er und sein Co-Founder 2013 durch die USA, um zu pitchen. Eine Firma aus Los Angeles bekundete Interesse und ließ die beiden dann aber drei Tage lang warten. „Aus reiner Langeweile begannen wir Ideen zu sammeln. Eine von sieben Ideen war Dvel. Wir haben es aber nicht direkt weiterverfolgt“, erzählt Buchroithner.

„Meine Co-Founder haben gesagt, von ihnen aus können wir morgen losfliegen“

Destination: USA

Ein halbes Jahr später sei das zweite Startup dann am Ende gewesen und die Idee für Dvel wieder aktuell geworden. Und tatsächlich lief es damit anders: Nachdem in einer ersten Finanzierungsrunde rund eine halbe Million Euro aufgestellt wurde, versuchte das Team wieder den amerikanischen Markt zu erobern. Ein Büro in den USA gibt es bereits. In Zukunft werde die Firma zur Gänze amerikanisch sein, so Buchroithner. Dass die USA das Ziel sind, war dem Founder von Beginn an klar. „Meine Co-Founder haben gesagt, von ihnen aus können wir morgen losfliegen“, erzählt Buchroithner. Da sei auch offensichtlich gewesen, dass das Team passt.

Redaktionstipps

„Dvel“ kam nicht gut an und wurde „Swell“

In den USA wurde übrigens auch „Swell“ aus „Dvel“. Denn in Hunderten Gesprächen mit potenziellen Partnern und Investoren in LA zeigte sich eindeutig: Der Name kommt in den USA nicht gut an. „Oft wurde er mit ‚development‘ assoziiert, was eher zu einer Agentur passt, oder schlimmer noch mit ‚devil‘. Den Namenswechsel haben wir dann gleich für ein komplettes Rebranding genutzt“, erzählt Buchroithner. Denn das ursprüngliche Design sei zu technisch gewesen und hätte den vorwiegend weiblichen Usern weniger zugesagt.

Folge #7:

„Nimm kein Geld von einem Investor, den du nicht kennst“

Investoren noch vor dem Pitch kennen lernen

Bei der Investorensuche hat Buchroithner eine klare Regel: „Nimm kein Geld von einem Investor, den du nicht kennst“, sagt er. Noch bevor man pitche, sollte man möglichst viele potenzielle Geldgeber einfach kennen lernen und sehen, ob man mit ihnen gut kann. Und wie macht man das am geschicktesten? „Gehe zu ihnen und stelle ihnen Fragen, zu denen sie eine klare Meinung haben“, sagt Buchroithner. Wenn man es noch strategischer angehe, könne man natürlich auch Founder von Startups befragen, in die die Investoren davor eingestiegen sind.

„Gut überlegen, wie viel Investment man braucht“

Ursprünglich dachten die drei Founder, sie würden mit etwa 125.000 Euro Investment auskommen, erzählt Buchroithner. Ihre ersten Investoren hätten ihnen jedoch schon bald darauf klar gemacht, dass sie mehr Geld benötigten. Die Investoren, die Swell an Bord holte, waren dann nicht jene, die am meisten boten. „Man sollte sich ganz klar überlegen, wie viel man braucht und ob man die angebotene Summe überhaupt schon Wert ist“, sagt Buchroithner. Wichtig sei natürlich, das man keinen zu großen Anteil abgebe – 30 Prozent in der ersten Runde seien eindeutig zu viel.

„Wenn man in LA pitcht, ist man nicht der Einhundertsiebzigste an diesem Tag“

In New York passte das Wetter nicht

In den USA hat sich das Founder-Team Los Angeles als Destination ausgesucht. New York würde aus persönlichen Gründen und aufgrund des Wetters nicht passen, erklärt Buchroithner. San Francisco würde ihm zwar sehr gefallen, doch: „Man hat das Gefühl, 80 Prozent der Leute dort sind 35 Jahre alt und tragen einen Kapuzenpullover“ – es gäbe einfach zu viel Konkurrenz im Tech-Startup-Bereich. In LA hingegen sei man von der Ausrichtung her gut aufgehoben. „Wenn man dort pitcht, ist man nicht der Einhundertsiebzigste an diesem Tag“, sagt Buchroithner.

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Florian Kandler
Florian Kandler
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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