06.04.2018

Startup Magazin: n-tv-Format rollt Startup-Welt systematisch auf

Der Deutsche Nachrichtensender n-tv baut seine Startup-Berichterstattung mit dem neuen monatlichen "Startup Magazin" aus.
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Startup Magazin
(c) n-tv (Screenshot): Moderator Etienne Bell (r.) im Gespräch mit Investor Frank Thielen (l.)

Ein Thema nach dem anderen – so könnte man die Strategie beim neuen n-tv-Format „Startup Magazin“ zusammenfassen. Einmal monatlich läuft die Sendung – jeweils am Samstag um 9:30 (Wiederholung am Sonntag um 18:30 – online jederzeit). Dabei widmet sich jede Folge der von Etienne Bell moderierten Serie einem eigenen Schwerpunkt-Thema. Zwei Episoden gab es bislang. Die erste zum Thema Mobilität der Zukunft, die zweite zum Thema Medizin. Neben Startup-Portraits kommen auch Expertinnen und Experten zu Wort.

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„Startup Magazin“ als zweites Startup-Format auf n-tv

Das Format ist nicht das erste Startup-bezogene auf n-tv. Jeden Freitag um 10:10 Uhr gibt es die „Startup News“, ebenfalls von Etienne Bell moderiert. „Mit dem neuen Magazin tragen wir der zunehmenden Bedeutung von Startups als wichtigem Impulsgeber für unsere Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung“, sagt n-tv Chefredakteurin Sonja Schwetje in einem Statement. „Hier arbeiten kreative Menschen mit Hochdruck an innovativen Geschäftsideen, denen wir in unserer Berichterstattung eine noch größere Beachtung schenken wollen.“

Kompakt, facettenreich und allgemein

In etwas mehr als 20 Minuten Sendezeit wird das jeweilige Schwerpunktthema facettenreich abgebildet. So spannt die Sendung etwa in Folge Eins den Bogen von Shared Mobility über E-Mobilty zu Flugtaxis. Sowohl bekanntere, bereits etablierte (Ex-)Startups als auch unbekanntere Projekte werden abgebildet. Etwas gewöhnungsbedürftig ist allerdings die unruhige Handkamera-Führung. Insgesamt überzeugt die Serie durch das kompakte, dichte Format. Das „Startup Magazin“ rollt die Startup-Welt systematisch auf. Für Startup- und Innovations-Enthusiasten mag es allerdings etwas zu allgemein sein. Schließlich richtet sich die Serie am Ende doch an ein sehr breites Publikum.

⇒ Hier kann die n-tv-Serie online angesehen werden

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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