07.03.2022

Startup Live in Wien und Linz: Bau dein Startup an einem Wochenende

Startup Live lädt im März und April erneut Gründer:innen dazu ein, für ein Wochenende an ihrem Startup zu arbeiten. Die Gewinner:innen des Programms kommen der Chance auf ein Pre-Seed-Investment einen Schritt näher.
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Gruppenbild AbsolventInnen vom Startup Live Programm
© Startup Live

Innerhalb eines Wochenendes ein Startup bauen – für dieses ambitionierte Ziel möchte Startup Live Raum und Plattform schaffen. Auch in diesem Jahr bietet das Pre-Accelerator-Programm von Startup Live eine Möglichkeit für Gründer:innen in zwei Tagen intensiv an ihrem Startup zu arbeiten. Das Programm findet 2022 vom 25. bis 26. März im Talent Garden in Wien und vom 1. bis 2. April in der factory300 in Linz statt. Die Teilnahme ist kostenlos, muss allerdings über die Website angemeldet werden.

In 36 Stunden am eigenen Startup arbeiten

Innerhalb des Programms dürfen sowohl einzelne Founder als auch Founder-Teams mit erfahrenen Mentor:innen an ihrer Startup-Idee arbeiten. “Das vielfach bewährte System von Startup Live gliedert die beiden Tage und gibt First Time Founders die so wertvolle Struktur. Für Teams, die schon länger an ihrer Idee arbeiten, ist das Startup Live Programm ein willkommenes Bootcamp oder die Gelegenheit, das Team mit motivierten Mitarbeiter:innen zu ergänzen”, erklärt das Unternehmen. Inzwischen würden sie mit ihrer Arbeit bereits 10.000 Startup-Live-Alumnis, 500 Mentor:innen und mehr als 2.500 Pitches zählen. “Runtastic, Shopck, MySugr, Journi, Linemetrics oder Slido sind nur ein paar der vielen erfolgreichen Startup Live-Teilnehmer“, so Startup Live.

Bedingungen für die Teilnahme am Pre-Accelerator-Programm ist ein Sitz in Österreich bzw. der Plan in Österreich zu gründen. Das Startup sollte außerdem unter zwei Jahre alt sein und an einem Produkt arbeiten.

Chance auf ein Pre-Seed-Investment

Die teilnehmenden Startups haben hier die Chance, sich mit Abschluss des Programms für den Accelerator zero21 zu qualifizieren. Die besten Teilnehmer:innen von Startup Live dürften also direkt im nächsten Schritt an diesem kostenlosen Programm teilnehmen. Innerhalb der drei Monate mit zero21 sollen die Startups auf ihr erstes Investment vorbereitet werden und hätten die Möglichkeit sich ein Pre-Seed-Investment vom Linzer Pre-Seed VC Pioneers Ventures zu sichern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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