11.03.2025
NETWORKING

Startup League: Fußball und Netzwerk für Gründer:innen auf den Dächern der Seestadt

Ein neues Netzwerk-Format möchte den Teamgeist des Fußballspiels und die Möglichkeit zum Austausch vereinen. Initiator, CEO und Mitgründer von SmartScaleHR Michael Peter erklärt seine Vision.
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Startup League
© Soccerbase - Die Startup League startet Ende März.

Haken, Ferserl, Fallrückzieher. Dazu vielleicht noch das eine oder andere Gurkerl. Diese und andere Dinge wird man ab dem 25. März (wöchentlich ab 19 Uhr) auf den Fußballplätzen der Soccerbase sehen, wenn Startup-Teams im „5 gegen 5“ gegeneinander antreten. Die Idee zu dieser Startup League hatte Michael Peter, Mitgründer von SmartScaleHR, während der Pandemie.

„Damals sind persönliche Treffen in den Hintergrund geraten“, erklärt er. „Ich wollte daher etwas aufstellen und habe mich auf die Suche begeben. Nach einem passenden Ort für die Liga, die sich auf Innovationsnetzwerke fokussiert.“

Startup League in der Soccerbase

Über persönliche Kontakte lernte er Larissa Kulis kennen, die die Geschäftsführung der Soccerbase verantwortet, und die Fußballiga für Gründer:innen und Co. war geboren. Gespielt wird über den Dächern der Seestadt in Teams zu je fünf Personen; in zwei Saisonen jeweils von März bis Juni und September bis Dezember.

Startup League
© Soccerbase – Fußballspielen und Netzwerken in der Startup League.

„Startups sind Hochleistungssport. Hoher Druck, wenig Schlaf, viel Bildschirmzeit“, erklärt Peter auf Linkedin seine Vision per Post. „Doch wer sein Startup langfristig erfolgreich führen will, braucht nicht nur starke Ideen, sondern auch einen gesunden Körper und Geist. Teamsport wie Fußball bietet dafür die perfekte Lösung. Deshalb haben wir die Startup League ins Leben gerufen – eine regelmäßige Fußballrunde für Founder, Operator und Startup-Enthusiasten.“

Jentis, fiskaly und iDWELL dabei

Bisher haben sich sechs Teams für den Kickoff angemeldet, darunter Jentis, fiskaly oder iDWELL. Leider bisher „nur“ rein männliche Fußballbegeisterte, wobei explizit auch Frauen erwünscht sind, wie Peter betont.

Der Modus sieht einen klassischen Ligabetrieb vor, wo jeder gegen jeden einmal spielt bis am Ende ein „Meister“ gekürt wird. Nach dem finalen Spieltag wird es zusätzlich noch einen Cup in Form von KO-Spielen geben, wo auch Unternehmen teilnehmen können, die keine zeitlichen Kapazitäten finden, wöchentlich zu erscheinen. Ein Spiel dauert zweimal 20 Minuten, es darf beliebig oft gewechselt werden. Dabei ist es auch erlaubt, firmenfremde Personen (Kunden, etc.) mitzunehmen.

„Für uns war es wichtig, vorerst einmal die erste Saison zustande zu bringen“, sagt Peter. „In Berlin kommen bei ihrer Startup-Liga bis zu 1.000 Personen zusammen. Das wird in Wien schwer zu schaffen sein, aber in die Richtung soll es gehen.“

Von der Liga zum Event

Die Vision des Initiators ist es nicht nur, mehr Menschen zum Spiel und Netzwerk zu bewegen. Künftig soll rundherum um das Spiel auch ein großer Event entstehen, wo auch Innovations-Speaker oder Personen aus dem Sportbereich auftreten. Für die kalten Monate steht ein Indoor-Bereich in der Sportkantine zur Verfügung; an sommerlichen Tagen soll es die Möglichkeit geben auch Outdoor, etwa mit BBQs, zu netzwerken. Teams können sich gegen eine Gebühr anmelden und müssen Trikots selbst mitbringen – eine „gute Branding-Möglichkeit“ wie Peter sagt.

Wer zu den besten Fußballer:innen der Startup-Szene zählt, kann der HR-Experte zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, verspricht aber lächelnd: „Wir werden es ermitteln. Und am Ende den Torschützenkönig prämieren.“ Anmeldungen zum Kickoff der Startup League sind noch offen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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