20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das “Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung”. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt (“Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung”). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

+++ Die 3 wichtigsten Gründe, warum Startups insolvent werden +++

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Das refurbed-Founderteam Kilian Kaminski, Peter Windischhofer und Jürgen Riedl (c) refurbed

Refurbed ist längst eine etablierte Marke im deutschsprachigen Raum. Während zu Beginn vor allem gebrauchte und generalüberholte Smartphones und Laptops auf der Plattform angeboten wurden, hat das Unternehmen sein Sortiment kontinuierlich erweitert. Mittlerweile bietet refurbed auch Produkte wie Wintersportbekleidung und E-Bikes an.

Nun geht das Scaleup eine Partnerschaft mit der Supermarktkette Hofer ein. Kund:innen des hauseigenen Mobilfunkanbieters Hofer-Telekom (HoT) können ab sofort online refurbed-Smartphones erwerben.

refurbed soll HoT zu mehr Kundenbindung und -zuwachs verhelfen

Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Kund:innen „nicht nur die besten Mobilfunk-Tarife, sondern auch die besten Smartphones zum besten Preis” anzubieten, heißt es in der Aussendung. Über die HoT-Website können ab sofort generalüberholte Smartphones von Apple und Samsung zu einem „sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis“ erworben werden. Für refurbed ist das die erste Kooperation in dieser Form.

Horst Leitner, CEO von Hofer, erklärt: „Wir wollen einen weiteren Beitrag zur Kundenbindung leisten und auch das Potenzial für zusätzliches Kundenwachstum nützen, denn beides läuft in der Mobilfunkbranche oft über den Faktor Endgerät, sprich attraktives Smartphone“. Derzeit hat HoT nach eigenen Angaben fast 1,5 Mio. Kund:innen.

refurbed zertifizierte sich als B-Corp-Unternehmen

Das 2017 in Wien gegründete Scaleup refurbed hat sich als Marktplatz für generalüberholte Produkte im deutschsprachigen Raum etabliert –  bekannt wurde es durch den Vertrieb von gebrauchten Smartphones. Nach eigenen Angaben sind refurbed-Produkte bis zu 40 Prozent günstiger und deutlich nachhaltiger als Neugeräte. Die Geräte werden in bis zu 40 Schritten erneuert, sodass sie wie neu ausschauen und einwandfrei funktionieren würden.

Das Konzept des Scaleups rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski findet auch bei den Investoren Anklang. Im vergangenen Jahr konnte refurbed durch ein Investment von 54 Millionen Euro seine Firmenbewertung verdoppeln. Im September dieses Jahres erhielt das Unternehmen zudem die B-Corp-Zertifizierung, wie brutkasten berichtete. Diese zeichnet Unternehmen aus, die besonders auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt achten.

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