20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt („Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

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Erster Österreichischer humanoider Roboter © Iono Robotics

Der Plan ist aufgegangen: Im vergangenen Jahr kommunizierte das oberösterreichische Unternehmen Iono Robotics das Ziel, Mitte 2026 einen humanoiden Roboter herauszubringen – brutkasten berichtete. Das ist mit der aktuellen Live-Demonstration vor Industriepartnern und Investoren jetzt gelungen. Gründer und CEO Ümit Bas erklärte bei der Präsentation, dass das System für reale Arbeitsumgebungen und eine gesteigerte Produktivität entwickelt wurde, anstatt als bloßes Show-Modell für Laborumgebungen zu dienen.

Iono Robotics Gründer und CEO Ümit Bas mit „Workmate“ © Iono Robotics

Fokus auf Industrie und integrierte Drohnentechnik

Der Roboter soll zukünftig einfache und körperlich schwere Aufgaben in den Bereichen Industrie, Logistik, Handel und Service übernehmen, um Unternehmen beim Bewältigen des Fachkräftemangels zu unterstützen. Technisch setzt Iono Robotics auf ein modulares „Multi-Head“-Konzept: Im Kopf des Roboters befindet sich eine integrierte Drohne. Diese kann direkt aus dem System heraus starten, um die Umgebung aus der Luft zu erfassen, Fabrikhallen zu inspizieren oder das Sichtfeld über zusätzliche Sensorik zu erweitern.

Die Steuerung des Gesamtsystems erfolgt über die hauseigene Software-Plattform „Ionosphere“. Dieses geschlossene System aus Robotik-KI und Serverinfrastruktur soll eine sichere Datenverarbeitung im industriellen Umfeld garantieren und ist gezielt auf europäische Datensouveränität ausgelegt, wie es laut Unternehmen heißt.

Fahrplan zur Serienproduktion

Das Projekt befindet sich bereits in der praktischen Erprobungsphase. Auf Nachfrage verrät Gründer und CEO Ümit Bas, dass Iono Robotics bereits mit mehreren Pilotkund:innen zusammen arbeitet, darunter sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch namhafte Großunternehmen. Durch das direkte Feedback aus der operativen Praxis soll die Technologie in den kommenden Monaten gezielt weiterentwickelt werden.

Der wirtschaftliche Fahrplan des Startups steht ebenfalls fest: In zwei Jahren soll „Workmate“ in die Serienproduktion gehen. Der Anschaffungspreis wird sich dann im fünfstelligen Bereich bewegen. Laut Unternehmensangaben soll sich der Einsatz für Betriebe bereits innerhalb eines Jahres rentieren, da sich Unternehmen durch den Roboter-Einsatz laufende Kosten rund um Mitarbeitende einsparen können.

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