20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt („Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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