12.03.2026
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Startup Innovation Challenge der Energie AG: Das sind die Sieger-Startups 2026

Beim Pitch Day der „Startup Innovation Challenge 2026“ der Energie AG präsentierten internationale Startups ihre smarten KI-Lösungen für die Energiewende. Drei Sieger-Teams konnten sich am Ende durchsetzen und sicherten sich ein bezahltes Proof of Concept mit bis zu 50.000 Euro Budget.
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(c) Mathias Lauringer

Die Energiewende verlangt nach neuen Antworten – und genau diese wurden am Mittwoch im PowerCenter der Energie AG Oberösterreich in Linz geliefert. Aus einem Pool von 225 Bewerbungen aus 52 Ländern erhielten neun Finalist:innen die Chance, ihre innovativen Konzepte vorzustellen. In fünfminütigen Pitches zeigten die Startups auf der großen Bühne, wie smarte Technologien die Herausforderungen der Energiebranche in greifbare Lösungen verwandeln.

Warum die Energie AG auf Startups setzt

Es sind herausfordernde Zeiten für die Energiewirtschaft. Das machte Leonhard Schitter, CEO der Energie AG, in seinen Eröffnungsworten unmissverständlich klar: „Wir befinden uns in einer der fundamentalsten Transformationen unserer Zeit – dem Übergang unseres Energiesystems hin zu einer klimaneutralen Zukunft“.

Leonhard Schitter, CEO der Energie AG | (c) Mathias Lauringer

Die Vision des Unternehmens ist ambitioniert. Bis 2035 ist es das Ziel der Energie AG klimaneutral zu werden. Das sei keine bloße Symbolik, sondern ein strategisches Bekenntnis, das mit massiven Mitteln hinterlegt werde, betonte Schitter. In den kommenden zehn Jahren investiert das Unternehmen über vier Milliarden Euro – jeweils zwei Milliarden in die Erzeugung sowie in Infrastruktur, Netze und Speicher.

Doch Geld allein reicht nicht, um die komplexen Hürden der Zukunft zu nehmen. „Inkrementelle Innovation reicht momentan nicht aus, um voranzukommen“, warnte der CEO. Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung müssen vielmehr als eng verzahnte Säulen verstanden werden. Sein Fazit: Wir haben die großartige Möglichkeit, dies gemeinsam zu gestalten, und Startups sind dabei eine enorme Kraft, um voranzugehen.

Durch den Tag führten Mathias Fink (l.), Startup Engagement und Innovation Ecosystem Manager bei der Energie AG, und Dejan Stojanovic, Gründer des Failure Institute. | (c) Mathias Lauringer

Aus dem Labor in die echte Anwendung

Genau hier setzt die Startup Innovation Challenge an, die sich längst als zentrales Innovationsformat im Haus etabliert hat. Karin Dietachmayr, Head of Innovation bei der Energie AG, blickt auf eine intensive Entwicklungsphase zurück: „Seit 2024, als wir das zum ersten Mal gemacht haben, war es eine ordentliche Lernreise“. Mittlerweile habe man den Prozess stark optimiert und insgesamt beeindruckende 680 Startups gescoutet. Die konkreten Problemstellungen – die sogenannten „Pains“ – werden dabei direkt aus den Fachbereichen eingemeldet.

Karin Dietachmayr, Head of Innovation bei der Energie AG | (c) Mathias Lauringer

Der Fokus der mittlerweile dritten Challenge-Runde liegt spürbar auf Effizienz durch Technologie: „Auffällig ist natürlich, dass mittlerweile überall KI drinnen steckt“, erklärte Dietachmayr. Was die aktuelle Challenge besonders mache, sei das klare, kundenorientierte Ziel: „Es soll letztlich immer etwas für die Kundinnen und Kunden herauskommen, und es soll eine massive Arbeitserleichterung und ein Effizienzgewinn stattfinden“.

Drei Herausforderungen, drei passgenaue Lösungen

Die Entscheidungen traf eine Fachjury, bestehend aus internen Abteilungen der Energie AG sowie einer prominent besetzten externen Expertenrunde. Mit ihrer Expertise unterstützten Michaela Holzmann (Design Director bei Sclable), Daniel Zawarczynski (Chief Innovation Officer bei ADVANTAGE AUSTRIA), Andrea Goerth (Senior Consultant bei mitPlan – Energieconsulting) und Federico Rota Candiani (Senior Partner bei 3VC) den Auswahlprozess. Nach intensiven Beratungen kürte die Jury schließlich drei Startups, die nun gemeinsam mit der Energie AG in eine Umsetzungsphase starten.

v.l. Michaela Holzmann (Design Director bei Sclable), Daniel Zawarczynski (Chief Innovation Officer bei ADVANTAGE AUSTRIA), Andrea Goerth (Senior Consultant bei mitPlan – Energieconsulting) und Federico Rota Candiani (Senior Partner bei 3VC) | (c) Mathias Lauringer

Challenge 1: Die digitale Kundenservice-Welt mit Avataren und KI

Gesucht wurde ein Konzept, das physische und virtuelle Interaktionen verschmilzt. Das Ziel war eine Service-Erfahrung, die persönliche Beratung überall digital greifbar macht, ohne die regionale Identität der Energie AG zu verlieren.

Das Sieger-Startup der ersten Challenge go AVA | (c) Mathias Lauringer

Den Sieg sicherte sich die go AVA GmbH aus Deutschland. Das Startup löst den Spagat zwischen kosteneffizienter Automatisierung und der oft kalten Distanz herkömmlicher Chatbots. Ihre Antwort: Fotorealistische KI-Avatare, die in Echtzeit agieren, über 100 Sprachen sprechen und dank Gestik echte interpersonelle Kommunikation simulieren. Die DSGVO-konforme Lösung arbeitet ausschließlich mit verifizierten Unternehmensdaten und schließt „Halluzinationen“ der KI aus. Torsten Schrank, CSO von go AVA, zeigte sich stolz: „Wir arbeiten seit zweieinhalb Jahren an dieser Lösung und werden euch alle noch überraschen“.

Challenge 2: Der „Renewables SiteFinder“ für die Energiewende

Um das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren zu erhöhen, sollte eine KI-gestützte Lösung entwickelt werden, die die Flächensuche für Wind- und Solarprojekte automatisiert. Regionale Vorschriften und Umweltauflagen mussten dabei dynamisch berücksichtigt werden.

Das Sieger-Startup der zweiten Challenge ESG Solutions & Consulting GmbH | (c) Mathias Lauringer

Hier überzeugte das österreichische Startup ESG Solutions & Consulting GmbH. Das Herzstück ihrer Lösung übersetzt komplexe Gesetzestexte in ausführbaren Code. Satellitenbilder und Katasterdaten werden kombiniert und via Entscheidungsbaum transparent analysiert. Co-Founder Andreas Böcskör sah den Sieg als wichtigen Meilenstein: „Für uns ist das eine wirklich großartige Bestätigung für ein Konzept, das wir seit ein, zwei Jahren verfolgen“.

Challenge 3: KI-Energieberatung für KMUs

Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sollten bei der Energieeffizienz unterstützt werden. Ziel war ein KI-Tool, das Unternehmensdaten automatisch analysiert und maßgeschneiderte Effizienzmaßnahmen vorschlägt, um den Aufwand von Pflicht-Audits zu minimieren.

Das Sieger-Startup der dritten Challenge AdvanGrid SIA | (c) Mathias Lauringer

Das lettische Startup AdvanGrid SIA traf hier genau ins Schwarze. Wie CEO Oskars Gutmanis aufzeigte, scheitern Unternehmen oft am internen Datenchaos. Ihre Plattform nutzt maßgeschneiderte KI-Sprachmodelle, um hochgeladene Dokumente zu strukturieren und Lücken aufzuzeigen. Zusätzlich bietet das Tool automatische Auswertungen von verschiedenen öffentlichen Quellen für unterschiedlichste Standorte an. Anschließend werden die Kund:innen mit einem KI-Agenten durch den weiteren Audit-Prozess begleitet. Durch diesen hohen Automatisierungsgrad lassen sich der bürokratische Aufwand und somit auch die Kosten für die Unternehmen signifikant reduzieren. Gleichzeitig erhalten sie eine interaktive Hilfestellung, um ihre Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.

Der Weg zum Demo Day

Einen zusätzlichen Grund zum Jubeln hatte das deutsche Startup dvlp.energy GmbH, das vom Publikum mit dem Preis für den besten Pitch des Tages ausgezeichnet wurde.

Für die drei Sieger-Teams beginnt nun die entscheidende Phase. In den nächsten zwölf Wochen werden gemeinsam mit den Fachbereichen konkrete Meilensteine definiert. Ob die Startups im realen Umfeld halten können, was sie auf der Bühne versprochen haben, wird sich am 28. Mai zeigen. Dann findet der große Demo Day statt, bei dem die erarbeiteten Lösungen erneut präsentiert werden – und die Entscheidung über langfristige Partnerschaften fällt.


Mehr Informationen zur Startup Innovation Challenge findet ihr hier.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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