21.06.2024
EXPANSION

Startup-House-Erweiterung: Gahn eröffnet neue Location

In der Wiener Krieau wird eine neue Eventlocation eröffnet. Manuel Gahn startet neben der Pferderennbahn ein Veranstaltungszentrum.
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Veranstaltungsort mit einer Terrasse, die an einen großen Teich grenzt. Im Vordergrund ist eine Sitzgelegenheit zu sehen, die auf einer runden Plattform im Wasser liegt. Die Umgebung ist von Grün und Bäumen umgeben

Die Wiener Co-working und Eventlocation Startup House, wo unter anderem AustrianStartups seinen Sitz hat, bekommt einen weiteren Standort neben der Pferderennbahn Krieau. Zu klein wurde das Backsteingebäude am Wasser nach nur einem Jahr und deshalb wird expandiert. „Es ist uns einfach passiert, dass wir plötzlich so großen Bedarf nach Eventräumen hatten“, sagt Betreiber Manuel Gahn über den ungeplanten Erfolg der Eventlocation. Das Startup House hat sich in Wien als Arbeitsort in der Branche und als Veranstaltungszentrum etabliert.

Gahn eröffnet den neuen Standort unter dem Titel „Lumia“ in den Räumlichkeiten des Immobilienentwicklers Value one. Das Zentrum soll Raum für alle Arten von Events für Unternehmen bieten. Lumia ist als reine Eventlocation konzipiert und grenzt sich so vom Startup House ab.

Auf Events fokussiert

In der neuen Eventlocation gibt es im Gegensatz zum Startup House keine Co-Working Spaces mehr, man will sich hier rein auf Veranstaltungen, Konferenzen, Seminare und Workshops konzentrieren. Mit 1000 m² ist der Eventbereich in Lumia mehr als dreimal so groß wie jener im Startup House. Die Location bietet acht unterschiedliche Räume an, die für Events gemietet werden können, der größte davon fasst 160 Personen.

„Wir ziehen die Firmenevents jetzt zu einem guten Teil hinüber in die neue Location und fokussieren im Startup House auf die Co-Working Plätze“, erklärt Gahn die Abgrenzung zwischen der Neuen und alten Location. Das Startup House, hauptsächlich als Coworking Space konzipiert, ist durch Veranstaltungsbuchungen von Unternehmen wie OMV, der Bundesimmobilien Gesellschaft oder auch Bitpanda, bald an die Grenzen der Auslastung gekommen.

ungeplant ausgebucht

Diese Entwicklung sei überraschend gewesen und so vom Gründer eigentlich nicht geplant, erklärt Gahn. „Letztes Jahr im Juni waren wir sogar noch relativ unausgebucht mit dem großen Raum.“, sagt Gahn über das Startup House. Doch das änderte sich bald, als größere Unternehmen den Charme der Backstein- Location entdeckten und diese immer öfter für Events, Konferenzen und Workshops buchen wollten.

„Da haben wir an einem Tag so viel Geld verdient, wie mit dem Co-Working Angebot in 2 Wochen“, macht Gahn den Anreiz, sich auf Events zu konzentrieren, deutlich. Diese Erkenntnis motivierte ihn, einen neuen Standort zu gründen, der dem Hunger großer Corporates nach grünen Eventlocations gerecht wird und gleichzeitig das ursprüngliche Konzept des Startup House als Co-Working Space wiederbelebt. Mit der neuen Location können nun beide Geschäftsbereiche parallel und effizient betrieben werden.

Krieau neu und in Farbe

Besonders bemerkenswert ist die Umgestaltung des Areals in der Krieau, in der auch Lumia als neue Location entstanden ist. Die Vergangenheit der Krieau im Übergangsstadium ist vorbei. Heute präsentiert sich das Areal in einem neuen Licht, die Stadtentwicklung hat frische Architektur und wohnliche Atmosphäre geschaffen.

Das Veranstaltungszentrum selbst ist modern gestaltet und wie schon das Startup House am Wasser gelegen. „Die großen Corporates wollen zu uns kommen, weil sie genug von alten, grauen, verstaubten Hotels haben. Für die Firmen ist es wie ein Teamausflug aufs Land aber ohne weite Anreise und mitten in der Stadt“, erklärt Gahn auf die Frage warum es noch eine weitere Eventlocation in Wien braucht.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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