23.08.2018

200.000 Euro von aws und FFG für Wiener Startup Hektar Nektar

Das Wiener Startup Hektar Nektar der Kununu-Gründer-Brüder Martin und Mark Poreda sichert sich 200.000 Euro Förderung von aws und FFG. Mit seinem "Projekt 2028" verfolgt das Unternehmen ein ambitioniertes Ziel: Eine Trendwende entgegen des Bienensterbens.
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Hektar Nektar Projekt 2028 aws ffg Förderung Schramböck
(c) Schedl: Margarete Schramböck überreichte den Hektar Nektar-Gründern Mark und Martin Poreda ein Insektenhotel. Rechts im Bild: Bernhard Sagmeister, GF aws.

Eher beiläufig erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck es bei einer Pressekonferenz, bei der der neue Förderkonfigurator des aws im Zentrum Stand: Das Wiener Startup Hektar Nektar sicherte sich 200.000 Euro an Förderungen von aws und FFG. Die Kapitalspritze kommt nur knapp mehr als zwei Monate nach dem Abschluss einer sechsstelligen Investment-Runde mit dem Deutschen Bauernverlag.

+++ Wie mit Big Data das Bienensterben verhindert werden soll +++

„Wiederholungstäter sind genau das, was wir sehen wollen“

Die beiden Gründer, das Brüderpaar Martin und Mark Poreda, sind keine Neulinge in der Startup-Szene. Mit ihrer Arbeitgeber-Bewertungs-Plattform kununu gelang 2013 der 12 Millionen Euro-Exit an XING. „Wiederholungstäter sind genau das, was wir sehen wollen“, kommentiert aws Co-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bei der Pressekonferenz. Und Martin Poreda merkt später an: „Bei kununu hat uns aws damals mit einer Überbrückung aus der Patsche geholfen“. Mit Hektar Nektar wollen die Poredas nun ein besonders stark diskutiertes Thema unserer Zeit angehen: Das Bienensterben. Und zwar mit einem lukrativen Business-Modell – dem ersten Online-Marktplatz für Bienenvölker (und Imkerei-Zubehör).

Projekt 2028: 10 Jahre, 100.000 Bienenvölker, 100 Millionen Euro

Neben dem Kerngeschäft greifen die Gründer-Brüder zu einer außergewöhnlichen Maßnahme, die wohl Idealismus und Marketing-Zwecken gleichermaßen dienen soll. Mit dem „Projekt 2028“, dessen Schirmherrschaft Margarete Schramböck übernimmt, wurde ein – vorsichtig ausgedrückt – ambitioniertes Ziel definiert. „Wir wollen den Abwärtstrend bei den Bienenpopulationen umkehren. In zehn Jahren wollen wir in Österreich und Deutschland um zehn Prozent mehr Bienen als heute haben. Das sind 100.000 Bienenvölker. Die Gesamtinvestition schätzen wir auf 100 Millionen Euro“, erklärt Martin Poreda.

A1 als Bienen-Sponsor für Hektar Nektar

Dazu sollen 100.000 ausgebildete (Jung-)ImkerInnen mit je einem Bienenstock, -volk und Zubehör ausgestattet werden – Kostenpunkt bei individueller Anschaffung: 2000 bis 2500 Euro für das Gesamtpaket. Finanziert werden soll das Projekt 2028 über „RetterInnen“. So können etwa Unternehmen als Sponsoren auftreten – im Gegenzug werden Bienenstöcke gebrandet. Poreda nennt als Beispiel eines bereits gewonnen Sponsors den Telekom-Konzern A1. Zugleich können Unternehmen als CSR-Projekt Bienenstöcke, die sie über Hektar Nektar beziehen, am eigenen Betriebsgelände aufstellen.

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Fehlende Futterquellen als größtes Problem

Doch ist es mit dem Aufstellen weiterer Bienenstöcke getan? Kann man alleine damit die geplante Trendwende hervorrufen? „Es spielen viele Faktoren zusammen“, räumt Martin Poreda ein. „Ein Thema sind Insektizide in der Landwirtschaft, ein weiteres die Varroamilbe, die sich für die Insekten so anfühlt, als würde uns Menschen ein Kaninchen im Nacken kleben. Das schwächt die Bienen. Das größte Problem sind aber fehlende Futterquellen. Es würde schon sehr helfen, wenn kleine Grünflächen bewusst nicht gemäht würden, um durchgängiger blühende Pflanzen zu haben“. Betroffen sei natürlich nicht nur die domestizierte Honigbiene, sondern in noch stärkerem Maße Wildbienen.

Auch Politik gefragt

Ob auch die Politik hier am Zug sei? „Es gibt seit zwei Jahren eine entsprechende EU-Verordnung, deren Umsetzung noch einiges an Potenzial hat“, sagt Poreda. Auch die anwesende Wirtschaftsministerin, in deren Ressort die Umsetzung der Verordnung nicht fällt, hat eine Antwort parat: „Privat sorge ich in meinem Garten immer dafür, dass Blütenpflanzen für Bienen stehen bleiben“. Auch ein Insektenhotel betreibe sie. So eines – für Wildbienen – brachte Schramböck auch Hektar Nektar als Geschenk mit.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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