23.08.2018

200.000 Euro von aws und FFG für Wiener Startup Hektar Nektar

Das Wiener Startup Hektar Nektar der Kununu-Gründer-Brüder Martin und Mark Poreda sichert sich 200.000 Euro Förderung von aws und FFG. Mit seinem "Projekt 2028" verfolgt das Unternehmen ein ambitioniertes Ziel: Eine Trendwende entgegen des Bienensterbens.
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Hektar Nektar Projekt 2028 aws ffg Förderung Schramböck
(c) Schedl: Margarete Schramböck überreichte den Hektar Nektar-Gründern Mark und Martin Poreda ein Insektenhotel. Rechts im Bild: Bernhard Sagmeister, GF aws.

Eher beiläufig erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck es bei einer Pressekonferenz, bei der der neue Förderkonfigurator des aws im Zentrum Stand: Das Wiener Startup Hektar Nektar sicherte sich 200.000 Euro an Förderungen von aws und FFG. Die Kapitalspritze kommt nur knapp mehr als zwei Monate nach dem Abschluss einer sechsstelligen Investment-Runde mit dem Deutschen Bauernverlag.

+++ Wie mit Big Data das Bienensterben verhindert werden soll +++

„Wiederholungstäter sind genau das, was wir sehen wollen“

Die beiden Gründer, das Brüderpaar Martin und Mark Poreda, sind keine Neulinge in der Startup-Szene. Mit ihrer Arbeitgeber-Bewertungs-Plattform kununu gelang 2013 der 12 Millionen Euro-Exit an XING. „Wiederholungstäter sind genau das, was wir sehen wollen“, kommentiert aws Co-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bei der Pressekonferenz. Und Martin Poreda merkt später an: „Bei kununu hat uns aws damals mit einer Überbrückung aus der Patsche geholfen“. Mit Hektar Nektar wollen die Poredas nun ein besonders stark diskutiertes Thema unserer Zeit angehen: Das Bienensterben. Und zwar mit einem lukrativen Business-Modell – dem ersten Online-Marktplatz für Bienenvölker (und Imkerei-Zubehör).

Projekt 2028: 10 Jahre, 100.000 Bienenvölker, 100 Millionen Euro

Neben dem Kerngeschäft greifen die Gründer-Brüder zu einer außergewöhnlichen Maßnahme, die wohl Idealismus und Marketing-Zwecken gleichermaßen dienen soll. Mit dem „Projekt 2028“, dessen Schirmherrschaft Margarete Schramböck übernimmt, wurde ein – vorsichtig ausgedrückt – ambitioniertes Ziel definiert. „Wir wollen den Abwärtstrend bei den Bienenpopulationen umkehren. In zehn Jahren wollen wir in Österreich und Deutschland um zehn Prozent mehr Bienen als heute haben. Das sind 100.000 Bienenvölker. Die Gesamtinvestition schätzen wir auf 100 Millionen Euro“, erklärt Martin Poreda.

A1 als Bienen-Sponsor für Hektar Nektar

Dazu sollen 100.000 ausgebildete (Jung-)ImkerInnen mit je einem Bienenstock, -volk und Zubehör ausgestattet werden – Kostenpunkt bei individueller Anschaffung: 2000 bis 2500 Euro für das Gesamtpaket. Finanziert werden soll das Projekt 2028 über „RetterInnen“. So können etwa Unternehmen als Sponsoren auftreten – im Gegenzug werden Bienenstöcke gebrandet. Poreda nennt als Beispiel eines bereits gewonnen Sponsors den Telekom-Konzern A1. Zugleich können Unternehmen als CSR-Projekt Bienenstöcke, die sie über Hektar Nektar beziehen, am eigenen Betriebsgelände aufstellen.

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Fehlende Futterquellen als größtes Problem

Doch ist es mit dem Aufstellen weiterer Bienenstöcke getan? Kann man alleine damit die geplante Trendwende hervorrufen? „Es spielen viele Faktoren zusammen“, räumt Martin Poreda ein. „Ein Thema sind Insektizide in der Landwirtschaft, ein weiteres die Varroamilbe, die sich für die Insekten so anfühlt, als würde uns Menschen ein Kaninchen im Nacken kleben. Das schwächt die Bienen. Das größte Problem sind aber fehlende Futterquellen. Es würde schon sehr helfen, wenn kleine Grünflächen bewusst nicht gemäht würden, um durchgängiger blühende Pflanzen zu haben“. Betroffen sei natürlich nicht nur die domestizierte Honigbiene, sondern in noch stärkerem Maße Wildbienen.

Auch Politik gefragt

Ob auch die Politik hier am Zug sei? „Es gibt seit zwei Jahren eine entsprechende EU-Verordnung, deren Umsetzung noch einiges an Potenzial hat“, sagt Poreda. Auch die anwesende Wirtschaftsministerin, in deren Ressort die Umsetzung der Verordnung nicht fällt, hat eine Antwort parat: „Privat sorge ich in meinem Garten immer dafür, dass Blütenpflanzen für Bienen stehen bleiben“. Auch ein Insektenhotel betreibe sie. So eines – für Wildbienen – brachte Schramböck auch Hektar Nektar als Geschenk mit.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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