07.03.2019

Startup-Gründerinnen – „Die Studien gibt es. Jetzt braucht es Awareness“

Geht es um den Erfolg von Frauen-geführten Startups bzw. Startups mit gemischten GründerInnen-Teams, zeigen Statistiken sehr eindeutige Ergebnisse. Wir sprachen mit Michaela Rothleitner von UNIQA Ventures, wie sie diese Ergebnisse beim Corporate VC einbringt.
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Startup-Gründerinnen - es braucht awareness
(c) derbrutkasten - Haris Dervisevic: Michaela Rothleitner
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Das Ergebnis einer BCG-Studie aus dem Vorjahr über rund 350 Startups aus dem internationalen Accelerator-Netzwerk MassChallenge ist schier unglaublich. Demnach konnten von Frauen geführte Startups zwar im Schnitt weniger als die Hälfte des Kapitals ihrer männlich geführten Counterparts aufstellen. Dennoch erzielten Startups mit Gründerinnen durchschnittlich etwa zehn Prozent mehr Umsatz nach fünf Jahren.

+++ Female Founders-Großevent am Weltfrauentag: “lead today. shape tomorrow” +++

„Was es jetzt braucht ist Awareness“

„Das ist nicht die einzige Studie, die bestätigt, dass der Beitrag der Frauen wirtschaftlich relevant ist“, sagt Michaela Rothleitner von UNIQA Ventures im Gespräch mit dem brutkasten. „Dieser messbare Mehrwert wurde inzwischen hinreichend untersucht – immer mit einem sehr ähnlichen Outcome. Was es jetzt braucht ist Awareness“. Wie aber kann man hier Hilfestellung leisten und das Bewusstsein stärken, dass es sich wirtschaftlich rechnet, wenn VCs in Frauen-geführte Unternehmen investieren?

Female Entrepreneurship, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein

„Es gibt also ein unglaublich ungenutztes Potenzial. Für Frauen gibt es zukünftig noch viel mehr Möglichkeiten, maßgeblich mitzugestalten und einen großen Beitrag zu leisten“, sagt Rothleitner. Denn es brauche Female Entrepreneurship, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein. „Als führender CVC (Anm. Corporate VC) in Österreich sind wir täglich auf der Suche nach den aussichtsreichsten und innovativsten Startups. Der Wettbewerb um die besten Talente ist unter den Investoren extrem hart. Die Unterrepräsentanz von weiblichen Gründern in internationalen Portfolios sehen wir als große Chance. Deshalb halten wir ganz bewusst nach Gründerinnen Ausschau. UNIQA Ventures hatte mit der Gründerin des InsureTechs INZMO beste Erfahrungen, die zu einem erfolgreichen Exit geführt haben (Anm. der brutkasten berichtete). Deshalb achten wir darauf, dass in unseren Portfolio Startups mit Frauen in Führungspositionen vertreten sind. Bei erfolgreichen Startups geht es zudem nicht immer nur um die Position des CEOs. Besonders erfolgreich sind divers aufgestellte Teams“.

Große Bühne für Gründerinnen am 8. März

„lead today. shape tomorrow“, Österreichs größte Initiative zum Weltfrauentag von den Female Founders im weXelerate sei die perfekte Bühne, um die zuvor erwähnte Awareness zu schaffen, sagt Rothleitner. „Weibliche Führungspersönlichkeiten aus unterschiedlichen Industrien nutzen den Tag zum Netzwerken und für den fachlichen Austausch“. ⇒ Zur Veranstaltungspage

⇒ Zur Page von UNIQA Ventures

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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