08.03.2022

Das sind die spannendsten Startup-Gründerinnen Österreichs 2022

Einige der erfolgreichsten Startups Österreichs wurden von Frauen gegründet oder mitgegründet.
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Janice Goodenough, Anna Iarotska, Theresa Imre und Sophie Bolzer gehören zu den bekanntesten Startup-Gründerinnen Österreichs © beigestellt/Montage
Janice Goodenough, Anna Iarotska, Theresa Imre und Sophie Bolzer gehören zu den bekanntesten Startup-Gründerinnen Österreichs © beigestellt/Montage

Nur 18 Prozent der Startups werden in Österreich von Frauen gegründet. 35 Prozent der Startups haben zumindest eine Frau im Gründerteam. 1.300 Startup-Gründerinnen zählt der Austrian Startup Monitor 2020 in Österreich. Ihnen stehen 5700 Gründer gegenüber. Auch wenn die absoluten Zahlen ein Bild zeichnen, das sehr viel Potenzial nach oben erahnen lässt: Die Startup-Szene in Österreich wird von vielen starken Frauen geprägt. 

Frauen, die das Ökosystem prägen

Im Ökosystem sind das zum Beispiel Hannah Wundsam, die an der Spitze des Thinktanks AustrianStartups steht, Irene Fialka vom universitären Gründerservice INiTS, Carina Margreiter, die bei der Förderbank aws “Head of Entrepreneurship” ist, Lisa Fassl, die nicht nur Female Founders leitet, sondern auch Startup-Beauftragte der Regierung ist, Laura Egg, die die Geschicke der Austrian Angel Investors Association lenkt, Nina Wöss, ebenfalls Female Founders und Vorständin der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation), Business Angels wie Karin Kreutzer oder Conny Hörl und viele mehr, die sich täglich damit beschäftigen, wie sich die Bedingungen für Gründer:innen und Investor:innen in Österreich verbessern ließen. 

Startup-Gründerinnen und Role Models

Einige der erfolgreichsten Startups Österreichs wurden von Frauen gegründet oder mitgegründet. Und darüber hinaus gibt es viele inspirierende Gründerinnen, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen regelmäßig mit anderen teilen, die Role Models sind und dafür sorgen, dass in Zukunft noch mehr starke Frauen innovative Unternehmen gründen. Es folgt eine sicher unvollständige Liste inspirierender Gründerinnen, die der Redaktion des brutkastens auffallen. Wenn du weitere Frauen nominieren willst, melde dich mit einer kurzen Begründung unter [email protected]

Janice Goodenough | Hydrogrid

HYDROGRID
(c) Hydrogrid – Die Geschäftsführerin von HYDROGRID, Janice Goodenough.

Janice Goodenough zählt zu den Erneuerbare-Energie-Pionierinnen Österreichs. 2016 gegründet, hat das Wiener Startup Hydrogrid eine Steuerungssoftware für Wasserkraftwerke entwickelt, mit der die Stromproduktion intelligent in Echtzeit an Wetterbedingungen und Marktpreise angepasst wird. 

Theresa Imre | Markta

Austrian World Summit
Theresa Imre war Speakerin am Austrian World Summit | (c) martin pacher / der brutkasten

Mit ihrem digitalen Bauernmarkt ist markta-Gründerin Theresa Imre inzwischen eines der bekannten Gesichter der heimischen Startup-Szene. Das Unternehmen mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit will „Österreichs #1 Online-Bauernmarkt für den Vertrieb regionaler Produkte von Klein- & Familienbetrieben“ werden.

Sara Mari | Schrankerl

Schrankerl, Mittagessen, Kühlschrank, Bowle, Wraps, Kantine
(c) Schrankerl – Stephan Haymerle und Sara Mari von Schrankerl.

Als Co-Founder von Schrankerl gehört Sara Mari zu den Nowcomer-Gründerinnen des Landes. Mit Schrankerl sollen Mitarbeiter auch in kleineren Unternehmen ab 50 Personen die Möglichkeit haben, ein stressfreies und gesundes Mittagessen zu konsumieren. Zugang erhalten sie über eigene Kühlschränke, die das Startup in den Unternehmen aufstellt, und eine App. Über diese können die Speisen auch bargeldlos bezahlt werden. 

Nina Hödlmayr | Yodel

unlined und yodel.io: Das Gründer Team (vlnr.) Mike Heininger, CEO, Nina Hödlmayr, CCO, David Heininger, COO/CFO und Mario Uher, CTO
(c) yodel.io: Das Gründer Team (vlnr.) Mike Heininger, CEO, Nina Hödlmayr, CCO, David Heininger, COO/CFO und Mario Uher, CTO

Nina Hödlmayr ist Co-Founder von Yodel, einem Startup, das einen automatischen persönlichen Assistenten ins Telefon packt. Das Ziel: Keine ungewollten Anrufe zu unpassenden Zeitpunkten mehr. 

Anna Iarotska | Robo Wunderkind

Anna Iarotska, CEO von Robo Wunderkind (c) Robe Wunderkind

Mit einem smarten Roboterbausatz, der mit Lego kompatibel ist, wollen die Robo-Wunderkind-Gründer Anna Iarotska und Yuri Levin Kinder spielerisch an Coding und Robotik heranführen. Zuletzt holte sich Robo Wunderkind eine EU-Förderung in der Höhe von 1,75 Millionen Euro. 

Asetila Köstinger | Greenwell

Die Grennwell Energy Co-Founder Robert Philipp und Asetila Köstinger
(c) INiTS/Conny Kucera: Die Grennwell Energy Co-Founder Robert Philipp und Asetila Köstinger

Asetila Köstinger gehört zu den Nachhaltigkeits-Pionierinnen unter Österreichs Gründerinnen. Bekannt geworden ist sie mit dem Startup Greenwell, das auch einen Auftritt in 2 Minuten 2 Millionen hatte. Greenwell macht die Erdwärme, die aus Erdölbohrungen entsteht, umweltschonend nutzbar – etwa bei lokalen Pflanzzuchtprozessen in Gewächshäusern. Als Innovationsökonomin und Nachhaltigkeitsexpertin gründete Köstinger außerdem das Wiener Innovationsstudio Köstinger Consulting und berät Startups, KMU und NGOs dabei, ihre Geschäftsmodelle nachhaltig zu entwerfen.

Zudem ist sie Gründerin des Accelerator-Programms SDG Innovation Lab sowie des nachhaltigen Energie-Startups Greenwell Energy, das sich mit Geothermie beschäftigt. Mit dem Programm WeDO5 hilft sie darüber hinaus Frauen so genannte „Zebra Startups“ zu gründen: nachhaltig wachsende Unternehmen mit ökologischen und sozialen Zielen.

Sophie Bolzer | Audvice

Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice
Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice

Das Salzburger Startup Audvice rund um Gründerin und CEO Sophie Bolzer hat Anfang 2020 eine audibasierte Softwarelösung gelauncht, mit der Unternehmen Informationen mit Teams, Partnern und Kunden effektiver teilen können. Im Oktober 2021 gab es eine 1,9 Millionen Euro Finanzierungsrunde.

Anna Maria Brunnhofer | AMB-technology

Das Linzer Deep-Tech-Startup AMB technology hat eine KI-basierte Technologie entwickelt, die den menschlichen Körper mit einer beliebigen Kamera vermisst und ein individuelles 3D-Modell ermöglicht. Ein Use Case ist das virtuelle Anprobieren von Kleidung, um Retouren im Online Shopping zu vermeiden.

Tanja Sternbauer & Mahdis Gharaei | Female Factor

Tanja Sternbauer und Mahdis Gharaei haben the female factor gegründet © GoldenHour Pictures
Tanja Sternbauer und Mahdis Gharaei haben the female factor gegründet © GoldenHour Pictures

Sternbauer und Gharaei schaffen mit Female Factor eine Anlaufstelle für Frauen in Führungspositionen, die an den Themen Persönlichkeitsentwicklung und Karriere arbeiten, sowie neue Skills erwerben und ihr Netzwerk über die österreichischen Grenzen hinaus erweitern möchten.

Nina Wöss & Lisa Fassl | Female Founders

Nina Wöss und Lisa Fassl © Female Founders
Nina Wöss und Lisa Fassl © Female Founders

Female Founders hat sich in Österreich als nicht mehr wegzudenkende Plattform für Jungunternehmerinnen etabliert. Geboten werden Mentorings und ein eigener Accelerator. Treibende Kräfte sind die beiden Co-Founder Nina Wöss und Lisa Fassl. 

Katharina Unger | Livin Farms

Katharina Unger übernimmt für Vlad Gozman im AustrianStartups-Vorstand
(c) Livin Farms: Katharina Unger

Katharina Unger hat sich mit ihrem Startup Livin Farms und der Produktion von Insekten als alternative Proteinquelle international einen Namen gemacht. Zudem gilt sie als Pionierin im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Im Sommer 2020 sorgte sie mit einer 2,5 Millionen Euro hohen Förderung aus dem European Innovation Council (EIC) für Schlagzeilen. Mit der Unterstützung sollen nun Anlagen zur gewerblichen Zucht proteinreicher Insekten skaliert werden.

Miriam Weberstorfer | ArchäoNow

Miriam Webersdorfer führte die Touren vor Corona auch noch selbst © Florian Wieser
Miriam Weberstorfer führte die Touren vor Corona auch noch selbst © Florian Wieser

Das Startup ArchäoNOW hat sich auf technisch perfekt ausgefeilte AR-Touren durch Wien spezialisiert. Gründerin Miriam Weberstorfer – selbst von der Ausbildung her eine Archäologin – sorgte auch mit der Tour „Stadt der Frauen“ für Aufsehen, in der sie anlässlich des Weltfrauentags Wiener Frauen vor den Vorhang holte.

Tina Deutsch | Klaiton

Klaiton, CochHub, Deutsch, Schmidt, haufe,
(c) Klaiton – Nikolaus Schmidt und Tina Deutsch holten sich Klaiton zurück.

Die Unternehmerin Tina Deutsch gründete 2014 gemeinsam mit ihrem Kollegen Nikolaus Schmidt ihr eigenes Startup. Klaiton bietet eine Plattform zur Vermittlung von selbstständigen Unternehmensberater:innen. 2018 erfolgte der Exit an die deutsche Haufe-Gruppe, 2022 kaufte das Founder-Team alle Anteile von Klaiton wieder zurück. Außerdem wurde im Zuge dessen der Coaching-Teil des Unternehmens an CoachHub verkauft.

Carina Roth & Klaudia Bachinger | Wisr (Liqu.)

Die WisR-Gründerinnen Klaudia Bachinger und Carina Roth | (c) Oliver Wolf
Die WisR-Gründerinnen Klaudia Bachinger und Carina Roth | (c) Oliver Wolf

Wisr gehörte vier Jahre lang zu den Lieblingen der österreichischen Startup-Szene. Das Jungunternehmen verschrieb sich “Senior Talents”, also älteren Menschen, die ihre Erfahrung als Expert:innen bei Unternehmen einbringen wollten und sollten. Die Corona-Krise bedeutete zwar das Aus für das Startup, von Roth und Bachinger werden wir aber sicher noch viel hören. 

Kosima Kovar | ADA Power Woman & sgreening

Gründerin und CEO Kosima Kovar mit dem neuen Co-Founder und CTO Matthew Ziebarth | (c) Ada
Gründerin und CEO Kosima Kovar mit dem neuen Co-Founder und CTO Matthew Ziebarth | (c) Ada

Kosima Kovar hat sich als Gründerin gleich zwei Themen mit Impact verschreiben: Mit ADA Power Woman fördert und trainiert sie Frauen für berufliche Erfolge und mit sgreening betreibt sie eine Marketing-Agentur, die sich auf Nachhaltigkeit konzentriert.

Christina Neworal | Olav

Till von Buttlar und Christina Neworal haben Olav gegründet © Olav/Janik Osthoever
Till von Buttlar und Christina Neworal haben Olav gegründet © Olav/Janik Osthoever

Christina Neworal hat in Deutschland das Pfannen-Startup Olav mitgegründet und betätigt sich in Österreich als Teil der “Founders of Europe” als Business Angel. 

Lena Hödl | Trive Studio & Emma Wanderer

Das aktuelle trive studio-Kernteam vl.n.r.: Alina Regal, Martin Sirlinger, Andre Schweighofer und Lena Hödl | (c) Marcella Ruiz Cruz
Das aktuelle trive studio-Kernteam vl.n.r.: Alina Regal, Martin Sirlinger, Andre Schweighofer und Lena Hödl | (c) Marcella Ruiz Cruz

Lena Hödl hat einst an Female Founders mitgearbeitet und baut nun als Co-Founder des Wiener Startup Studios trive Startups mit auf. Eines der ersten ist Emma Wanderer, ein Jungunternehmen, das Remote Work aus einem Camper heraus ermöglichen will. 

Anna Pölzl | Gnista.io 

gnista.io, IoT, Internet of Things
(c) Campfire Solutions – Benjamin Mörzinger, Markus Hoffmann und Anna Maria Pölzl von gnista.io.

Anna Pölzl ist Co-Founderin von gnista.io, ein Spin-off der TU Wien. Die gnista.io-Software basiert auf einer proprietären semantischen Beschreibungstechnologie. Somit wird die Erstellung von digitalen Zwillingen vereinfacht und Daten mit eingebetteten KI-Algorithmen verarbeitet. Das Startup konnte sich im Januar diesen Jahres in seiner Pre-Seed-Runde ein siebenstelliges Investment sowie eine weitere Finanzierung von aws sichern. 

Viktoria Izdebska | Salesy

Benjamin Ruschin, Viktoria Izdebska und Roman Schweitzer © K.Schiffl
Benjamin Ruschin, Viktoria Izdebska und Roman Schweitzer © K.Schiffl

Viktoria Izdebska gehört mit 19 Jahren zu den jüngsten Foundern in Österreich. Mit Advanced Sales Technologies und dem Software-Tool Salesy baut sie mit prominenten Unterstützern ein Startup rund um Automation-Technologien für den B2B-Vertrieb. 

Barbara Sladek | Biome Diagnostics

Biome Diagnostics: Barbara Sladek und Nikolaus Gasche
(c) Biome Diagnostics: Barbara Sladek und Nikolaus Gasche

Ursprünglich als myBioma gegründet, baut Barbara Sladek mit ihrem Co-Founder Nikolaus Gasche eines der erfolgreichsten BioTech-Startups des Landes auf. 

Lisa Ittner | vibe

vibe-Gründerin Lisa Ittner im Talk
vibe-Gründerin Lisa Ittner im Talk | (c) brutkasten

Lisa Ittner gestaltete einst die Austrian Angel Investors Association aaia mit und hat dann mit vibe ein E-Auto-Abo-Startup gegründet. 

Cornelia Diesenreiter | Unverschwendet

Unverschwendet-Gründerin Cornelia Diesenreiter wird Teil des KSV1870-Vorstands
(c) Unverschwendet: Cornelia Diesenreiter wird Teil des KSV1870-Vorstands

Cornelia Diesenreiter ist Co-Founderin des Wiener Food-Startups Unverschwendet. Gemeinsam mit ihrem Bruder Andreas Diesenreiter möchte sie gegen das Problem der Lebensmittelverschwendung vorgehen. 2015 gegründet, habe das Jungunternehmen laut eigener Aussage bereits über zehn Millionen Kilo an Obst und Gemüse gerettet bzw. verarbeitet. Neben der Obst- und Gemüse-Verarbeitung für Produkte wie Marmeladen oder Sirups kam auch bereits eine Zusammenarbeit mit Zotter Schokolade für den sogenannten “Unverschwendet Weichsel & Zotter Schokolade Fruchtaufstrich” zustande.

Victoria Neuhofer & Stephanie Sinko | Damn Plastic

Damn Plastic
(c) Damn Plastic/FB – Victoria Neuhofer (l.) und Stephanie Sinko, Gründerinnen von Damn Plastic.

Victoria Neuhofer hat für das Startup Damn Plastic ihr Familienunternehmen verlassen und widmet sich seither mit Co-Founder Stephanie Sinko Alternativen zu Plastik-Produkten. Neben Franchise-Shops und einem Online Shop beraten die Gründerinnen auch Startups und Unternehmen. 

Cornelia Daniel | Tausendundein Dach

Tausendundein Dach
Heimo Krammer, Mag. Cornelia Daniel, Mag.(FH) Alexander Kiennast, Mag. Julius Kiennast | (c) Tausendundein Dach

Cornelia Daniel hat bereits 2014 die Initiative Tausendundein Dach gegründet und ist Inhaberin der Solarberatung Dachgold. Als eine engagierte Pionierin im Bereich der Energiewende hat sie sich mit der Initiative zum Ziel gesetzt, 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit PV-Anlagen auszustatten. Für ihre Idee wurde ist unter anderem 2015 zum Sieger von greenstart gekürt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds. Erst Ende Feber wurde die 900. PV-Anlage am Miele Experience Center in Wien errichtet.

Valerie Hengl & Aurelia Liechtenstein | Purency 

Aurelia Liechtenstein und Valerie Hengl sind Co-Founder von purency © purency
Aurelia Liechtenstein und Valerie Hengl sind Co-Founder von purency © purency

Valerie Hengl und Aurelia Liechtenstein haben mit purency ein Startup mitgegründet, das mit Hilfe von Infrarot und Machine Learning Mikroplastik aufspüren kann – etwa in Kosmetik oder anderen Flüssigkeiten. 

Petra Dobrozka | byrd

(c) Byrd: CMO Petra Dobrocka

Petra Dobrozka baute als Co-Founderin das 2016 gegründete Wiener Logistik-Startups byrd auf. Das Jungunternehmen verbindet Online-Händler mit einem internationalen Lager-Netzwerk, die somit keine eigenen Logistik-Kapazitäten aufbauen müssen. 

Bianca Gfrei | Ex-Kiweno

Bianca Gfrei hatte Kiweno mitgegründet; 2016 bekam sie den WKÖ-Unternehmerinnen-Award © Andreas Kowacik
Bianca Gfrei hatte Kiweno mitgegründet; 2016 bekam sie den WKÖ-Unternehmerinnen-Award © Andreas Kowacik

Mit dem Blutdiagnose-Startup Kiweno wurde Bianca Gfrei zu einer der bekanntesten Gründerinnen des Landes. Kiweno musste nach Rückschlägen verkauft werden und Gfrei zog es in die USA, um mit Rootine am nächsten HealthTech zu arbeiten. In Österreich brachte sie sich als Teil der Digitalisierungs-Agentur DIA auch politisch ein – die Agentur, die es mittlerweile nicht mehr gibt, beriet die Regierung. 

Philippa Hoyos | Basenbox

Basenbox
(c) Basenbox – Das Basenbox-Team setzte seine ersten Schritte nach Deutschland.

Philippa Hoyos hat 2016 mit ihrem Bruder Leopold Lovrek sowie Cousin Lukas und Freund Albrecht Eltz die Basenbox gegründet. Nach einem Auftritt bei “2 Minuten 2 Millionen” und dem Milestone zum fünfjährigen Bestehen von 250 ausgelieferten Basenkur-Boxen pro Woche, konnte Ende 2021 die Expansion nach Deutschland vermeldet werden.

Julia Tulipan | Tulipans

Hillinger, Gschwandtner, Schneider, Haselsteiner, Rohla, Kuntke, Zech, REWE, Startup
Leo and Julia Tulipan © tulipans.com

Julia Tulipan, Food-Bloggerin und Autorin („Der Keto Kompass“) hat mit ihrem Partner Leonard Ende 2018 Tulipans gegründet. Das Startup  für ketogene Ernährung konnte neben Hans Peter Haselsteiner auch Johannes Hornig als Investor gewinnen. Mit den beiden Teilhabern an Board vermeldet man Ende letzten Jahres den geplanten Rollout nach Deutschland.

Nicola Filzmoser | Happyr Health (UK-based Startup)

Filzmoser, Happyr Health, Migräne, Award, Cambridge
(c) Pradeep Singh – Happyr Health-Gründerin Nicola Filzmoser erhielt britischen Award für ihre Arbeit mit dem Migräne-Startup Happyr Health.

Die Alumna des Jahres 2020 Nicola Filzmoser hat gemeinsam mit Cornelius Palm das in Cambridge ansässige Kinder-Migräne-Startup Happyr Health gegründet. Ein jahr später erhielt sie als eine von 40 Preisträgerinnen den „Women in Innovation“-Award von „Innovate UK“ für ihre Idee einer App, die sich auf Früherkennung von Migräne-Auslösern bei Kindern spezialisiert.

Sandra Falkner und Claudia Bergero | Alpengummi

Alpengummi, Sandra Falkner, Claudia Bergero, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Bergfalke GmbH – Die Alpengummi-Gründerinnen im Pechwald.

Sandra Falkner und Claudia Bergero stellen „ersten natürlichen Kaugummi der Alpen“ her. Die Kaumasse besteht aus Baumharz, Bienenwachs und Birkenzucker. Die Gründerinnen haben einst ein Investment-Angebot von hans Peter Haselsteiner abgelehnt und mussten im April 2020 die Herstellung von händisch auf maschinell umstellen, da die Nachfrage stieg. Dafür konnte in Wien ein Betrieb gefunden werden, der die Kaugummis klima-neutral produziert.

Nadina Ruedl | Die Pflanzerei

nadina
Nadina Ruedl | (c) Die Pflanzerei

Die gebürtige Salzburgerin Nadina Ruedl hat 2021 das Wiener Startup Die Pflanzerei gegründet, das einen rein pflanzlichen Leberkäse produziert. Nur wenige Monate nach Gründung schaffte es der sogenannte “Gustl” als erster veganer Leberkäse in einer Pilotphase in die Billa-Feinkosttheke. Als überzeugte Veganerin engagiert sie sich zudem aktiv für eine Bewusstseinsbildung im Bereich der Ernährung und leistet hierfür mediale Aufklärungsarbeit. Ihr Credo lautet dabei: Genuss muss nicht mit Verzicht einhergehen.

Silja Kempinger  & Romana Dorfer | Factinsect

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(c) Factinsect – Romana Dorfer und Silja Kempinger wollen Menschen helfen Falschmeldungen zu erkennen.

Heute aktueller denn je: Romana Dorfer und Silja Kempinger führen mit ihrem Startup Factinsect einen Kampf gegen Falschmeldungen und Manipulation im Netz. Das Startup entsprang dem High- und Space-Tech-Inkubator Science Park Graz und hilft mit einem simplen Ampel-System, die gewaltige Informationsflut im Internet besser einzuschätzen. Zuletzt konnte die Usability der Software gesteigert werden.

Vera Grablechner | myCulture App

Vera Grablechner © Johannes Güntner
Vera Grablechner © Johannes Güntner

DIe Gründerin ermöglicht mit ihrer myCulture-App personalisierte Empfehlungen für Aus­stellungen mittels Machine Learning. Sie ist zudem Co-Founderin der “Women in Immersive Technologies Europe” und “Digital Marketing Lead” von female factor.

Sarah Lechner | Brüsli

Sarah Lechner und Michael Berger verarbeiten mit ihrem Unternehmen Brüsli nicht verkauftes Brot von ausgewählten Wiener Bäckereien zu Knusper-Müsli.

Elke Pichler | Impactory 

Impactory
Die Impactory-Gründer Elke Pichler und Emanuel Riccabona

Die Digitalisierung des heimischen Spendenmarktes hat sich das 2018 gegründete Startup Impactory rund um Co-Founderin Elke Pichler zum Ziel gesetzt. Mittlerweile betreibt das Wiener Sozialunternehmen eine Online-Spendenplattform, die mehr als 200 gemeinnützige Organisationen zählt. Impactory ist sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich aktiv. Dementsprechend wird der Service nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen angeboten. Für 2022 steht die Expansion nach Deutschland an.

 Nermina Mumic | Legitary

Legitary, Cannes, Nermina Mumic
(c) Legitary/Facebook – Nermina Mumic setzte sich mit ihrem Musik-Startup Legitary in Cannes gegen starke Gegner durch.

Nermina Mumic hat Legitary gemeinsam mit Peter Filzmoser (Statistik-Professor an der TU Wien) und Günter Loibl – von der Music-Distribution-Company Rebeat – gegründet und möchte damit in einer wachsenden Musikstreaming-Welt mehr Transparenz schaffen und so Betrug an Künstlern oder Labels aufspüren.

Dabei analysiert das Wiener Startup Musikstreaming-Daten, deckt Fehler auf und macht Manipulationsversuche sichtbar. Künstler und Musiklabels haben so die Möglichkeit, die riesigen Datenmengen zu prüfen und Abrechnungen zu verifizieren.

Lisa Holzgruber | rotable

V.L.: Martin Klässner, David Gangl, Lisa Holzgruber, Yannick Dues
Copyright: rotable. V.L.: Investor Martin Klässner und die Founder David Gangl, Lisa Holzgruber, Yannick Dues

Mit einer SaaS-Expertenlösung bietet das Wiener Startup rotable rund um die Founder Lisa Holzgruber, David Gangl und Yannick Dues ein Produkt für eine einfachere Durchführung der ärztlichen Rotationsplanung an.

Petra Grell-Kunzinger | Miazorgo

Miazorgo: Gründerin Petra Grell-Kunzinger
(c) Miazorgo: Gründerin Petra Grell-Kunzinger

Petra Grell-Kunzinger hat mit Miazorgo eine Bewertungsplattform für Pflegeagenturen gestartet. Denn in Österreich gebe es zwar fast 1000 Pflegeagenturen, man finde bislang aber wenig Informationen über die Qualität und Kompetenz der verschiedenen Agenturen.

Lorena Skiljan | NobileGroup 

Energiegemeinschaften, erneuerbare Energiegemeinschaften, Energie, NobileGroup, elene, Skiljan, Gönitzer,
(c) NobileGroup – Lorena Skiljan und Peter Gönitzer auf dem Weg zur Energie-Revolution.

Lorena Skiljan ist Co-Founderin des österreichischen Energie-Startups NobileGroup und gilt als Pionierin im Bereich der Energiewende. Gemeinsam mit Co-Founder Peter Gönitzer hat sie die Plattform elene ins Leben gerufen, die bei der Bildung von sogenannten Energiegemeinschaften unterstützt. Zuvor sammelte Skiljan Expertise bei Wien Energie und wurde später CEO von Hackabu sowie Co-Founderin von Blockchain Austria.

Sabine Drescher | Work in Europe

Sabine Drescher © beigestellt
Sabine Drescher © beigestellt

Mit der Plattform Workineurope.com und einem weitreichenden Partnernetzwerk hilft Sabine Drescher durch den komplexen Informationsdschungel zu navigieren und so den Antragsprozess des Arbeitsvisums zu beschleunigen.

Julia Krenmayr & Hannah Lux | Vollpension

Hannah Lux (2.v.l.) und Julia Krenmayr (3.v.r.) im Vollpension-Kernteam | (c) Vollpension

Julia Krenmayr und Hannah Lux sind Mitgründerinnen und geschäftsführende Gesellschafterinnen im Wiener Social Startup Vollpension. Dieses will vor allem mit seinem „Generationencafé“ Begegnungsräume zwischen Alt und Jung schaffen. Am Programm stehen etwa Backkurse. Während der Corona-Pandemie wurde auch ein großes Online-Angebot aufgebaut.

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vor 22 Stunden

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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