17.04.2018

Startup-Gründer holt Mike Tyson an Wiener Schule

Der Wiener Alexander Karakas hat nicht nur ein InsureTech-Startup gegründet, das er später verkaufte. Mit seinem Verein "Not in God's Name" will er den interreligiösen Dialog bei Jugendlichen stärken und ihnen andere Perspektiven aufzeigen. Nun hat er mit Mike Tyson einen Gastredner mit Weltruhm gewonnen.
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Alexander Karakas
(c) skinnyjeansmedia: Alexander Karakas

Nein, das, was der Wiener Gründer Alexander Karakas am kommenden Mittwoch, 18. April, vorhat, ist kein PR-Coup. Auch wenn es im ersten Moment vielleicht so klingt. Denn er hat niemand geringeren als den ehemaligen Schwergewichtsweltmeister Mike Tyson als Redner für seine Sache gewonnen. Seine Sache, das ist in diesem Fall aber nicht etwa das InsureTech-Startup FeelsLikeHome, das er inzwischen verkauft hat (einen Preis wollte er uns nicht nennen). Beim hohen Besuch geht es um Karakas‘ Verein „Not in God’s Name“, der den interreligiösen Dialog bei Jugendlichen fördern soll und ihnen Perspektiven abseits von Gewalt aufzeigen soll. Tyson wird an einer Wiener Schule vor den Schülerinnen und Schülern sprechen.

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Mehr Wirkung als „alle Spitzenpolitiker zugleich“

„Wenn alle österreichischen Spitzenpolitiker zugleich in eine Schule kommen würden und den Jugendlichen sagen würden: ‚Gewalt ist keine Lösung‘, hätte das nicht annähernd soviel Wirkung, wie wenn Mike Tyson das tut“, sagt Karakas im Gespräch mit dem Brutkasten. Der ehemalige Schwergewichtsweltmeister habe der Gewalt und auch dem Boxen inzwischen entsagt und sei zum „Philosophen“ geworden. Doch noch wichtiger: „Er kommt aus dem Slum, hatte nichts, und hat es ganz nach oben geschafft. Solche positiven Beispiele brauchen die Jugendlichen“, sagt Karakas.

Tyson „einfach angeschrieben“

Und auch das Beispiel, wie er an Tyson als Redner kam, passt in dieses Bild. „Ich habe ihn einfach angeschrieben. Ich dachte, mehr als nein sagen, kann er nicht“, erzählt der Gründer. Er habe in der Mail dargelegt, was sein Verein tut und was er bisher im Bereich interreligiöser Dialog auf die Beine gestellt hat. „Innerhalb von vier Stunden hat sein Management mich angerufen und gesagt, dass er interessiert ist. Das war zwei Tage vor Weihnachten“, erinnert sich Karakas. Honorar nehme der ehemalige Box-Champion keines dafür. Und er komme tatsächlich nur, um an der Schule zu reden.

Biographischer Hintergrund bei Karakas

Sein Engagement in diesem Bereich erklärt Karakas auch mit seiner Biographie. „Ich bin Österreicher mit türkischer Herkunft. Meine halbe Familie und ich sind Christen, die andere Hälfte sind Muslime. Ich bin im zweiten Bezirk im jüdischen Viertel aufgewachsen und mein erster Freund war Jude“, erzählt der Gründer, dessen Mentor Ali Mahlodji ist. Diesen interreligiösen Trialog hat er bereits in mehreren Projekten umgesetzt, etwa mit „Ball of Respect“, einem Fußball-Event.

Unternehmertum als Chance für Migranten

Er wolle eben auch – nach Arnold Schwarzenegger – als Unternehmer etwas an die Gesellschaft zurückgeben. Und Unternehmertum sieht er auch als große Chance für seine Schützlinge – die Jugendlichen. „Ich habe nach dem Studium 100 Bewerbungen geschrieben und keinen Job gefunden“, erzählt Karakas aus seiner eigenen Erfahrung. Und das trotz hohen Qualifikationsniveaus und mehrerer fließend gesprochener Sprachen. Momentan arbeitet er übrigens bereits an seinem nächsten Startup.

⇒ Zur Page des Vereins Not in God’s Name

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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