27.06.2016

“2 Jahre unter Radar”: Grazer USound setzt auf First-Mover-Bonus

Das Grazer Startup USound hat viel vor: Mit einer innovativen Lautsprechertechnologie soll bereits nächstes Jahr der Weltmarkt erobert werden. Founder Ferruccio Bottoni hat dem Brutkasten einen Einblick gegeben, warum das gelingen kann.
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(c) USound - Größenvergleich.

Die technischen Details sprechen für sich: Verglichen mit derzeitigen Lautsprechern, etwa in Smartphones oder Kopfhörern, ist jener von USound halb so groß, verbraucht 80 Prozent weniger Energie und hat eine doppelt so gute Tonqualität. Der Grund dafür ist die Nutzung von Halbleitertechnologie. Und die kommt bislang bei Lautsprechern, im Gegensatz zu Mikrofonen und anderen Bauteilen von Smartphones, noch nicht zum Einsatz. Die weltweite Konkurrenz ist dünn gesät, das Potenzial also enorm.

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Top Secret bis zur Marktreife

Dass USound mit seiner Innovation genau jetzt an die Öffentlichkeit geht, hat einen Grund: Die Forschung ist abgeschlossen, der Prototyp ist ausgereift – das Produkt ist bereit für den Markt. “Davor haben wir uns die vergangenen zwei Jahre unter dem Radar bewegt”, sagt Ferruccio Bottoni, einer der drei Founder und CEO von USound. 20 Patente wurden in dieser Zeit angemeldet, nichts davon gelang an die Öffentlichkeit. Jetzt wo die ersten Kooperationen unter Dach und Fach sind, ist man bereit – und will als First Mover auf dem Gebiet durchstarten.

Nur ein Konkurrenzunternehmen bekannt

(c) USound - Kleiner, energieffezienter und mit besserer Tonqualität - wird sich der Lautsprecher auch auf dem Weltmarkt durchsetzen?
(c) USound – Kleiner, energieffezienter und mit besserer Tonqualität – wird sich der Lautsprecher auch auf dem Weltmarkt durchsetzen?

Denn, zumindest öffentlich bekannt, gibt es bislang nur ein Konkurrenz-Unternehmen – Audiopixel aus Australien –  und das kann noch kein Produkt vorweisen. “Wir haben bei vielen Forschungseinrichtungen nachgefragt. Es tauchen immer nur die zwei Namen auf – Audiopixel und Usound”, sagt Bottoni. Es sei aber keineswegs auszuschließen, dass auch andere Firmen im Verborgenen an der Technologie arbeiten. Jetzt geht es also darum, die großen Unternehmen in der Branche als Kooperationspartner zu gewinnen, um sich am Weltmarkt durchsetzen zu können.

“Mehrere große Namen” als Kooperationspartner

Und es scheint gut zu laufen. Für den Marktstart der ersten Kopfhörer, der für das erste Halbjahr 2017 geplant ist, stehen die Verträge mit “mehreren großen Namen” bereits. Welche Unternehmen das genau sind, unterliege derzeit aber noch Infoschutzvereinbarungen, so Bottoni. Auch mit Smartphone-Herstellern gäbe es bereits Verhandlungen, diese seien aber noch nicht abgeschlossen.

Reicht der First-Mover-Bonus USound für den Durchbruch?

Für die Eroberung des Weltmarkts gibt es bereits einen Plan: Zuerst soll der Kopfhörermarkt, dann der Smartphonemarkt in Angriff genommen werden. An der genauen Markenstrategie werde aber noch gefeilt. Um sie zu finalisieren müsse die Rückmeldung nach dem Markteintritt abgewartet werden. Vorerst ginge es also darum, das erste Produkt endlich auf den Markt zu bringen. “Nach der abgeschlossenen Entwicklung müssen wir uns jetzt erst mal am Markt beweisen”, sagt Bottoni dazu. Es bleibt also abzuwarten, ob der First-Mover-Bonus für USound reicht, um am Ende ganz oben zu stehen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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