26.02.2018

Startup-Finanzierung – „Finnland ist uns Lichtjahre voraus“

Gastkommentar. Investor Berthold Baurek-Karlic (Venionaire Capital, ESAC, AVCO) über einen neuen von der finnischen Regierung initiierten Fonds und was sich Österreich in Punkto Startup-Finanzierung davon abschauen könnte.
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Startup-Finanzierung Venture Capital Finnland
(c) Venionaire Capital: Berthold Baurek-Karlic

Raine Tiessalo von Bloomberg berichtete am 15. Februar 2018 von einem neuen Digital Venture Fund der finnischen Regierung, welcher mit 3,6 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Regierung will aus einem Teil ihrer Beteiligungen Barmittel generieren, um Investitionen in Startups zu Finanzieren. Insbesondere Digital- und Plattformunternehmen stehen im Investmentfokus dieser beeindruckenden Initivative. Finnland zeigt im globalen Wettrüsten um die besten Talente und Digitalen Wettbewerb erstmals starke Muskeln. Was können wir uns für die Startup-Finanzierung in Österreich hiervon anschauen?

+++ Gastkommentar: Das Regierungsprogramm aus VC-Sicht +++

Die politische Ausgangslage

In Österreich haben wir zum ersten Mal in der Geschichte ein Digital-Ministerium, welches mit einer Top-Managerin aus der Telekommunikationsindustrie besetzt ist (BM Margarethe Schramböck. Mit Maria-Theresia Niss-Mitterbauer gibt es eine erfahrene Unternehmerin die sich innerhalb der ÖVP zusätzlich im Parlament als Bereichssprecherin für Innovation, Forschung und Digitalisierung sehr aktiv einbringt. In allen anderen Parteien finden sich ebenfalls vergleichbare Zuständigkeiten – Stefanie Cox (Liste Pilz), Claudia Gamon (NEOS), Philip Kucher (SPÖ), Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ). Das Thema ist also endgültig in der Politik angekommen und personell besetzt.

„Da spielt dieses (unsere) wahrscheinlich eher exotische Thema eine untergeordnete Rolle in der kurzfristigen Priorisierung.“

Das Regierungsprogramm der aktuellen österreichischen Bundesregierung liest sich zunächst sehr ambitioniert und lässt positiv sehr viele überfällige Akzente für die Bereiche Digitalisierung, Venture Capital / Private Equity und Technologietransfer erhoffen.

Leider gibt es aber auch Stimmen die bereits jetzt hinter den Kulissen Gerüchte in Umlauf bringen, dass das Budget wohl wenig Luft für Investitionen und Förderungen haben werde. Mit dem zweiten Halbjahr 2018 wird zudem die Aufmerksamkeit stark auf der EU-Präsidentschaft Österreichs liegen. Da spielt dieses (unsere) wahrscheinlich eher exotische Thema eine untergeordnete Rolle in der kurzfristigen Priorisierung.

Startup-Finanzierung: Ein Wunsch ans Christkind?

Aus meiner Rolle als Vorstand der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation), aber auch als aktiver Marktteilnehmer, erlaube ich mir den persönlichen Wunsch zu platzieren, das Thema Startup-Finanzierung nicht beiseite zu legen – das sollte vielmehr als ein zentrales Thema für die Zukunft unseres Landes in den Fokus gerückt werden. Wir verlieren täglich Top-Talente, weil wir im internationalen Wettbewerb (insb. der Digitalisierung) unsere PS noch immer nicht ausreichend auf den Boden bekommen.

In den letzten Jahren ist im Bereich Startup-Finanzierung sehr viel passiert. Private und staatliche Initiativen haben Angel Investments und eine Vielzahl kleiner und einige wenige größere Venture Fonds hervorgebracht. Wir benötigen aber immer noch zehn Mal so viele Marktteilnehmer, stärkeren Technologietransfer aus der Grundlagenforschung in die Industrie und Wirtschaft und einen attraktiveren Kapitalmarkt (Stichwort: Öffnung des Dritten Marktes). Jetzt heißt es dran bleiben und ich hoffe das wir nicht bis Weihnachten warten müssen um etwas in dieser Sache zu hören!

Zurück zur finnischen Steilvorlage

Das neue Investmentvehikel Vake Oy wird laut Jyrki Knuutinen auf Vermögenswerte im Wert von rund 3 Milliarden Euro vorbereitet. Die ersten Investitionen sollen bereits zum Ende des zweiten Quartals dieses Jahres getätigt werden.

Die Regierung hat am Donnerstag einen Vorstand für Vake ernannt, der sich dem Vorsitzenden Reijo Karhinen anschloss. Maria Ritola, Paula Laine, Tuomas Syrjanen, Leena Morttinen und Jarmo Vaisanen wurden nach Angaben der mit dem Thema vertrauten Personen für eine einjährige Amtszeit ab dem 1. März ausgewählt.

Vake wird voraussichtlich versuchen, Investitionsziele vor allem in Finnland zu identifizieren. Vakes Mission ist es, „passives Eigentum in größeren Unternehmen in aktives Eigentum von kleineren Startup-Unternehmen umzuwandeln“, sagte Knuutinen am Donnerstag in einem Interview.

Die Regierung von Juha Sipila entschied vor zwei Jahren, dass einige oder alle der Aktien in Unternehmen wie Neste Oyj, Post Pos Group Oyj oder Eisbrecher Betreiber Arctia Oy Vake transferiert werden könnten. Die Dividenden sollen verwendet werden, um neue Unternehmungen zu finanzieren. Der Staat kann für dieses Vorhaben auch ganze Unternehmen veräußern, um Erträge zu erwirtschaften bzw. Gelder frei zu bekommen.

Eine Option, die die Regierung abwägt, ist ein erstes öffentliches Angebot des Alkoholproduzenten Altia Oyj, der als erster Mittel in Vake bringen könnte.

Die Regierung sagte im Dezember, dass eine endgültige Entscheidung über den Börsengang im ersten Quartal getroffen werden sollte. Es liegt an der Regierung, letztendlich zu entscheiden, sagte Knuutinen zu Bloomberg.

„Würde ein solcher “Staatsfonds” nicht etwa die Rolle der Staatsholding aufwerten und Österreich als Standort für Talente und Partner aus CEE attraktiver machen?“

Was würde das auf Österreich umgelegt bedeuten?

Wären wir bereit für einen radikalen Asset-Shift, wie er von den Finnen vorgemacht wird? Wieviel Geld könnten wir zweckgebunden freimachen, wenn wir Dividenden und Privatisierungen nutzen um Geld in aktive junge Beteiligungen durch einen Staatsfonds oder besser noch Dachfonds des Staates (nach u.a. Dänischem Vorbild) zu stecken? Würde ein solcher “Staatsfonds” nicht etwa die Rolle der Staatsholding aufwerten und Österreich als Standort für Talente und Partner aus CEE attraktiver machen?

Meiner persönlichen Meinung nach ist das alles mehr als eine Überlegung wert!

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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