12.05.2015

Startup erst nach der Karriere: Über ein gängiges Klischee, das gar nicht stimmt

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Viele Startup Gründer haben eine typische Karriere schon hinter sich.

Der Student als typischer Startup-Gründer ist ein Irrglaube. Was vielleicht im Silicon Valley gang und gäbe ist, wird zumindest in Österreich nicht als typisches Modell gelebt. Die Gründer von Luke-Roberts, Whatchado oder Number 26 hatten schon einige Jahre Berufserfahrung, bevor sie das Abenteuer wagten.

Das amerikanische Silicon Valley hat das Klischee der Startup-Gründer geprägt: junge Männer, oft erst Anfang 20, die meist bereits während ihres Studiums an einer Eliteuni in einer Garage oder einem Studentenzimmer an dem „nächsten großen Ding“ basteln. Diesem Typus gehören sowohl Bill Gates als auch Generationen später Mark Zuckerberg an. In Österreich ist er seltener anzutreffen.

Runtastic, das aus einem Studentenprojekt der Fachhochschule Oberösterreich hervorgegangen ist, wäre ein solches Beispiel. Bereits ein Blick in die Statistik zeigt, dass dieses US-Klischee in Österreich aber eher die Ausnahme ist. Die Mehrheit der Gründer hat laut Wirtschaftskammer Wien ein Studium abgeschlossen – meistens aus den Bereichen Wirtschaft oder Technik. Gegründet wird im Schnitt mit 35.

Wer bereits Berufserfahrung gesammelt hat, hat im Startup-System gewisse Vorteile: „Wenn man bei Siemens gearbeitet hat und dann ein Elektronik-Startup gründet, ist man einfach glaubwürdiger“, ist auch Robert Kopka überzeugt. Der heute 31-Jährige hat Wirtschaftsinformatik studiert und gleich nach dem Studium zu arbeiten begonnen.

Nach drei Jahren als Strategieberater bei Booz&Company hat Kopka seinen Job an den Nagel gehängt und mit einem Kollegen Luke-Roberts gegründet. Noch heuer wollen sie die erste smarte Designerlampe auf den Markt bringen, die sich automatisch ein- und ausschaltet und einen Raum je nach Situation unterschiedlich beleuchtet.

Es war aber nicht die Idee, die die beiden Gründer in die Selbstständigkeit getrieben hat. Auch das gehört eher in die Welt der Klischees. Es war vielmehr umgekehrt. „Mir war schon in der Schule klar, dass ich vor 30 eine eigene Firma gründen will“, erzählt Kopka.

Im Beruf hat er den richtigen Partner kennengelernt, und erst dann kam die Suche nach einer Geschäftsidee: „Wir haben viele verschiedene Ideen durchgerechnet – typisch Strategieberater.“ Auch Maximilian Tayenthal ging die Idee für sein Startup eher strategisch an. „Der Finanzsektor hatte am meisten Potenzial für ein erfolgreiche Neugründung“, erzählt der Mitgründer von Number26.

Die konkrete Idee, ein Smartphone-basiertes Bankkonto zu entwickeln, kam dann von seinem Freund und Partner, Valentin Stalf, der bereits in diesem Bereich tätig war. Die beiden gründeten vor zwei Jahren, da hatte Tayenthal bereits zwei Studien absolviert und als Unternehmensberater, Vorstandsassistent und in einer großen Wirtschaftskanzlei gearbeitet. Als er seinen Job aufgab, lief das Startup bereits eine Zeit lang nebenher.

In der Ideenphase war Ali Mahlodji schon etwas früher als andere Gründer. „Ich hatte schon als Kind diese Vorstellung eines Freundschaftsbuchs für Erwachsene, in dem man alles über Jobs lesen kann“, erzählt der spätere Gründer des Job-Video-Portals Whatchado. „Ursprünglich habe ich mir vorgestellt, dass dieses Buch in der Bücherei auszuborgen ist“, erinnert sich Mahlodji. Das fertige Konzept für eine Internet-Plattform mit kurzen Interviews zu den unterschiedlichsten Jobs lag bereits jahrelang fertig in der Schublade, bevor er überhaupt an ein Startup dachte. „Ich hatte ja nicht einmal ein Businessmodell“, erklärt der heute 33-Jährige.

Wie Kopka und Tayenthal hatte auch Mahlodji bereits eine beachtliche Karriere hinter sich, als er gemeinsam mit einem Jugendfreund Watchado gründete: „Ich sage immer: Whatchado ist mein 42. Job“. Gemeint ist damit auch jeder noch so kurze Ferialjob aus Jugendtagen, aber Mahlodji muss gar nicht durch Quantität beeindrucken.

Nach dem Studium war er bei Siemens Berater und dann bei Sun Microsystems im Management. „Ich habe ziemlich viel Geld verdient, und ich hatte ein fettes Auto.“

So unterschiedlich die Karrieren und die Startups von Mahlodji und Kopka auch sein mögen, an das erinnern sich beide aus ihrem früheren Leben. Dienstautos, berufliche Reisen, Fünfsternehotels, alles Annehmlichkeiten, die beide nicht vermissen. „Es ist auch schön, einmal mit Birkenstockschlapfen im Büro zu sein, statt mit Anzug und Krawatte“, meint Kopka.

Das Dienstauto hätte Mahlodji behalten können – wollte er aber gar nicht. Nach der Kündigung ist er auf ein älteres rotes Golf-Cabrio umgestiegen – „um 2000 Euro“ – und heute fährt er nur noch mit Öffis und Tretroller. Auch Tayenthal hat sein Auto längst verkauft. Eine Sache vermisst Mahlodji aber dann doch an seinen früheren Jobs: die Ruhe. Als Gründer sei man immer rastlos und bei Startups müsse ständig alles sehr schnell gehen. „Im Privatleben muss man definitiv Abstriche machen“, weiß auch Tayenthal. Wenn ihm überhaupt etwas abgehe, dann sei das Zeit.

Dass keiner der drei das alte Leben als erfolgreicher Berater, Manager oder Anwalt vermisst, liegt wahrscheinlich daran, dass die Startups gut laufen. Ist man ein besserer Gründer, wenn man bereits Erfahrung hat? Kopka glaubt, dass es mit einigen Jahren Berufserfahrung einfacher ist.

Außerdem schade ein gewisser finanzieller Polster nicht, erklärt er. Das sieht auch Tayenthal so. Er habe zwar nicht explizit für die Startup-Zeit gespart, aber gerade zu Beginn fallen oft Kosten an, die man selbst übernehmen muss – etwa für Reisen zu Investoren.

„Niemand hat mich je nach meiner Karriere gefragt“, erzählt der Whatchado-Gründer. Das Wichtigste sei, Investoren zu überzeugen, und die sehen sich eher das Team an. „Die Aufgaben müssen nach der jeweiligen Erfahrung oder Fähigkeit verteilt sein und wenn man sehr jung ist, muss man eben jemanden mit Erfahrung ins Boot holen“, meint Mahlodji.

Für die speziellen Anforderungen im Finanz-Startup-Bereich ist Tayenthal mit seinem Hintergrund als Unternehmensberater und Anwalt bestens gerüstet. „Wichtiger als Alter und Erfahrung ist aber der Wunsch, eine Branche zu verändern“, sagt Tayenthal. Grundsätzlich brauche man zum Gründen aber auch eine gewisse Portion Naivität, ist Mahlodji überzeugt: „Damit man ein solches Risiko überhaupt eingeht.“

Direkt nach dem Studium zu gründen, hätte sich keiner der drei wirklich vorstellen können. Kopka war zwar immer klar, dass er ein eigenes Unternehmen führen will. Aber zuerst war ein sicherer Job wichtiger. „Ich habe diese Sicherheitsphase gebraucht“, erzählt der Luke-Roberts-Gründer. Auch für Mahlodji war eine eigene Firma nach der Ausbildung noch kein Thema: „Ich habe damals gar nicht darüber nachgedacht – außerdem hätte ich kein Startup gründen wollen, ohne ein konkretes Problem zu lösen.“

Bei Tayenthal war die Situation ähnlich, und er sieht die Schuld daran bei seiner Universität in Wien: „Wir (er und Stalf, Anm.) bereuen, dass wir im Studium nicht mehr mit Start-ups konfrontiert wurden“, sagt der Number-26-Gründer.

Absolventen der Wirtschaftsuni in Wien hätten zu seiner Studienzeit in der Regel den Wunsch gehabt, in die Unternehmensberatung, ins Investmentbanking oder in die Industrie zu gehen. „Ich rate jedem Studenten, zumindest ein Praktikum im Startup-Bereich zu probieren“, meint Tayenthal. „Start-up ist für mich das Sinnvollste, was ich bisher gemacht habe.“

Wer beruflich bereits viel erlebt hat und dann ein risikoreiches Startup gründet, hat doch bestimmt einen Plan B, falls es schiefgeht? „Eigentlich nicht“, sind sich alle drei Gründer einig. „Mein Plan B ist meine Berufserfahrung“, sagt Mahlodji und nennt damit wohl einen der großen Vorteile spätberufener Gründer.

Die zwei Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf aus Wien.

Quelle: DiePresse

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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