05.02.2016

Grazer Startup „ecar-rent“ vermietet Tesla ab 99 €

Ein 700 PS starkes Auto sind noch die wenigsten gefahren. Das Grazer Startup "E-car Rent" macht das möglich. Die Jungunternehmer vermieten Elektroautos und haben sich auf das Modell Tesla spezialisiert.
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Das Grazer Startup ecar-rent vermietet das beliebte Elektroauto Tesla. (c) ecar-rent

Von 0 auf 100 km/h in 3,3 Sekunden – das klingt in erster Linie nach einem Formel 1 Auto. Oder nach dem von Elon Musk entwickelten Elektroauto namens Tesla. Und um der Bevölkerung dieses Auto und E-Mobilität näher zu bringen vermietet das Grazer Startup „ecar-rent“ Teslas.

Tesla mieten für 99 €

Ecar-rent vermietet Elektroautos. In erster Linie das Modell Tesla – den Tesla Basic, Sport und Insane – aber auch den Renault Zoe und Mercedes B-Class. Ab 99 € ist der Tesla für einen Abend zu haben. Man kann ihn natürlich auch längerfristig mieten. Ecar-Rent betreibt Standorte in Graz, Wien, Linz, Salzburg, Villach und München. Seit dem Launch im Mai vergangenen Jahres hat das Startup seinen Fuhrpark von drei auf 18 Teslas aufgestockt.

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Menschen durch e-car Erlebnis überzeugen

„Der beste Weg Menschen von e-cars zu überzeugen, ist wenn sie e-cars selbst erleben können. Und weil es am Markt kein brauchbares Angebot gab, haben wir ecar-rent ins Leben gerufen“, sagt Christian Fries, einer der Gründer. Die beiden Gründer kommen selbst aus der Branche der Energieoptimierung. Christian Fries betreibt „Neo-World“ ein Unternehmen für Beratung und Support im Umweltsektor. Manuel Strohmaier kommt von „Enersolution“, eine Firma die Photovoltaikanlagen, Sonnenbatterie und E-Ladestationen aufstellt.

„Der beste Weg Menschen zu überzeugen ist, wenn sie ein e-car selbst erleben.“

Tesla mieten leicht gemacht. Screenshot ecar-rent.com
Tesla mieten leicht gemacht. © Markus Kaiser, Graz | www.markus-kaiser.at

Routenplanung wird angeboten

Wer plant eine längere Tour mit einem Elektroauto zu fahren, sollte sich bezüglich „Aufladen“ genaue Gedanken über die Route machen. Die beiden Gründer sind gemeinsam bereits mehr als 200.000 km mit dem Tesla gefahren und Routenplanung ist deshalb Teil ihres Pakets. „Wir nutzen unsere Erfahrungswerte und helfen den Kunden die optimale Strecke zu planen. Bei mehr als 100 Kunden ist noch keiner liegen geblieben“, schildert Fries.

„Es ist noch kein Kunde liegen geblieben.“

Der Tesla beschleunigt von 0 auf 100 km/h in 3,3 Sekunden. (c) ecar-rent
Der Tesla beschleunigt von 0 auf 100 km/h in 3,3 Sekunden. © Markus Kaiser, Graz | www.markus-kaiser.at

„Money Maker“ mietet Tesla

Alexander Rüdiger, bekannt aus der Show “Money Maker” wird am Samstag dem Unternehmen einen Besuch abstatten. Im Zuge seiner neuen Videoreihe „Auf der Suche nach dem Gewinnen“ wird der Extremsportler in einer Folge einen Tesla beim Grazer Startup mieten.

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„Infrastruktur ist das Nadelöhr“

Fries ist überzeugt, dass sich Elektroautos über die Jahre hinweg durchsetzen werden. „Allein schon die Meinung über e-cars in der Bevölkerung hat sich in den vergangenen zwei Jahren massivst zum Positiven verändert.“ Das Nadelöhr sei aktuell noch die Infrastruktur rund um die Ladestationen. Da gebe es noch viel Aufholbedarf, meint Fries.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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