23.11.2017

Startup CodeFlügel setzt auf neue Arbeitszeitregelung nach Google-Modell

Das Grazer Digitalunternehmen CodeFlügel versucht sich an innovativem Arbeitszeitmodell, nach Google Vorbild. Neben einem flexiblen Gleitzeitmodell, steht jedem Mitarbeiter auch ein fixes Stundenkontingent zur Verfügung, um an eigenen Projektideen zu arbeiten und daraus innovative, digitale Geschäftsideen zu entwickeln.
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(c) Roland Scharf

„Unsere Mitarbeiter haben ständig neue Ideen und ich freue mich sehr, wenn wir sie bei der Verwirklichung unterstützen können. Ich bin begeistert, welche innovativen Projekte durch dieses flexible Zeitmodell bereits entstanden sind“, freut sich CodeFlügel-Geschäftsführer Claus Degendorfer. Durch die Kombination von Know-How und Kreativität konnten im Rahmen des neuen Zeitmodells bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Der digitale Zeitungskiosk zcircle, der mittlerweile an über 400 Plätzen in Österreich, Deutschland sowie Ungarn verfügbar ist und für den Constantinus Award 2017 nominiert wurde, ist das wohl bekannteste Projekt. Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Horus GmbH, die sich auf komplexe Industrie 4.0 Lösungen spezialisiert und mittlerweile zu einem eigenständigen, erfolgreichen Unternehmen entwickelt hat.

+++ Neuseeländische Ärzte setzen auf steirische Apps +++

Übertroffene Erwartungen

Nachdem das neue Arbeitszeitmodell zwei Jahre getestet wurde, soll es nun noch weiter ausgebaut werden. „Unsere Erwartungen wurden bei weitem übertroffen – ich hätte mir nie gedacht, dass auf Basis dieses Zeitmodells die Ideen für neue erfolgreiche Unternehmen entstehen. Wir wollen diesen Weg definitiv weiter gehen“, betont CodeFlügel-Geschäftsführer Stefan Mooslechner. Er gründete das Grazer Unternehmen 2011 gemeinsam mit Claus Degendorfer und führt momentan 20 Mitarbeiter. Der Fokus liegt auf innovativen Systemlösungen und neuen Technologien. Neben der Entwicklung von hochwertigen Apps, Websites und Webshops, versteht das Unternehmen auch die Konzeption, Programmierung und Betreuung von Augmented Reality- undVirtual Reality-Anwendungen als Kernkompetenz. In diesem, stark an Relevanz gewinnenden Bereich, ist CodeFlügel einer der führenden Anbieter in Österreich.

Vorbild Google

Die Arbeitsbedingungen bei  Google wurden fast ein Jahrzent lang als besonders innovativ angesehen. Der Weltkonzern und seine Mitarbeiter profitierten davon, denn 20 Prozent der Arbeitszeit konnte für die Entwicklung neuer Ideen genutzt werden. 2013 hat Google Co-Gründer Larry Page das Modell schließlich umgestellt. Rund um die Perfektionierung rentabler Geschäftsfelder sollten neue Ideen nur noch von einer eigenen Abteilung, dem Google X Lab, entwickelt werden. Mitarbeiter, die dennoch ihre Ideen einbringen möchten, müssen seither 120 Prozent Arbeitszeit einbringen, damit die reguläre Arbeit nicht darunter leidet. Wer trotzdem auf die 20 Prozent beharrt, muss mit Abzügen bei der internen Bewertung rechen – für die Karriere eher hinderlich.

CodeFlügel entwickelt Health-Apps

Ein Vorzeigeprojekt des steirischen Unternehmens ist die Kooperation mit dem Southern District Health Board (zuständig für die öffentliche Gesundheitsversorgung von Neuseeland) und der Universität Otago. In einer dreijährigen Projektphase wurden spezielle Apps für Rheuma- und Morbus-Crohn-Patienten entwickelt, die einen dauerhaften Kontakt zwischen Patienten und Ärzten ermöglichen. Die App macht es für Rheuma- und Morbus-Crohn-Patienten möglich, durch das regelmäßige Aktualisieren eines medizinischen Fragebogens ihren Schmerzstatus zu dokumentieren und so die Verschreibung von Medikamenten durch den Arzt zu erneuern. „Unsere App ersetzt natürlich keinen Arztbesuch. Doch durch die regelmäßige Nutzung des digitalen Fragebogens hat der Arzt jederzeit einen genauen Überblick über den Status seiner Patienten und kann bereits auf minimale Veränderungen reagieren“, fasst Stefan Mooslechner zusammen. (PA/Red)

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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