23.11.2017

Startup CodeFlügel setzt auf neue Arbeitszeitregelung nach Google-Modell

Das Grazer Digitalunternehmen CodeFlügel versucht sich an innovativem Arbeitszeitmodell, nach Google Vorbild. Neben einem flexiblen Gleitzeitmodell, steht jedem Mitarbeiter auch ein fixes Stundenkontingent zur Verfügung, um an eigenen Projektideen zu arbeiten und daraus innovative, digitale Geschäftsideen zu entwickeln.
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(c) Roland Scharf

„Unsere Mitarbeiter haben ständig neue Ideen und ich freue mich sehr, wenn wir sie bei der Verwirklichung unterstützen können. Ich bin begeistert, welche innovativen Projekte durch dieses flexible Zeitmodell bereits entstanden sind“, freut sich CodeFlügel-Geschäftsführer Claus Degendorfer. Durch die Kombination von Know-How und Kreativität konnten im Rahmen des neuen Zeitmodells bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Der digitale Zeitungskiosk zcircle, der mittlerweile an über 400 Plätzen in Österreich, Deutschland sowie Ungarn verfügbar ist und für den Constantinus Award 2017 nominiert wurde, ist das wohl bekannteste Projekt. Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Horus GmbH, die sich auf komplexe Industrie 4.0 Lösungen spezialisiert und mittlerweile zu einem eigenständigen, erfolgreichen Unternehmen entwickelt hat.

+++ Neuseeländische Ärzte setzen auf steirische Apps +++

Übertroffene Erwartungen

Nachdem das neue Arbeitszeitmodell zwei Jahre getestet wurde, soll es nun noch weiter ausgebaut werden. „Unsere Erwartungen wurden bei weitem übertroffen – ich hätte mir nie gedacht, dass auf Basis dieses Zeitmodells die Ideen für neue erfolgreiche Unternehmen entstehen. Wir wollen diesen Weg definitiv weiter gehen“, betont CodeFlügel-Geschäftsführer Stefan Mooslechner. Er gründete das Grazer Unternehmen 2011 gemeinsam mit Claus Degendorfer und führt momentan 20 Mitarbeiter. Der Fokus liegt auf innovativen Systemlösungen und neuen Technologien. Neben der Entwicklung von hochwertigen Apps, Websites und Webshops, versteht das Unternehmen auch die Konzeption, Programmierung und Betreuung von Augmented Reality- undVirtual Reality-Anwendungen als Kernkompetenz. In diesem, stark an Relevanz gewinnenden Bereich, ist CodeFlügel einer der führenden Anbieter in Österreich.

Vorbild Google

Die Arbeitsbedingungen bei  Google wurden fast ein Jahrzent lang als besonders innovativ angesehen. Der Weltkonzern und seine Mitarbeiter profitierten davon, denn 20 Prozent der Arbeitszeit konnte für die Entwicklung neuer Ideen genutzt werden. 2013 hat Google Co-Gründer Larry Page das Modell schließlich umgestellt. Rund um die Perfektionierung rentabler Geschäftsfelder sollten neue Ideen nur noch von einer eigenen Abteilung, dem Google X Lab, entwickelt werden. Mitarbeiter, die dennoch ihre Ideen einbringen möchten, müssen seither 120 Prozent Arbeitszeit einbringen, damit die reguläre Arbeit nicht darunter leidet. Wer trotzdem auf die 20 Prozent beharrt, muss mit Abzügen bei der internen Bewertung rechen – für die Karriere eher hinderlich.

CodeFlügel entwickelt Health-Apps

Ein Vorzeigeprojekt des steirischen Unternehmens ist die Kooperation mit dem Southern District Health Board (zuständig für die öffentliche Gesundheitsversorgung von Neuseeland) und der Universität Otago. In einer dreijährigen Projektphase wurden spezielle Apps für Rheuma- und Morbus-Crohn-Patienten entwickelt, die einen dauerhaften Kontakt zwischen Patienten und Ärzten ermöglichen. Die App macht es für Rheuma- und Morbus-Crohn-Patienten möglich, durch das regelmäßige Aktualisieren eines medizinischen Fragebogens ihren Schmerzstatus zu dokumentieren und so die Verschreibung von Medikamenten durch den Arzt zu erneuern. „Unsere App ersetzt natürlich keinen Arztbesuch. Doch durch die regelmäßige Nutzung des digitalen Fragebogens hat der Arzt jederzeit einen genauen Überblick über den Status seiner Patienten und kann bereits auf minimale Veränderungen reagieren“, fasst Stefan Mooslechner zusammen. (PA/Red)

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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