11.10.2016

1. NÖ Startup Barcamp: Networking an der Bar und im Rohbau

Netzwerken im Weinviertel: Am 17. Oktober findet im ecoplus Wirtschaftspark Wolkersdorf das "1. NÖ Start-up Barcamp" statt. Founder können sich dort mit erfahrenen Unternehmern austauschen. Danach gibt es noch eine Baustellen-Party im Rohbau des neuen Teils des Ecocenters. Für An- und Abreise gibt es einen Shuttlebus.
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(c) fotolia.com - Kzenon
kooperation

In keinem anderen österreichischen Bundesland gab es in den vergangenen Jahren so viele Unternehmensgründungen wie in Niederösterreich. Bemerkenswert ist auch, dass in Österreichs größtem Bundesland die Erfolgsrate von Startups besonders hoch ist. So gab es zuletzt nur in Vorarlberg weniger Insolvenzen bei Jungunternehmen. Dabei steht Niederösterreich vor einer Herausforderung, mit der etwa die Bundeshauptstadt Wien nicht konfrontiert ist: Die vielen Startups sind über eine große Fläche mit zahlreichen regionalen Zentren zerstreut. Das bedeutet, Infrastruktur muss dezentral an vielen Orten gleichzeitig geschaffen werden.

Netzwerken mit erfahrenen Unternehmern

ecoplus, die Wirtschaftsagentur für Niederösterreich und RIZ, die Start-Up Agency für Niederösterreich stärken diese regionalen Zentren durch verschiedene Projekte und Veranstaltungen, um damit Founder dort unterstützen, wo sie zuhause sind. Die nächste dieser Veranstaltungen ist das “1. NÖ Start-up Barcamp”, das am 17. Oktober im ecocenter Wolkersdorf stattfindet und gemeinsam mit der STARTRampe der Erste Bank organisiert wurde. Dort haben einige international erfolgreiche Unternehmen, wie Mass-Response, SPL Tele Group und Compaqfoam ihren Sitz. Beim „Barcamp“ können junge Founder mit erfahrenen Unternehmern spannende Themen diskutieren, netzwerken und ihre eigene Idee pitchen.

Mit dem Pitching-Bus von Wien nach Wolkersdorf

Für die Anreise gibt es den „Pitching-Bus“, einen Shuttlebus, der um 16:00 Uhr beim GründerCenter der Erste Bank beim Belvedere in Wien abfährt. Nach einer offiziellen Begrüßung und einem kurzen Programm geht es im ecocenter Wolkersdorf am Nachmittag mit Diskussionsrunden zu ausgewählten Themen weiter. Am Abend gibt es dann im Rohbau des neuen Teils des ecocenters noch eine Baustellenparty mit Snacks und Getränken, bei der munter weitergepitcht werden kann. Ab 20:00 Uhr gibt es einen Shuttledienst zum Bahnhof Wolkersdorf.

⇒ hier geht es zur Anmeldung

 

Auf einen Blick:

Datum: 17. Oktober 2016

Ort: Wirtschaftspark Wolkersdorf

Programm:

15:00 Uhr: Treffpunkt: GründerCenter der Erste Bank – Am Belvedere 1, 1100 Wien

16:00 Uhr: Pitching Bus Abfahrt

17:00 Uhr: Start Bar-Camp in Wolkersdorf: Diskussion und Vernetzung von erfolgreichen Unternehmern, Studierenden und Startups

18:45 Uhr: Baustellen-Party (Food & Drinks)

Ab 20:00 Uhr: Shuttledienst zum BH Wolkersdorf

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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